Moin,
11.3
Der Nutzer kann in der Homepage Links zu anderen Webseiten oder Quellen erstellen. [...]
11.5
Musik und Videos unterliegen in der Regel Urheberrechten. Sie dürfen daher nicht ohne Einverständnis des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht oder verbreitet werden. Daher ist die Einbindung von Musik und Videos in eine Homepage nur gestattet, soweit einer Veröffentlichung und Verbreitung dieses Materials keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, entgegenstehen. Vor einer Einbindung von Musik und Videos in eine Homepage ist der User selbst verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass dieses Material frei von derartigen Rechten ist. Sollte das Material urheberrechtlich geschützt sein, so ist eine Einbindung in eine Homepage nur dann zulässig, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorliegt. Der Betreiber des Internetangebotes von Knuddels.de behält sich für den Fall der Einbettung urheberrechtlich geschützten Materials die Löschung bzw. Sperrung der Nutzerhomepage vor.
Wenn ich also eine Homepage melde, auf der ein Musikvideo von Youtube verlinkt wurde, muss der Nutzer nachweisen, dass er die Erlaubnis des Urhebers hat, andernfalls würde seine Homepage gesperrt werden, richtig?