Zitat:
okay es sind nur 7 jahre unterschied aba in dem alter fällt es noch extrem auf der unterschied.in dem alter zählt man noch als kind.also wenn du meine tochter währest würde ich dir den umgang mit ihm verbieten.wenn er unter 18 wäre ok.dann kein prob.aba alles was darüber is und dann mit einem kind von 14 jahren und darunter wäre verantwortungslos.


Verantwortungslos? Im Gegenteil, da braucht man erst recht Verantwortungsbewusstsein. Aber wenn man das hat, dann ist doch alles in Ordnung.

Zitat:

sagt mir schon mein verstand und das jugendschutz.

Ich hab mal was interessantes in Wirtschaft gelernt. Die Gesetze bauen auf der Moral der Leute auf. Und die Gesetze sind schon älter. Es kann ja sein, dass sowas vor 100 Jahren noch total falsch war, aber heutzutage sind wir in der Richtung viel offener und daher ist das ansich eigentlich nichts falsches. Einzig und allein wenn einer der beteiligten unzurechnungsfähig war, sollte man überhaupt bestraft werden können. Das kann sein, weil er oder sie noch nicht sehr weit entwickelt sein, aber könnte das nicht auch sein, weil einer der Beteiligten unter Alkoholeinfluss war?
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The mask on my face, maybe you can see through it..