hoi,
um den Vorschlag des Threaderstellers mit weiterer Nahrung zu versehen, sollte man vielleicht auch die HP- & Foto-AGB bemühen. Sie sind in den Punkten 11 und 12 nachzulesen. Die folgenden beiden Punkte bedeuten aus meiner Sicht, dass eine ungewollte Verlinkung ein Verstoß darstellt:
12.3
Stellt der Nutzer ein Bild in die Fotogalerie ein, so muss dieses Bild folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wenn sich weitere Personen außer dem Benutzer auf dem Foto befinden, so muss, bevor dieses Foto in die Knuddels-Fotogalerie eingestellt wird, das Einverständnis sämtlicher sich auf dem Foto befindlicher Personen eingeholt werden.
- Der User muss die Rechte an dem von ihm eingestellten Foto oder zumindest die Erlaubnis des Rechteinhabers zum Einstellen in die Knuddels-Fotogalerie besitzen.
&
11.4
Der Gebrauch oder die Verlinkung von urheberrechtlich geschütztem Material ist Nutzern nur gestattet, soweit dies im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und der jeweils geltenden Geschäftsbedingungen des Urhebers bzw. des Anbieters geschieht oder durch den jeweiligen Anbieter oder Urheber gesondert gestattet wurde.
Die Rechte an den jeweils verlinkten Fotos durch die neue Freundeslistefunktion liegen ja bei der darauf abgebildeten Person und demnach muss diese auch zustimmen, dass sie an anderer Stelle veröffentlicht werden.
Um dies zu vermeiden, könnte man in etwa den Weg des Threaderstellers gehen.
Grüße,
präfix