huhu

zu diesem Thema möchte ich 3 Dinge nur anmerken:

1. das Filterprogramm wird in Zukunft aller vorraussicht nach nicht mehr voll automatisch sein.

2. Ayreon, selbst im Grundgesetz ist freie Meinungsäusserung nicht erlaubt, insofern halte ich diese Aussage für nicht treffend.

3. Die Freischaltung wird wohl nicht durch den Jugendschutzbeauftragten gesachehen, sondern durch das Team rund um den Beauftragten.
Wenn eine 'liebe Mutti' nur ein bisschen mit ihrer Tochter im Chat rumscherzt, mag dies für mancherlei Mensch normal klingen, aber ich frage mich da zum einen ob man die Diskssion nciht auch ins RL verschieben sollte und zum anderen bedenke man, dass sexuelle Übergriffe nicht nur extern aufreten können, sondern auch innerfamilär, sprich, ich kenne kein Grund, warum der Filter bei IP-Gleichheit nicht greifen sollte.

mfg wanst