Du bist nicht angemeldet. [Anmelden]
Seite 1 von 4 1 2 3 4 > alle
Optionen
Thema bewerten
Neonröhren erlaubt? *** - #1276487 - 10.10.2007, 20:47:07
Kipo14
Dageg​en.​

Registriert: 04.05.2005
Beiträge: 2.281
Ort: Bielefeld
Ist das Einbauen von Neonröhren in Autos und unter Autos erlaubt?
Oder darf man die nur anschalten wenn wenn nicht fährt?
_________________________
Antwort auf: Bayernfreak94
Wie oft werdet ihr an mich denken, wenn ihr arbeitet und ich am Chat sitze oder penne oder Zocke und schön fifty! Spiele


[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: Kipo14] - #1276529 - 10.10.2007, 21:27:14
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.648
Hallo,

das einbauen ist erlaubt.
Das einschalten jedoch nur wenn du nicht fährst.
Im stehen darfst du es anhaben.
Der Grund dafür ist, das es Autofahrer während der Fahrt irritieren könnte.

Jag

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: Kipo14] - #1276588 - 10.10.2007, 22:10:50
telly06
Nicht registriert


jag genau richtig cool

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: ] - #1276609 - 10.10.2007, 22:30:23
Kipo14
Dageg​en.​

Registriert: 04.05.2005
Beiträge: 2.281
Ort: Bielefeld
Seid ihr euch da absolut sicher?

Darf man dann auch Neonröhren in Fahrradanhänger installieren?
Denn ich möchte nen Fahrradanhänger aufmotzen auch mit Boxen und Endstufe und dem ganzen Kram

Etwas habe ich mich schon informiert, dass sollte auch erlaubt sein wenn man die während der Fahrt aus hat aber ich bin mit nicht so sicher ob das auch stimmt.

Ich meine mein darf es dran haben, aber nicht während der Fahrt benutzen, dann ist es eigentlich auch ein bisschen sinnlos den der Zweck von den Neonröhren ist ja nur um Protzen zu können!
_________________________
Antwort auf: Bayernfreak94
Wie oft werdet ihr an mich denken, wenn ihr arbeitet und ich am Chat sitze oder penne oder Zocke und schön fifty! Spiele


[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: Kipo14] - #1276662 - 10.10.2007, 23:37:39
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.648
Du kannst das machen, während der Fahrt aber nicht einschalten.
Ist eben so.
Klar ist es schwachsinnig denn wer sie dran hat wird sie auch anmachen.
Aber es ist eben nicht verboten dies zu montieren zwinker

Jag

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: Jag] - #1276696 - 11.10.2007, 00:49:24
BlackBlade10000
Anony​mer S​pamme​r​

Registriert: 09.04.2005
Beiträge: 860
Ort: Irgendwo bei Kassel *gg*
Nichts da!
Ist verboten, auch schon das montieren!
Brauchst ne Abnahme vom Tüv aber der trägts dir sowieso nicht ein!
Und beim Fahrrad müsste eig. das gleiche gelten, weil ist ja ein Transportmittel, was auf der Straße gefahren werden muss, außer bei Fahrradwegen aber trotzdem!

UBB ist verboten, auch wenns nur im Stand angemacht wird!


edit:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
• die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
• die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
• bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
• das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Parkplätze z.B sind auch STVO!


Bearbeitet von BlackBlade10000 (11.10.2007, 00:51:17)
_________________________
Vorschläge für meine neue Signatur bitte per /m an mich! Danke

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: BlackBlade10000] - #1276747 - 11.10.2007, 08:01:44
Kipo14
Dageg​en.​

Registriert: 04.05.2005
Beiträge: 2.281
Ort: Bielefeld
Danke BlackBlade,
ich habe nämlich auch gemeint das zu lesen, aber ich kenne welche die sagen das das erlaubt sei.

Aber man könnte die doch auch unters selbst einbauen und während der Fahrt nicht anschalten dann fällt es ja keinem auf und somit bekommt Man(n) auch keine Probleme.
_________________________
Antwort auf: Bayernfreak94
Wie oft werdet ihr an mich denken, wenn ihr arbeitet und ich am Chat sitze oder penne oder Zocke und schön fifty! Spiele


[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: Kipo14] - #1276805 - 11.10.2007, 10:12:59
BlackBlade10000
Anony​mer S​pamme​r​

Registriert: 09.04.2005
Beiträge: 860
Ort: Irgendwo bei Kassel *gg*
Man kann alles machen, solang man sich nicht erwischen lässt!
Türlich geht das, aber sei dir im Klaren das du dafür ne Anzeige usw bekommen kannst wenn sie dich erwischen



Hier mit Stifte ich niemand zu Straftaten oder sonstigem an.
Es ist verboten
Nich das wieder nen Mod ankommt, blablabla illegales blablabla
_________________________
Vorschläge für meine neue Signatur bitte per /m an mich! Danke

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: BlackBlade10000] - #1276856 - 11.10.2007, 12:05:02
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.648
Zitat:
Man kann alles machen, solang man sich nicht erwischen lässt!
Türlich geht das, aber sei dir im Klaren das du dafür ne Anzeige usw bekommen kannst wenn sie dich erwischen


Nur mal eben dazu...
Ich möchte nicht sagen das du unrecht hast aber meines Wissens ist das anbringen eben erlaubt...
Genauso wie du NOS (Lachgas) anbringen darfst, es aber nicht nutzen darfst.
Und zu einer Anzeige wird es nicht kommen - du musst dein Auto dann ohne diese Neonröhren vorweißen, und kannst sie danach theoretisch gleich wieder dran machen - du wirst dafür nie eine Anzeige bekommen.
Das darfst du mir nun glauben, da mein Vater sich mit so etwas auskennt ^^

Jag

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: Jag] - #1276884 - 11.10.2007, 12:49:23
s tigerle
Nicht registriert


Also ich bin fest davon überzeugt, dass schon allein das Anbringen einer Unterbodenbeleuchtung verboten ist.
Hab dazu auch was gefunden:

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.


Quelle: Bundesministerium der Justiz

Edit: Lalala... Zu spät gepostet, da war BlackBlade schon schneller...


Bearbeitet von s tigerle (11.10.2007, 12:50:25)

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: ] - #1276921 - 11.10.2007, 13:39:50
chucky19
Nicht registriert


Moin,

Bullshit..das anbringen ist erlaubt, jedoch während der Fahrt hat das Ding aus zu sein. Es wird auch vom Tüv abgenommen wenn die Anlage über einen Mechanismus verfügt welcher verhindert, dass die Anlage während des laufenden Motors in Betrieb genommen wird. Manipulation wird dadurch empfindlich bestraft.

Und ein Fahrradanhänger gehört nicht zu den Kraftfahrzeugen, es sei denn er wird von einer Mofa oder Fahrrad mit Hilfsmotor gezogen.
Wer nichtmal das unterscheiden kann, darf nicht sagen dass es bei Autos auch grundsätzlich verboten ist.
Wer ein wenig wirkliche Erfahrung im Sachgebiet tunen hat weiß, dass soche Anlagen geduldet werden. Wird zwar nicht gerne gesehen da die Gefahr doch so groß ist und während der Fahrt eingeschaltet wird.


Mfg me bäh

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: ] - #1276940 - 11.10.2007, 14:02:05
chucky19
Nicht registriert


Moin,

sry, editierzeit abgelaufen.

Zitat:
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.


Neonröhren sind zugelassen. Jedes Teil was in Deutschland frei erhältlich ist muss, und das ist gesetzlich festgelegt, ein Gutachten vorweisen können. Jedes orginal Tuning-Teil hat eine sogenannte ABE (Allgemeine Betriebserlaubis) oder ein Teil-Gutachten. Hat dies Teil soetwas nicht, darf es nicht verkauft werden. Wird es trotzdem verkauft so hat der Käufer das Recht das Ding, egal was in den Agbs des Verkäufers steht, zu Wandeln (Kunde erhält Geld zurück).


Nachtrag: Der Tüv nennt die UBB meist auch Einstiegsleuchten. 2 Vorraussetzungen gibt es. Die 1. habe ich oben geschrieben - Ein Trennrelais welches die Stromzufuhr während des Fahrtvorganges bzw. geschalteter Zündung unterbricht.
Die 2. Vorraussetzung ist, dass die Röhren nicht über die Karosserie hinausragen. Sie müssen schon direkt abschließen bzw. nicht sichtbar sein.


Mfg me bäh

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: ] - #1277213 - 11.10.2007, 18:32:48
tuner1985
Nicht registriert


Zitat:
Moin,
Jedes orginal Tuning-Teil hat eine sogenannte ABE (Allgemeine Betriebserlaubis) oder ein Teil-Gutachten. Hat dies Teil soetwas nicht, darf es nicht verkauft werden. Wird es trotzdem verkauft so hat der Käufer das Recht das Ding, egal was in den Agbs des Verkäufers steht, zu Wandeln (Kunde erhält Geld zurück).



wird aber vor dem verkauf darauf hingewiesen das das teil im Strassenverkehr nicht zugelassen ist, und der käufer bewegt das KFZ mit dem tuningteil ob schürze oder UBB trotzdem im Strassenverkehr und wird erwischt besteht das rückgaberecht nicht, denn es wurde darauf hingewiesen , was meinst du warum D&W, maxpower usw trotzdem solche teile verkaufen??

BTT: warum will man eine UBB/Neonröhre, Musikanlage etc. an/in einem Fahrradanhänger an/einbauen? Wenn alles gleichzeitig läuft, macht die Batterie nicht sehr lange mit, max. 2Std


Bearbeitet von tuner1985 (11.10.2007, 18:33:33)

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: ] - #1277221 - 11.10.2007, 18:45:27
BlackBlade10000
Anony​mer S​pamme​r​

Registriert: 09.04.2005
Beiträge: 860
Ort: Irgendwo bei Kassel *gg*
Zitat:


Neonröhren sind zugelassen. Jedes Teil was in Deutschland frei erhältlich ist muss, und das ist gesetzlich festgelegt, ein Gutachten vorweisen können. Jedes orginal Tuning-Teil hat eine sogenannte ABE (Allgemeine Betriebserlaubis) oder ein Teil-Gutachten. Hat dies Teil soetwas nicht, darf es nicht verkauft werden. Wird es trotzdem verkauft so hat der Käufer das Recht das Ding, egal was in den Agbs des Verkäufers steht, zu Wandeln (Kunde erhält Geld zurück).



Blabla ist leider Bullshit zwinker

Wozu gibt es denn sonst bitte Rennauspüffe oder Highendzylinder für Roller zum Beispiel. Genau manche davon haben keine Abe oder E Nummer und andere aber wieder.

Die Ohne darf man eben nur auf privatem Gelände oder Rennstrecken fahren

rolleyes

übrigens die Sachen werden im Internet und in Läden verkauft
_________________________
Vorschläge für meine neue Signatur bitte per /m an mich! Danke

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: BlackBlade10000] - #1277502 - 11.10.2007, 22:25:45
chucky19
Nicht registriert


Moin,

du hast in einem Sinne Recht. Ohne E-Nummer darf nichts verbaut werden. Sobald eine E-Nummer vorhanden ist, darfst du es drunter bauen. Und wenn du es beim Tüv als "Austiegsbeleuchtung" vorstellst, die Röhren nicht sichtbar sind und sie nur bei ausgeschalteter Zündung funktionieren, tragen die das problemlos ein. Und wenn du von den Bullen angehalten wirst kann dir auch nichts passieren - weil du es in den Fahrzeugpapieren eingetragen hast.

Und einen Roller mit einem Auto zu vergleichen liegt fern ab der Realität.

Wenn man keine Ahnung hat - einfach Mal Fresse halten.
Ich hab schraub schon so lange an Autos. Und dann kommt jemand der vll. grad mal nen M Führerschein hat und möchte alles besser wissen.

Werd älter, mach den Auto-Lappen und schraub an Autos rum. Dann kannste dich mal mit mir über tuning unterhalten.


Mfg me bäh

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonr�hren erlaubt? [Re: ] - #1277512 - 11.10.2007, 22:35:38
telly06
Nicht registriert


und wenn mannn kann alles machen so lange die bullen dich nicht [color:"red"]Rest entfernt.

Jag
[/color]


Bearbeitet von Jag (11.10.2007, 23:00:24)

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: ] - #1277547 - 11.10.2007, 23:11:00
JagAdministrator
​Knuddelsteam
(Community Management)

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 14.648
Hallo,

wegen der Beleidigung gegenüber Polizeibeamten bzw. der Polizei erhälst du eine [color:"red"] Ermahnung! [/color]
Du solltest aufpassen wie du hier schreibst, denn solche Beleidigungen können böse ins Auge gehen.

Jag

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: Jag] - #1277550 - 11.10.2007, 23:13:07
telly06
Nicht registriert


ja okay

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: ] - #1277629 - 12.10.2007, 03:57:07
BlackBlade10000
Anony​mer S​pamme​r​

Registriert: 09.04.2005
Beiträge: 860
Ort: Irgendwo bei Kassel *gg*
uhuh toll du sagst nicht sichtbar sind...
also müssen sie IM Auto sein und das bringt leider nichts ;)
Wenn es außerhalb des Autos ist und die Beleuchtung keine E oder Abe hat kannst du es vergessen! Es trägt dir sowieso niemand was ohne Abe ein ;)
Und stimmt Roller und Auto haben nichts gemeinsam, stimmt tut mir leid ich vergaß rolleyes


Bearbeitet von BlackBlade10000 (12.10.2007, 04:00:03)
_________________________
Vorschläge für meine neue Signatur bitte per /m an mich! Danke

[zum Seitenanfang]  
Re: Neonröhren erlaubt? [Re: BlackBlade10000] - #1277902 - 12.10.2007, 16:47:37
chucky19
Nicht registriert


Moin,

Zitat:
Wenn es außerhalb des Autos ist und die Beleuchtung keine E oder Abe hat kannst du es vergessen! Es trägt dir sowieso niemand was ohne Abe ein ;)


Ich hab hier nirgends geschrieben, dass man etwas eingetragen bekommt wenn keine E-Nummer vorhanden ist. Mit ohne ABE wirds schwierig..aber es ist machbar.

Was ich mit "nicht sichtbar" meine: Unter dem Türrahmen ist ein Holm, welcher auch vor Spritzwasser schützt. Wenn du die Röhren dahinter baust, sind sie von aussen nicht sichtbar - können aber noch als Einstiegsleuchten anerkannt werden.
Man sieht, du hast wirklich keine Ahnung - und davon mehr als du verträgst.
Desweiteren hab ich nicht geschrieben, dass Roller und Autos angeblich nichts gemeinsam haben. Ich schrieb, dass du ein Auto nicht mit einem Roller vergleichen kannst.
Wenn du mich schon versuchst lächerlich da stehen zu lassen..dann versuch es auch richtig.
Wie schon geschrieben. Mach deinen Auto-Lappen und bastel an Autos rum. Wenn du dann ungefähr meine Erfahrungswerte vorweisen kannst, dann könnte man über eine ernste Diskussion nachdenken.

So aber sehe ich es nicht ein mit jemanden über was zu streiten der sowieso kein Plan hat was er da grad von sich gibt.


Mfg me bäh

[zum Seitenanfang]  
Seite 1 von 4 1 2 3 4 > alle