Zitat:
Ich glaub, man wird nicht mehr genommen, wenn man (wie du schon geschrieben hast) verheiratet ist oder Vater eines Kindes ist.

Auch wenn man Vater eines Kindes ist, muss man den Wehrdienst ableisten, war bei nem Bekannten von mir auch so.

Selbst wenn man sich zum eigentlich Werhdienst-Beginn in der Ausbildung befindet, wird man natürlich danach noch eingezogen. Auch wenn man dann schon 20 oder 21 ist.
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Gestern standen wir am Rande des Abgrunds - heute sind wir schon einen Schritt weiter!