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Amtsanmaßung § 132 StGB - #2516253 - 28.10.2012, 20:17:40
Bigg Boss
Nicht registriert


Guten Tag.

Meine Frage lautet: Ist es eigentlich erlaubt dass die Admins sich Beamten nennen? Denn Amtsanmaßung ist gemäß § 132 StGB eine Straftat.

„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Admins sind doch keine Beamten, sondern nur Admins im Bezug auf diesen Chat. Das heißt: Sie verfügen interne Rechte und können z.b Nicknames mit Grund sperren und auch andere Sachen.

Beamten sind staatlich anerkannte Menschen und werden vom Staat zum Beamten benannt. Die Admins allerdings sind keine Amtspersonen.

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: ] - #2516254 - 28.10.2012, 20:23:03
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
vielleichst solltest du erstmal den unterschied zwischen einem beamten und einem amtsträger lernen -.-
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Orwell war ein Optimist
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„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: Kev777] - #2516255 - 28.10.2012, 20:26:38
Wacken Open Air
Nicht registriert


Und: ein "Chatamt" ist kein "öffentliches Amt". Aber, dass du es mir juristischen Fakten nicht so hast, das hast du lang und dreckig im Weltgeschehen-Sub bewiesen.


Kein Admin hat sich jemals als Beamter bezeichnet, auch in den AGB steht das nicht. Befass dich bitte mit Fakten, bevor du Threads eröffnest, könnte sonst sein, dass du allgemeine Erheiterung erzielst.

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: ] - #2516257 - 28.10.2012, 20:31:16
EikeB
​Familymitglied

Registriert: 01.03.2004
Beiträge: 3.310
Aus meiner Sicht bezieht sich das Verbot darauf, dass man sich selber beispielsweise nicht als Polizist ausgeben darf, sofern man es nicht ist. Ob man ein staatsdienendes Amt innehält und dabei verbeamtet oder nur angestellt ist, ist dabei aber irrelevant... ich würde behaupten es wäre nicht verbotener als sonst auch Unwahrheiten zu verbreiten, sofern es sich tatsächlich um eine Unwahrheit handelt. Allerdings sollten Admins sicherlich auch keine Unwahrheiten verbreiten.

Fraglich ist dabei in wie fern jemand überhaupt behaupten sollte, er sie Beamter, wenn er es nicht tatsächlich ist. Im Regelfall hätte er dadurch ja keinen Vorteil...

Ich möchte spasseshalber darüber hinaus noch einmal Wikipedia zum Thema Beamtentun zitieren:

"Das Beamtentum bildet eine Gruppe des Personalkörpers der Administrative eines Gemeinwesens."

Dies trifft gewissesweise auf die Administrative von knuddels.de durchaus zu 0:)

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: ] - #2516260 - 28.10.2012, 20:45:41
Tribalboy69
The B​oondo​ck Sa​ints​

Registriert: 18.06.2006
Beiträge: 668
Antwort auf: Bigg Boss
Guten Tag.

Meine Frage lautet: Ist es eigentlich erlaubt dass die Admins sich Beamten nennen? Denn Amtsanmaßung ist gemäß § 132 StGB eine Straftat.

„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Admins sind doch keine Beamten, sondern nur Admins im Bezug auf diesen Chat. Das heißt: Sie verfügen interne Rechte und können z.b Nicknames mit Grund sperren und auch andere Sachen.

Beamten sind staatlich anerkannte Menschen und werden vom Staat zum Beamten benannt. Die Admins allerdings sind keine Amtspersonen.


Nabend zusammen,

so langsam mache ich mir echt sorgen wenn i schon wieder so einen sinnfreien Thread hier von dir lese.

Entweder hast du echt zu viel Langeweile, du hast ernsthafte Probleme oder du hast irgendwie Spass daran deinen Postcounter mit sinnfreien Threads und Beiträgen hoch zu pushen und andere User mit so einem Blödsinn zu veräppeln.

Sollten beide letzteren oder eines der beiden letzeren deine Intention für diesen geistigen Unfug gewesen sein, sollten die Forum Mods mal schnell etwas unternehmen. =)
Denn die Frage die du eigentlich gestellt hast hast du dir selber beantwortet. Vllt. solltest du dir künftig deine Beiträge nochmal vorher durchlesen bevor du den Absende-Button drückst damit künftig die leser von so einem Schwachsinn verschont bleiben.


Bearbeitet von Tribalboy69 (28.10.2012, 20:47:21)
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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: Tribalboy69] - #2516261 - 28.10.2012, 20:51:06
Aamun
​Forums-Liebling

Registriert: 06.06.2012
Beiträge: 1.689
Ort: Hamm
Wer so etwas schreibt, begreift glaube ich den Unterschied zwischen Chat und RL nicht mehr. Admin sein ist hier ein Amt, aber deswegen sind Admins noch lange keine Beamten. Weder im juristischen Sinne... Ach in keinem Sinne! Hab auch niemals einen Admin schreiben sehen, dass er Beamter sei. Zumindestens nicht durch das Chatamt. Ich finde den Tread aber trotzdem unterhaltsam.
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Das einzige Problem beim Nichtstun ist, dass man nie weiß, wann man fertig ist.

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: Tribalboy69] - #2516263 - 28.10.2012, 20:53:40
Darklord1966
Forum​user​

Registriert: 24.06.2008
Beiträge: 121
Guten Abend
Wenn ich so aus der Vergangenheit an die Themen denke ,die so in den Raum geworfen wurden vom TE
erinnert mich das stark an ,*Ich ziehe mal ne Frage aus meiner Lostrommel und stelle die dann ,egal wie sinnfrei die ist.*!!
Ich weiss zwar nicht ,warum man über so eine Frage diskutieren soll,aber vielleicht weiss der TE nichts Besseres mit seiner Zeit anzufangen!!
In diesem Sinne noch einen schönen Abend ;o)

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Come to the Dark Side

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: EikeB] - #2516264 - 28.10.2012, 20:55:35
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.612
Auch wenn bei einigen der Chat wohl das RL abgelöst hat aber das ist ein Gemeinwesen...der Chat zählt sicherlich nicht dazu...


...und kann nun mal bitte wer zu machen hier?

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: Kev777] - #2516269 - 28.10.2012, 21:08:15
Bigg Boss
Nicht registriert


Es gab mal ein Admin der mich mal verwarnt hatte, weil ich in rot eine Userin angeschrieben und sie gebeten hatte, den unzulässigen Text aus dem Profil zu entfernen. Darauf hin hatte sie sich beschwert und der Admin meinte dann zu mir, dass es Amtsanmaßung war, weil ich in rot schrieb. Also gehe ich davon aus, dass der Admin gemeint hatte ich würde mich als Admin ausgeben. Also muss ich darunter verstehen, dass Admins Beamten seien. Das habe ich aus dem Zusammenhang seiner Aussage entnommen.

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: ] - #2516271 - 28.10.2012, 21:13:08
Aamun
​Forums-Liebling

Registriert: 06.06.2012
Beiträge: 1.689
Ort: Hamm
Das ist ja weiter hergeholt als die Kinder von Madonna oô

Mag sein, dass sich der Admin da merkwürdig ausgedrückt hat, aber mit ein wenig Verstand hätte man das bemerkt anstatt so einen Tread zu eröffnen. Ich wusste zwar bisher auch nicht, dass die Farbe Rot für Admins reserviert ist aber okay :-D
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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: Aamun] - #2516273 - 28.10.2012, 21:16:51
MindChaoz
Nicht registriert


Der Gedankengang ist .... sagen wir mal interessant, trotzdem liegst du dezent falsch. Wie du sicherlich schonmal gehört hast, ist das Adminamt ein Ehrenamt (Achtung: Kein Ehrenamt gemäß § 18 GemO), daher wurde dieser Begriff verwendet. Alles andere wurde bereits gesagt. :-D

PS: You made my day!

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: ] - #2516410 - 29.10.2012, 10:46:27
Kaddi89
Nicht registriert


Nun ja. Was der Admin hier wohl meinte war einfach, dass DU dich nicht als Admin ausgeben sollst, da die Userin durch dein Aufmerksammachen im Profil davon ausging, dass du Admin wärst. Sich als Admin ausgeben, obwohl man keiner ist, ist nicht erlaubt. Was das mit Beamten zu tun hat, weiß ich nicht. Man darf sie nie als jemanden ausgeben, der man nicht ist.

Beispiel:
Ausgeben als Dozent an einer Uni? - Darf man nicht, wenn man es nicht ist.
Ausgeben als Paketbote? - Darf man nicht, wenn man es nicht ist.
Ausgeben als Arzt? - Darf man nicht, wenn man es nicht ist.
Ausgeben als Admin eines Chats? - Darf man nicht, wenn man es nicht ist.

Klar soweit?

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Re: Amtsanmaßung § 132 StGB [Re: Kev777] - #2516457 - 29.10.2012, 13:32:48
fresh-squeezed
Nicht registriert


Antwort auf: Kev777
...und kann nun mal bitte wer zu machen hier?

Nur zu gerne.
Solche Threads dann bitte demnächst in Humor eröffnen.

Die Thematik wurde hier ausreichend erklärt und ich denke der Threadersteller hat durchaus erkannt, dass das, was er hier kritisiert nicht so wirklich der Realität angesiedelt ist.

Geschlossen.

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