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Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! - #2587697 - 23.06.2013, 16:09:46
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Hallo,

ich weiß nichtt vohin mit dem Thread, deswegen erstelle ich es in der Hoffnung das es hier richtig ist und mir Leute bei meiner Sache helfen können.

Ich war mit meiner Frreundin in der Disco bisschen angetrunken war ich auch, viel kann ich mich nicht mehr erinnern, aber ich weiß das ich mein Handy raus hohlte um eine SMS zu schreiben und es wieder in die Tasche steckte, statt in die Tasche zu stecken ist es mir auf die Couch gefallen ohne das ich es bemerkt habe.

Jetzt weiß ich (seit gestern) das meine EX-Freundin mein Handy hat, sie hat es bewusst eingesteckt (geklaut), so das ich es nicht mitbekomme. Am darauf folgenden Tag war ich bei der Polizei und habe eine Anzeige wegen Diebstahl (was ja jetzt zutreffen würde) gegen Unbekannt gemacht. Jetzt weiß ich wer es hat!

Mein Kollege und ich waren gestern dar er hatte das Handy und hat für mich die IMAI-Nr vergliechen und sehe da die Nummer stimmt mit meiner Handyverpackung und Rechnung überein.

Was soll ich euerseits jetzt machen, nochmal zur Polizei und denn den Namen, Adresse etc.? Denn ich denke wenn die Polizei da hinfährt um das Handy zusehen wird sie es schnell verstecken wollen.

Den ich habe den 100%igen Beweis das es mein Gerät ist.

Bei Unklarheiten einfach Fragen, Danke.

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: DNA 328] - #2587699 - 23.06.2013, 16:14:00
Herr Tod
Nicht registriert


Melde der Polizei umgehend deine neuen Informationen. Die Polizei wird dort nicht aufkreuzen, sie das Handy verstecken lassen und dann mit leeren Händen wieder gehen.

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: DNA 328] - #2587701 - 23.06.2013, 16:15:54
sarcasm

Registriert: 15.09.2010
Beiträge: 1.673
Also das vernünftigste wäre - ihr seid schließlich erwachsen - mit ihr zu reden und sie zu bitten, dir das Handy wiederzugeben. Dass es unter ehemaligen Partnern unter Umständen schwierig sein kann, "normal" miteinander zu reden, sehe ich durchaus ein, allerdings dürfte ihr das lieber sein, als dass die Polizei bei ihr auftaucht.
Wenn sie sich dazu nicht bereiterklärt, kannst du durchaus zur Polizei gehen und ihnen sagen, dass du eindeutige Hinweise hast, dass sich das Handy bei ihr befindet. Wie damit verfahren wird, ist dann immer noch Sache der Beamten. Die sind im Zweifelsfall natürlich etwas "beeindruckender" als du, wenn sie dann vor ihr stehen.
_________________________
And without you is how I disappear.

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: sarcasm] - #2587770 - 23.06.2013, 19:18:44
Jennyhamster
Nicht registriert


Hat eben 3 Aspekte:

Menschlich: Du und dein Kumpel habt den Beweis, darauf ansprechen und es sollte funktionieren.

Zivilrechtlich: Du und dein Kumpel habt den Beweis, ihr könnt die Herausgabe zivilrechtlich einfordern.

Strafrechtlich: Selbsterklärend ... über den zivilrechtlichen Anspruch hinaus müsstest du eine Anzeige im strafrechtlichen Bereich erstatten. Das wäre m.E. aber nicht Diebstahl, sondern entweder Unterschlagung oder Unterschlagung von Fundsachen.

Bei Punkt 2 und 3 kann die Polizei helfen. Dass es aber eine "Durchsuchung" gibt, falls sie es nicht herausgibt, ist nicht sicher ... es könnte "unangemessen" sein und die Polizei könnte dich auf den zivilrechtlichen Weg verweisen, der nach deinen Angaben recht eindeutig funktionieren würde (Herausgabe oder Wertersatz, da "bewiesen"). Aber die Polizei wird dort aufkreuzen.

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: ] - #2587981 - 24.06.2013, 14:17:38
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Wäre es falsch wenn wir sie mit "Shopping" locken, sie meinem Kollegen das Handy gibt er es einsteckt und wir sie dann damit konfrontieren?

Beweislich bin ich im Recht, ich habe alle nötigen Papiere!!

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: DNA 328] - #2588012 - 24.06.2013, 17:16:03
Jennyhamster
Nicht registriert


Wenn es "freiwillig" und "gewaltlos" abläuft, sollte das funktionieren. "Zurückunterschlagung" gibt es meines Wissens nicht, gehört ja dir. Falls das aber eskaliert und es zu Handgreiflichkeiten kommt, sieht die Sache wieder ganz anders aus.

Das obige aber unter Vorbehalt.

Ich kann dir aber dennoch raten, dass der Polizei zu schildern, die werden sich drum kümmern. Da das der Schilderung nach eindeutig ist, sollte man keine Eskalation riskieren.

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: ] - #2588100 - 24.06.2013, 21:51:49
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Hallo,

soooo die Sache ist endlich durch, das Handy; Samsung Galaxy S3 white ist wieder in meinen Eigentum/Besitz. Es ging friedlich ab, ich habe Geschichten gehört, soviele habe ich noch nicht mal' als Kind zuhören bekommen. =)

Wir haben uns auf 400 Euro geeignet das sie mir in Ratenzahlung zahlt, das Handy geht erst in Ihr Besitz/Eigentum sobald die letzte Zahlung eingegangen ist.

Vielleicht wurde sie auch Einsichtig aufgrund dessen wir vor einer Polizeiwache stand. Aufgrund der Zahlung und der Einigung verzichte ich Zivilrechtliche Schritte gegen sie.

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: DNA 328] - #2588111 - 24.06.2013, 22:50:13
Jennyhamster
Nicht registriert


Schön, dass es gut ausging ...

Unter uns: 400 für ein gebrauchtes S3 ist Wucher ... würde ich als kleinen Gewinn sehen wegen der Mühen.


Bearbeitet von Jennyhamster (24.06.2013, 22:51:00)

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: DNA 328] - #2588113 - 24.06.2013, 23:07:57
Bigg Boss
Nicht registriert


Antwort auf: Jennyhamster
Hat eben 3 Aspekte:

Menschlich: Du und dein Kumpel habt den Beweis, darauf ansprechen und es sollte funktionieren.

Zivilrechtlich: Du und dein Kumpel habt den Beweis, ihr könnt die Herausgabe zivilrechtlich einfordern.

Strafrechtlich: Selbsterklärend ... über den zivilrechtlichen Anspruch hinaus müsstest du eine Anzeige im strafrechtlichen Bereich erstatten. Das wäre m.E. aber nicht Diebstahl, sondern entweder Unterschlagung oder Unterschlagung von Fundsachen.


Die zwei anderen Aspekte sind auch menschlich :)

Antwort auf: DNA 328
Hallo,

soooo die Sache ist endlich durch, das Handy; Samsung Galaxy S3 white ist wieder in meinen Eigentum/Besitz. Es ging friedlich ab, ich habe Geschichten gehört, soviele habe ich noch nicht mal' als Kind zuhören bekommen. =)

Wir haben uns auf 400 Euro geeignet das sie mir in Ratenzahlung zahlt, das Handy geht erst in Ihr Besitz/Eigentum sobald die letzte Zahlung eingegangen ist.

Vielleicht wurde sie auch Einsichtig aufgrund dessen wir vor einer Polizeiwache stand. Aufgrund der Zahlung und der Einigung verzichte ich Zivilrechtliche Schritte gegen sie.


Wie hat sie denn darauf reagiert? lol hat sie es vorher bestritten? ^^

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: ] - #2588126 - 24.06.2013, 23:42:32
DNA 328

Registriert: 01.12.2006
Beiträge: 693
Wer würde es den nicht bestreiten? Also Ja sie hat es bestritten und behauptet ihre Freundin hätte es ihr für 50,00 Euro verkauft, weil sie zwei Stück von den S3 hatte. Kein gesunder Menschenverstand würde ein S3 in einem Top-Zustand für 50,00 Euro verkaufen.

400,00 Euro finde ich überhaupt nicht wucher, aufgrund dessen weil sie das seit Dezember letzten Jahres hatte, bis heute! Und ich deutlich mehr dafür bezahlte für nichts - und wieder nichts. Wir haben 400,00 Euro vereinbart, weil ich sie dann strafrechtlich nicht belange und ich die Ermittlungen nicht aufnehmen lassen werde.

Finde ich nur Fair, auch ich bin ein Mensch und sie tat mir schon leit, aber das war Diebesgut ggf. Hehlerware.

Wir haben letztendlich Kompromisse gefunden die wir beiderseits akzeptieren.

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: DNA 328] - #2588129 - 24.06.2013, 23:58:04
Bigg Boss
Nicht registriert


Wie kann eine Freundin dich beklauen? Ist das wahre Freundschaft? Also ich hätte eine Strafanzeige erstattet und sie auf Schadensersatz verklagt. Dann müsste sie eine saftige Geldstrafe bezahlen und gleichzeitig dein Handypreis bezahlen.

Und das macht uns Männern nicht unsympathisch :)

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Re: Handy geklaut, ich weiß wer es war, rechtliche Grundlagen! [Re: ] - #2588141 - 25.06.2013, 03:14:49
xXsmartlXx

Registriert: 19.09.2004
Beiträge: 7.952
Huhu,

das war seine Ex-Freundin, keine normale Freundin. Eventuell war hier noch dicke Luft und so hat die Diebin auch reagiert. Ich finde es einerseits gut, dass man den Schritt gemacht hat, mit der Polizei. Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt, und wenn man ein neues Handy über 6 Monate nicht hat - okay, ich finde die außerpolizeiliche Lösung m.M.n. gut. So ersparen beide Parteiein sich Ärger.

Ich persönlich finde sarcasm's Variante zu nett und die meines VP zu heftig. Irgendwas in der Mitte (ich denke das hat man jetzt einigermaßen gut geregelt) ist sicherlich angebracht. Man mag eine derartige Tat ja nicht runterspielen.. ;-)

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