(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
*lol* Denen ist wohl nicht klar, was die da schreiben. Damit dürfen Eltern ihre Kinder nicht erziehen, ohne eine Genehmigung von eben diesen zu bekommen *g* Aber naja, was erwartet man anderes von unserem tollen Staat?
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Zufrieden? Die wissen 100pro was die da schreiben... Eltern brauchen keine "Genehmigung" der eigenen Kinder um diese zu erziehen... Aber ich hoff mal, dass dein Post nur ein Gag war...