Ähm..., der Besitz wird aber nicht sanktioniert, denn der Besitz ist ja vo Seiten des Betreibers nicht verboten
Das stimmt zwar, aber dennoch ist durch das Zitatverbot gewissermaßen gewährleistet, dass der bloße Besitz - vom eigenen Informationsbedürfnis einmal abgesehen - nutzlos ist, weil man nicht auf entsprechende Passagen verweisen , sie u.U. nicht einmal wörtlich anführen darf.
Aber sei's wie es ist: jeder Kult hat ja Dinge, die nicht öffentlich benannt werden dürfen, das unterstreicht die mystische Seite des Obergurus

Quordelplien