Hallo,

Die Foto-AGB verbieten Chattern unter 15 Jahren zu ihrem eigenen Schutz u.a. die Abbildungen von

- Playboyhasen,
- anzüglichen Worten mit sexueller oder erotischer Bedeutung.

Gleichzeitig sind allerdings Nicknames für U15-Chatter erlaubt, welche eben solche Begriffe beinhalten.

Dieser Logik kann ich nicht folgen. Bei der Frage, was die Aufmerksamkeit eines Users mit sexuellen/pädosexuellen Hintergedanken mehr anzieht - aufreizendes Foto oder Nickname - da sehe ich keinen großen Unterschied. Zudem weckt der Nick das Interesse gleich auf den ersten Blick und nicht wie das Foto erst auf den zweiten.

Von daher wäre es in meinen Augen nur konsequent, die Jugendschutzrichtlinien für Fotos auch auf Nicknames sowie auf die sog. Nickerweiterungen anzuwenden.