Vielen Dank für deine Ausführungen.
Da der Thread-Ersteller die Frage im Zusammenhang mit "wenn ja" gestellt hat und ich diese verneint habe, war die Frage meines Erachtens nicht mehr zu beantworten.
Zu den Regeländerungen haben wir intern eine Regelung gefunden, um gerade in der Anfangszeit der Anpassung humaner zu agieren, d.h. keine weitergehenden Sanktionen wie Fotosperren. Wir legen in der Anfangsphase auf Aufklärung.
Wenn dir derartige Unterschiede auffallen, kannst du dich gerne an die Profil-Teamleitung wenden. Wir haben unserem Team einen Leitfaden zusammengestellt und wie du selbst richtig erkannt hast, dauert es anfangs, das in Rhythmus zu bekommen. Man darf auch nicht vergessen, dass wir vor kurzem das Team aufgestockt haben und daher auch durchaus Fehlentscheidungen am Anfang erfolgen können.
Zu deiner Aussage
"Und Albenbilder die definitiv KI-Generiert sind, aber keinerlei Ausweisung haben, werden bis dato immer noch als Unberechtigt gewertet. Ich hab hier eher das Gefühl, dass die Teamler "zu faul" sind, die Bilder mit den entsprechenden Tools zu benutzen." verweise ich dich gerne auch hier an die Profil-Teamleitung. KI ist für viele noch ein sehr neues Thema und durchaus kann der ein oder andere länger benötigen, diese Schritte zu verinnerlichen. Dafür gibt es aber unsere ehrenamtlichen Teamleiter, die hier entsprechend vermitteln und schulen.
Wenn du bei Kunstwerken einen Spielraum siehst, mag das für dich der Fall sein. Kunstwerke sind Dinge, die von Menschen gemacht wurden, um Gefühle, Gedanken oder Ideen auszudrücken und beim Betrachter etwas auszulösen. Sie müssen nicht unbedingt schön sein, können provozieren, irritieren oder einfach nur faszinieren. Ob Gemälde, Skulptur etc. Ein Penisfoto ist kein Kunstwerk.
Es ist richtig, dass Cannabis zu den nunmehr legalen Drogen zählt. Hierzu verweise ich gerne auf den Beitrag von
LamiKa und zitiere wie folgt: Im Rahmen des Hochladens von Fotos im Album von Cannabispflanzen bzw. Joints gelten diese ab sofort als erlaubt und werden künftig nicht mehr entfernt. Beachtet bitte jedoch, dass Fotos weiterhin entfernt werden, wenn hierdurch der Cannabis-Konsum verharmlost wird.
Diese Regelung bleibt weiterhin bestehen da die Verharmlosung wieder zum Punkt "Gesundheit" zählt.
Zu den Comic-Filter:
Auch hier gerne die beiden Beispiele an die Profil-Teamleitung schicken mit der Bitte um Prüfung.
Zur Fragemntierungskritik:
Im Forum haben wir versucht die Regeln nochmal in einfacherer Sprache wiederzugeben. Gerade Regeln sind oft in einer Sprache geschrieben, die man auf Anhieb nicht versteht oder Zweifel hat oder gar missversteht.
Erkennbarkeit:
Fotoregel:
Fotos, bei denen du z. B. durch ungünstige Belichtung, starke Filter oder KI-Veränderungen nicht gut erkennbar bist, sind nicht erlaubt.
Forum:
Neu ist außerdem: Stark bearbeitete Bilder oder solche mit KI-Filtern sind nicht erlaubt, wenn sie deine Erkennbarkeit verschlechtern.
Streng genommen widersprechen sie sich nicht, sondern das Forum nimmt die Fotoregel und macht sie etwas konkreter. Es geht im Kern darum, dass Bearbeitung an sich nicht verboten ist, solange du darauf noch klar zu erkennen bist. Sobald die Bearbeitung deine Erkennbarkeit aber verschlechtert, gilt das nicht mehr.
Kurz: Regeln und Forum meinen das Gleiche, nur dass das Forum nochmal betont, dass Bearbeitung per se nicht tabu ist, sondern nur wenn sie dich unkenntlich macht.
Freizügigkeit und Nacktheit
Danke hier für deinen Hinweis. Ich habe es soeben angepasst.
Knuddelige Grüße