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Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? - #1877624 - 11.11.2009, 08:59:31
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Guten morgen,

also ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich hoffe es mal und, hoffe das ich hier Hilfe erhalten kann.

Ich betreibe mit meinem Team die Projektseite "Knuddelshoster.de". Und derzeit arbeiten wir an der neuen Version, die wir in den nächsten Tagen/Wochen raus bringen wollen.
Zu dieser neuen Version gehört auch ein neues Webdesign und ich musste vor 1 Woche eine Seite entdecken die unser Design kopiert hat. Ich schaute mir den Quelltext deren Seite an und, musste sehen das die mit unseren Codes übereinstiemmen.

Das neue Design ist bereits auf unseren Webserver. Ich kann mir auch nicht erklären, wie der Beschuldigte an die Adresse gelangt ist, wo man das neue Design einsehen kann.

Ich habe in eine Email geschickt und dort aufgevordert das Design innerhalb der nächsten 24 Stunden zu entfernen. Aus zeitlichen Gründen konnte ich nicht nach 24 Stunden nach schauen ob's entfernt wurde habe ich seine Homepage nach 2 Tagen wieder angeschaut. Und ich seh dass das Design immer noch driene ist. Ich schrieb gestern die zweite Mail mit der letzten Aufvorderung das Design zuentfernen, ansonsten würde ich letzt endlich einen Anwalt kontaktieren und mit rechtlichen Schritten gegen in zu gehen. Die 24 Stunden sind vorbei und das Design ist immer noch online.

Sorry das ich soviel darüber geschieben habe was eigendlich nicht mein Problem ist, sondern folgendes...
Er hat trotz nach 2 Mails keine Reaktion gezeigt.

Soll ich damit nun zum Anwalt gehen und in wegen Urheberrechtverstoß wegen Designklau verklagen?

Und da ich selbst kein Anwalt habe, was soll ich dann eurer Meinung nach tun, ich bin derzeit Ausbildungssuchend und habe kaum das Geld einen Anwalt zu zahlen. Und wenn ich trotzdem ein Anwalt holle und den Prossez gewinne, kann ich das dann auch so machen das der Verurteilte die Kosten des Anwaltes übernehmen muss?





# DNA 328

(P.S. Falls Thread falsch am Platz ist, bitte verschieben.)

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: DNA 328] - #1877637 - 11.11.2009, 10:06:58
Kall Mou Dei
Nicht registriert


Antwort auf: DNA 328
Soll ich damit nun zum Anwalt gehen und in wegen Urheberrechtverstoß wegen Designklau verklagen?


In wie weit es sich um einen Urheberrechtsverstoß handelt, kann ich nicht sagen. Geistiges Eigentum und eingetragene Marken/Geschmacksmuster etc. sind eben Zweierlei.
Verklagt wird derjenige erstmal nicht, sondern ihm wird erstmal eine Unterlassungserklärung zugesandt. Alles Weitere nach und nach.

Antwort auf: DNA 328
Und wenn ich trotzdem ein Anwalt holle und den Prossez gewinne, kann ich das dann auch so machen das der Verurteilte die Kosten des Anwaltes übernehmen muss?


Das muss er sowieso allerdings musst DU in Vorkasse treten und der Beschuldigte muss dir das dann zurückzahlen.


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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: ] - #1877644 - 11.11.2009, 10:18:48
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Antwort auf: Kall Mou Dei
Verklagt wird derjenige erstmal nicht, sondern ihm wird erstmal eine Unterlassungserklärung zugesandt. Alles Weitere nach und nach.

Muss ich diese Unterlassungserklärung an in selbst per Post schicken, oder macht das auch ein Anwalt und was kostet das?

Und wieviel wehren das für die Vorkasse?

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: DNA 328] - #1877692 - 11.11.2009, 12:09:43
dark-spider195
der B​asket​balle​r​

Registriert: 19.10.2007
Beiträge: 569
Ort: Hamburg
Entweder du nimmst dir einen Anwalt und bezahlst das Geld, oder du musst drüben hinwegschauen.

Einen Pflichtverteidiger gibt es meines Wissens nach nur für Angeklagte. :-(
_________________________
Eifersucht ist die Angst zu verlieren.

500. Beitrag am 02.11.2009 um 16:38 in Chatspiele. :-D

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: dark-spider195] - #1877714 - 11.11.2009, 13:03:43
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Antwort auf: dark-spider195
Entweder du nimmst dir einen Anwalt und bezahlst das Geld, oder du musst drüben hinwegschauen.

Das ist mir klar, aber ich will wissen wieviel ich für diese Vorzahlung zahlen muss?

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: DNA 328] - #1877809 - 11.11.2009, 16:21:52
dark-spider195
der B​asket​balle​r​

Registriert: 19.10.2007
Beiträge: 569
Ort: Hamburg
Antwort auf: DNA 328
Antwort auf: dark-spider195
Entweder du nimmst dir einen Anwalt und bezahlst das Geld, oder du musst drüben hinwegschauen.

Das ist mir klar, aber ich will wissen wieviel ich für diese Vorzahlung zahlen muss?


Das wechselt von Anwalt zu Anwalt, je nach dem wie viel er verlangt. Erkundige dich doch einfach mal, und wenn der Fall so vorliegt wie du ihn uns geschildert hast und genug Beweise hast wirst du das Geld vom Angeklagten wieder kriegen. ;-) Das wird dann nämlich eine saftige Strafe für ihn. :-D
_________________________
Eifersucht ist die Angst zu verlieren.

500. Beitrag am 02.11.2009 um 16:38 in Chatspiele. :-D

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: dark-spider195] - #1878113 - 11.11.2009, 22:11:25
Kall Mou Dei
Nicht registriert


Antwort auf: dark-spider195
Das wechselt von Anwalt zu Anwalt, je nach dem wie viel er verlangt.
´
Nein, das eigentlich nicht, da das Honorar für den Anwalt gesetzlich geregelt ist, sonst würde jeder Anwalt dem Angeklagten Wucherpreise aufsetzen.

Die Unterlassungserklärung muss der Anwalt aufsetzen.
Was das alles (erstmal für dich) kostet, kann ich dir nicht sagen. Ich weiß nicht welcher Aufwand dem gegenübersteht.
Fragen kostet allerdings nichts. ;-)


Bearbeitet von Kall Mou Dei (11.11.2009, 22:12:57)

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: ] - #1892627 - 02.12.2009, 12:10:31
Yruns
Forumuser

Registriert: 01.05.2009
Beiträge: 203
Eine kleine Anmerkung am Rande:

Wenn einer ein Bild aus dem internet kopiert und es für komerzielle Zwecke verwendet, dann kann man i.d.R. einen Entschädigungsanspruch von bis zu 400 Euro stellen.
Wenn derjenige dann nichtmal eine Quelle angegeben hat kommen nochmal 400 Euro drauf.

Davon kann man dann auch den Anwalt bezahlen ^^

Verkauft die besagte Seite etwas, die dein Design geklaut hat bzw. verdient der Betreiber auf irgendeine Weise Geld damit? (Werbung?)

Ich würde dir empfehlen den Sachverhalt in einem Rechtsforum zu beschreiben (z.B. 123recht.de ). Dort bekommst du auch Tips, wie du günstig (und ich meine günstig!) eine Erstberatung bei einem Anwalt bekommst, der dir dann sagt ob eine Abmahnung sinn macht, wie viel Geld du als Entschädigung zu erwarten hast, ob du wirklich nachweisen kannst, dass es sich um dein Design handelt etc.

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: Yruns] - #1892636 - 02.12.2009, 12:32:08
Jennyhamster
Nicht registriert


Der "Gegner" hatte das Design, so wie ich es verstehe, vor dem TE auf seiner Website ... damit dürfte es extrem schwer sein, zu beweisen, dass es geklaut ist, darüber sollte man sich im Klaren sein. Da er "Erster" war, könnte er die Argumentation sogar umdrehen.

Zweitens, das wurde bereits erwähnt: Du musst in Vorleistung gehen und erstmal alles bezahlen, je nach Streitwert sind das etwa ein Drittel, mindestens ein paar Hundert Euro. Wenn du dann recht behältst oder recht bekommst oder er nicht widerspricht (der Ausgang ist nach "Aktenlage" aber keineswegs sicher), so kannst du deien Kosten zurückbekommen, das stimmt soweit. Allerdings gilt das selbst dann nur, wenn da was zu holen ist, wenn es sich um einen armen Schüler handelt, der nix hat, so wirst du es eben NICHT zurückbekommen, und das die Eltern automatisch mithaften, KANN zwar sein, ist aber auch keineswegs sicher.

Alles in allem wird dich das zunächst viel Geld kosten, und die Wahrscheinlichkeit, das zurückzubekommen, ist nicht allzu hoch.

Deshalb ist die Frage: Ist dir die Sache ein paar Hundert Euro wert, auch wenn der Erfolg und/oder die Erstattung der Kosten keineswegs sicher ist? Wenn ja, geh zu einem Anwalt, wenn nein, vergiss es einfach oder nutze weiterhin erstmal den Weg der Gutwilligkeit, indem du den "Gegner" öfter mal anschreibst und auf Antwort hoffst.

ER hatte die Seite online, DU hast nur einen Quelltext, der noch nicht online ist .. das ist wirklich sehr unsicher für dich.


Bearbeitet von Jennyhamster (02.12.2009, 12:33:33)

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: DNA 328] - #1892866 - 02.12.2009, 18:04:15
Scnappi
Nicht registriert


Hallo,

du musst dir schon darüber im klaren sein, wie viel dir dieses private Projekt zu Knuddels bedeutet und ob du dafür wirklich Geld ausgeben und einen gerichtlichen Prozess in die Gänge bringen möchtest. Wie Jennyhamster bereits sagte, ist es schwer zu beweisen, dass es sich wirklich um dein eigenes geistiges Eigentum ist, vor allem weil ich das Layout technisch für dich umgesetzt habe.

Antwort auf: DNA 328
Das neue Design ist bereits auf unseren Webserver. Ich kann mir auch nicht erklären, wie der Beschuldigte an die Adresse gelangt ist, wo man das neue Design einsehen kann.

Das ist nicht schwer, ich musste nur drei mal raten, bis ich das Verzeichnis zu eurer neuen Version gefunden habe. Vielleicht solltet ihr das durch einen .htaccess schützen. ;-)

Kroko

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: ] - #1893959 - 04.12.2009, 00:57:48
Yruns
Forumuser

Registriert: 01.05.2009
Beiträge: 203
Antwort auf: Scnappi
Hallo,
vor allem weil ich das Layout technisch für dich umgesetzt habe.

Lol das find ich lustig ^^ Dann gehören dir ein nicht unerheblicher Teil der Urheberrechte..

Antwort auf: DNA 328
Vielleicht solltet ihr das durch einen .htaccess schützen. ;-)Kroko


ich kenne mich mit Suchmaschinen nicht so aus - aber müssten die Dateien nicht auch über gewöhnliche Suchmaschinen auffindbar sein, wenn man sie nicht explizit von der Suche ausschließt oder versteckt?

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: DNA 328] - #1925356 - 20.01.2010, 05:38:10
Grabroiber
Nicht registriert


Antwort auf: DNA 328
Und wenn ich trotzdem ein Anwalt holle und den Prossez gewinne, kann ich das dann auch so machen das der Verurteilte die Kosten des Anwaltes übernehmen muss?


Nur mal so als kleine Anmerkung:

Da du Ausbildungssuchend bist, hast du kein Einkommen, ausser eventuell die gesetzliche Grundsicherung.
Hier würde es reichen wenn du zu deinem Amtsgericht (das nächste in deiner Nähe) gehst und dich nach einer Gerichtskostenbeihilfe erkundigst (evtl. wollen sie einen Nachweiss das du halt sozial Leistungen erhälts), mit diesem Bescheid gehst du dann zum Anwalt deines Vertrauens zahlst 10 € (könnte mittlerweile vlt. mehr sein) und den Rest der Kosten übernimmt der Staat.


Bearbeitet von Grabroiber (20.01.2010, 05:39:42)

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: ] - #1982687 - 21.04.2010, 09:29:47
pepiinchen
silve​sterk​rache​r.​

Registriert: 02.08.2009
Beiträge: 742
Ort: Bünde, Kreis Herford
Mal so eine Frage, passt glaube ich hier gut rein,

wenn ich auf einem Foto zu sehen bin, nicht gefragt wurde, ob es ins Internet darf, dann noch per Nickname teilweise auch mit ganzem Namen genannt werde und mehrmals daraufhin sagte, "lass das bitte" und dann mit einem Anwalt drohe, könnte ich dann die Seite verklagen, wo es drauf steht, oder nur den Typen, der dieses tut?

Beispiel:

Ich bin auf einem CT Foto, ich wurde nicht gefragt ob es hochgeladen werden soll, ok.
Dann ein negativer Text über mich, per Name & Nickname.
Hinweis: mehrmals darauf, ändere den Namen in "dieses Mädchen" und Fotos zensieren / anonymisieren.

Er sagte "Dein Pech" weigerte sich.

(betrifft eine Freundin von mir!!!)

Was ist da möglich? Klage an knuddels oder nur den Typen?


Bearbeitet von pepiinchen (21.04.2010, 09:30:28)
Bearbeitungsgrund: Frage ergänzt
_________________________
Liebe das Leben so, wie es ist, und nicht so, wie du es gerne hättest!

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: pepiinchen] - #2032625 - 30.06.2010, 09:15:10
BundSchuh
Nicht registriert


Die Frage ist zwar schon ziemlich alt, aber:
Grundsätzlich darf man ein Foto ohne Einverständniserklärung der Abgebildeten nur dann veröffentlichen, wenn
...entwer eine Person des öffentlichen Interesses darauf zu sehen ist
...oder mehr als (ich glaube) 12 Personen auf dem Bild zu sehen sind.

Wenn jedoch mehr als 12 Personen auf dem Bild zus ehen sind und er explizit darauf hinweist, wer auf dem Foto du bist und wie du heißt, ist das wiederum ein Gesetzesverstoß.

Des Weiteren sollte eine Anzeige der letzte Schritt sein.
Sollte das Foto auf einer Knuddels-Seite veröffentlicht worden sein, so solltest du dich zuerst an die Zuständigen Stellen in Knuddels wenden und diese Auffordern, das Foto zu löschen, da du nicht dein Einverständnis gegeben hast, dies zu veröffentlichen.
Das Gleiche gilt für soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ etc.
Sollte das Foto jedoch auf seinem eigenen Webspace angesiedelt sein, hilft nur eine erneute Aufforderung, es zu löschen und bei Misserfolg anschließend der Gang zum Rechtsanwalt.

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: ] - #2037919 - 10.07.2010, 09:56:00
phoenixsoul w
Nicht registriert


Klick mich! :)

Hier ist eine Entscheidung vom Amtsgericht Ingolstadt, es geht um jemanden, der in der Disco fotografiert wurde und dessen Bild auf der Webseite der Disco, ohne dessen Einwilligung veröffentlicht wurde.
Nach der Entscheidung kommt es drauf an, ob man auf dem Foto gut erkennbar ist (Gesichtszüge sind gut erkennbar) und identifizierbar ist. Ist das der Fall, ist man in seinen Rechten verletzt, wenn das Foto ohne Einwilligung veröffentlicht wird.
Ist man hingegen nur Teil der Masse oder nicht deutlich zu erkennen, ist es nicht rechtswidrig.

@pepii - an den Typen, er stellts on, er verletzt dich in deinen Rechten.

Wenn das Bild nun von Knuddels veröffentlicht wäre, dann könntest du Knuddels verklagen.

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: ] - #2037928 - 10.07.2010, 10:36:50
Gismo the first
Nicht registriert


Zitat:
Hier ist eine Entscheidung vom Amtsgericht Ingolstadt


Welche aber unerheblich ist. Nur weil ein kleines Amtsgericht das einmal so entschieden hat, heißt das nicht dass es immer so ist.
Ich dürfte mich auch in die Stadt stellen und fotografieren lassen, wenn da noch jemand im Bild ist - nicht mein Problem, ich hab ja nicht die Person sondern mich fotografieren lassen ich könnte es nun auch online stellen. Wenn diese Person nun das Bild entdeckt und was dagegen hat wäre ich verpflichtet die Person unkenntlich zu machen (dazu reicht ja schon der geliebte schwarze Balken), mehr aber nicht, was die namentliche Nennung angeht weiss ich nicht genau wie das ist, aber ein "Vorname A." oder sowas soll wohl kein Problem darstellen, gegen die Nennung des Nicknamens kann man aber wohl nichts machen.

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Re: Urheberrechtverstoß aber kein Anwalt, was tun? [Re: ] - #2037931 - 10.07.2010, 10:46:54
phoenixsoul w
Nicht registriert


Wenn du die Person unkenntlich machst, verletzt du sie nicht in Ihren Rechten. Denn nur solang sie erkennbar ist, ist sie in diesen beeinträchtigt. Daher verstehe ich gerade nicht, was deine Kritik ist?

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