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Masterfrage was tun bei Sanktion - #3255345 - 03.11.2023, 23:46:05
beatyBS
Forum​user​

Registriert: 18.06.2008
Beiträge: 2
Ort: Salzgitter
Hallo an die Gemeinde,
wer kennt es nicht, das falsche zu einem gesagt, oder einfach nur die Meinung sagen, bekommt man eine Meldung, die Sanktion erscheint, im Popup steht eine Schwammige meist oberflächliche Begründung, der Nick ist ein paar Tage gesperrt, bei Rückfragen wende dich doch bitte an Admin ABCDEFG.

Was macht nun ein User, der keine Zwei Nicks hat und sich auch kein neues Profil erstellen will? Muss der sich dann vom Göttlichen Nutzer ohne Möglichkeit zur Verteidigung bestrafen lassen?

Nehmen wir dann mal an, dein Nick ist gesperrt, du hast einen zweit Nick, gehst online, stellst deine Fragen an Teammitglieder, bekommst zu hören, sie würden dem sanktionierendem Teilnehmer zustimmen, aber begründen nichts, begründen auch nicht warum. Nur einen Verweis an den sanktionierenden Teilnehmer, das wars. Angeschrieben - Reaktion: 'worum geht's?' -geantwortet- auch 2 Std nach Frage worum es geht, keine Reaktion vom Sanktionierenden Exemplar. Ist dieses Wesen am PC menschlich und empfindet Emotionen, empfehle ich, den Router zu entsorgen und offline zu gehen, denn besitzt man dann auch noch die Unverschämtheit, solch Manko aufzuzeigen, deine Meinung dazu an zu geben und das noch begründest, hat man eine sperre wegen politischer hetze zu erwarten. Dazu die MASTERFRAGE: mit welcher politisch motivierten Seite wird das Recht auf Meinungsfreiheit einerseits gefördert, andererseits KNALLHART sanktioniert, wenn sie nicht Grün- bzw liberal oder links genug ist und nicht jedem passt ?
Als neutral denkender mittelständischer Arbeitnehmer in einer Stadt mit hohem Ausländeranteil empfinde ich mich diffamiert und denunziert, NSDAP Zeiten like, aber in Variante des 21. Jahrhunderts. (Kontakt mit der Kriminalpolizei Niedersachsen. Abteilung Extremismus Terrorabwehr LKA Hannover hat es bestätigt) Faschismus ist leider wieder da und er wird scheinbar unwissend praktiziert. Nahezu so ausgeführt wie er im Lexikon steht.... Nun ja genug zum wieso, weshalb, warum.....

wer hat denn einen Masterplan, einem betreffenden oder diesbezüglich ansprechbaren Admin in irgendeine Form der Konversation zu bekommen, die eine Neuregistrierung nicht erforderlich macht?

Zur Erläuterung oben, empfehle ich in einem Fall, lesen, hyperventilieren, Plastiktüte nehmen , versuchen leben zu bleiben ..... den anderen empfehle ich, bis auf die Standard Themen, (wie die, für die Knuddels so einen schlechten Ruf hat,) zu beharren und keinesfalls seine eigene Meinung öffentlich zu bekunden, denn das kann eine Nicksperre zufolge haben.

Freu mich auf eure Ideen/Anregungen

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: beatyBS] - #3255352 - 04.11.2023, 00:24:00
Ravenblack Dragon
Beste​ Mitt​elFin​gerZe​it​

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 11.343
Ort: Kailua, Hawaii

Servus,

und Willkommen im Forum.
Leider hast Du Dich im Sub geirrt und eine Chat-Frage ins Forum-Sub gepostet. Das kann passieren. Ein Mod wird den Thread sicher verschieben. Nur das Du schonmal bescheid weißt.

Durch Deinen geschilderten Fall bin ich auch nach zweimaligem Lesen nicht ganz durchgestiegen. Dennoch denke ich, Deine "Masterfrage" beantworten zu können - ohne natürlich eine Garantie auf Richtigkeit zu übernehmen. Meine Antwort spiegelt lediglich meine Ansicht wieder.
Wenn Dein Nick gesperrt wurde, ist es so gewollt, dass Du Dir bei Fragen einen weiteren Nick anlegst und dann diese an die entsprechenden Ansprechpartner stellst. Ein Nick mehr bedeutet im Umkehrschluss ja auch mehr Werbeeinnahmen (laienhafte Behauptung). Allerdings wird es auch mit einem Zweitnick rein gar nichts am zeitlichen Ablauf oder gar dem (charakterlichen) Willen Dir zu antworten ändern. Das bleibt alles gleich. Wenn Du Glück hast, wird Dir zeitnah und schnell geholfen. Wenn es normal läuft, ist Dein Nick - sollte er nicht permanent gesperrt sein - schneller wieder entsperrt, als Du eine Antwort bekommen wirst.

Alternativ kannst Du natürlich eine Mail an die Community senden und hier auf eine adäquate Hilfe warten. Manchmal geht es hierüber etwas schneller.

Mit politischen Ansichten muss man hier allerdings auch sehr vorsichtig sein. Oftmals wird hier der Verurteilungshammer schneller geschwungen, als es ein Hammerwerfer in der Leichtathletik könnte. Lass die Politik also lieber aus dem Chat raus.

Abschließend kann ich nur mutmaßen, dass es zu Deiner Masterfrage leider keine voll umfänglich befriedigende Masterantwort gibt. Das würde nämlich bedeuten, dass hier alles super rund läuft. Allerdings sind hier Menschen am Werk und somit kann es nie rund laufen. Beste Voraussetzung gegen gesperrte Nicks ist immer noch ein regelkonformes Verhalten. Aber wie gerade geschrieben, hier sind Menschen am Werk - auf beiden Seiten.


MfG M.
_________________________

"Be a voice not an echo!"

Wenn ich über's Wasser gehen könnte, würden meine Kritiker sagen: "Nichtmal schwimmen kann der."

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: beatyBS] - #3255358 - 04.11.2023, 01:07:31
Misterious

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.912
Ort: RLP
Antwort auf: beatyBS
wer hat denn einen Masterplan, einem betreffenden oder diesbezüglich ansprechbaren Admin in irgendeine Form der Konversation zu bekommen, die eine Neuregistrierung nicht erforderlich macht?

Angenommen, ich wäre dieser Admin, ich würde mit deiner folgenden Aussage hier jedwede Diskussion mit dir vermeiden. Ach, vermeiden. Ich würde dich sowas von links liegen lassen.
Antwort auf: beatyBS
Als neutral denkender mittelständischer Arbeitnehmer in einer Stadt mit hohem Ausländeranteil empfinde ich mich diffamiert und denunziert, NSDAP Zeiten like, aber in Variante des 21. Jahrhunderts. (Kontakt mit der Kriminalpolizei Niedersachsen. Abteilung Extremismus Terrorabwehr LKA Hannover hat es bestätigt) Faschismus ist leider wieder da und er wird scheinbar unwissend praktiziert.


Was auch immer passiert ist - und ich meine ernsthaft seriös passiert, etwas, das tatsächlich eine Gefahr darstellen könnte - entweder ich melde es wirklich bei entsprechendem Bedarf der KriPo oder ich unterlasse solche Forumsbeiträge und unterstelle dem handelnden Admin keinen Faschismus, weil mir die ganze Sache den Aufwand nicht wert ist.

Dein einleitender Absatz klingt so nach: "Oh, da hab ich wohl versehentlich geschrieben, dass du erschossen gehörst - aber hey, ist nur meine Meinung" und du dann allen ernstes überrascht warst, dass diese Äußerung gemeldet und obendrein auch noch sanktioniert wird.
Je nachdem, was tatsächlich vorgefallen ist, kann ich den Admin sogar verstehen, der immer wieder ähnliche bzw. gleiche Formulierungen verwendet. Wenn man mehrmals täglich Nutzer wegen gleichen Fehlverhalten sperren muss, hat man auch einfach den Dreh dafür raus, sich an bestimmte Formulierungen zu gewöhnen und beizubehalten. Meist sind sie universell anwendbar, und insofern absolut angemessen für jeden, der mit so einer Einstellung (ohne sie dir unterstellen zu wollen) durch den Chat läuft.

Ist jetzt vielleicht nicht DER Masterplan, aber grundsätzlich würde ich folgendes empfehlen: Ein User, der keine Zweitnicks hat, kann sich entweder hier im Forum äußern oder wendet sich an community@knuddels.de - das ist die Kontakt-Emailadresse des Knuddels Supports. In beiden Fällen wird es aber zu 99,9% mehr Input brauchen als in deinem Forumsbeitrag zu finden ist.

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: Misterious] - #3255426 - 04.11.2023, 14:58:19
Starlord77
Famil​ymitg​lied​

Registriert: 05.12.2006
Beiträge: 126
Dies ist ein typisches Beispiel wofür es gut ist ein Forum zu haben das relativ unabhängig vom Chat läuft.

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Deinem ersten Absatz entnehme ich im Unterton das dir dieser Vorgang mehrfach passiert ist. Ansonsten wäre der Begriff 'meist' hier sehr irreführend.

Dein zweiter Absatz zeigt mir eine tiefgründig falsche Einstellung gegenüber Authoritätspersonen. Sowie eine scheinbar völlige Unfähigkeit zur Reflektion eigenen Handelns in Verbindung mit Absatz eins.

In Absatz vier erkenne ich du hast dich an eine zweite höhere Stelle gewendet und eine Antwort erhalten. Diese Antwort entspricht aber nicht deinem Wunsch im Ergebnis. Kann daher deiner Meinung nach also auch nur falsch sein.

Absatz fünf bestätigt mit dem Einbringen politischenr und sozialer Umstände deines persönlichen Umfeldes die bereits in Absatz zwei festgestellt fehlende Kompetenz zur Selbstreflektion.

Daher wäre meiner Meinung nach die grösste Hilfe für dich den Error-40 zu beheben durch Verhaltensmodifikation. Sowie im weiteren den Artikel 5 GG im ganzen zu lesen und nicht nur immer den ersten Halbsatz, weil der einem in den Kram passt.

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: beatyBS] - #3255436 - 04.11.2023, 16:13:10
EikeB
​Familymitglied

Registriert: 01.03.2004
Beiträge: 3.310
Zitat:
wer kennt es nicht, das falsche zu einem gesagt, oder einfach nur die Meinung sagen, bekommt man eine Meldung, die Sanktion erscheint, im Popup steht eine Schwammige meist oberflächliche Begründung, der Nick ist ein paar Tage gesperrt, bei Rückfragen wende dich doch bitte an Admin ABCDEFG.


*meld* - das ist mir in den letzten 20 Jahren tatsächlich noch nicht passiert. Ich kenne dieses Vorgehen also so nicht.



Zitat:
Muss der sich dann vom Göttlichen Nutzer ohne Möglichkeit zur Verteidigung bestrafen lassen?





Nein muss man nicht. Aber wenn man sich nicht angemessen verhält muss man damit leben, dass man für unangemessenes Verhalten sanktioniert wird. Wenn man sich sicher ist, dass die Sanktion unangemessen ist und man durch Nachfragen beim sanktionierenden Admin nicht weiter kommt, gibt es die Möglichkeit die Sanktion bei der nächst höheren Instanz überprüfen zu lassen. Sollte die nächst höhere Instanz (und wir sind an der Stelle übrigens noch garnicht bei göttlichen Instanzen angelangt) die Sanktion nachvollziehen können, dann wird die Sanktion mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit angemessen sein. Die Chance, dass zwei in einem Streit Unbeteiligte ein objektiv richtigeres Urteil treffen, als einer der dabei Beteiligten, ist recht groß.

Warnung! Spoiler!
Dazu die MASTERFRAGE: mit welcher politisch motivierten Seite wird das Recht auf Meinungsfreiheit einerseits gefördert, andererseits KNALLHART sanktioniert, wenn sie nicht Grün- bzw liberal oder links genug ist und nicht jedem passt ?


Der Politiklehrer in mir möchte abschließend darauf hinweisen, dass das Recht auf Meinungsfeiheit ein Recht ist, dass der Bürger gegenüber den deutschen Staat hat. Nicht gegenüber einer privatwirtschaftlichen Plattform oder gegenüber anderen Bürgern.

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: EikeB] - #3255453 - 04.11.2023, 17:44:59
Dein DSL Freund
Forumuser

Registriert: 24.06.2010
Beiträge: 564
Hallo beatyBS, was ich dir mindestens mitteilen kann ist, dass es in der Tat CM und auch Admin gibt, die zu Unrecht sanktioniert haben und es noch immer tun, bzw. die Art der Sanktion entweder absolut übertrieben ist, oder eben auch zu gering. Ich kann somit deinen Beitrag völlig nachempfinden.

Wichtig ist und bleibt jedoch, genau zu überlegen, was man gemacht hat, ein wenig reflektieren, tief Luft holen und dann ggf. es Richtung VA oder CoMa schicken. Der Beschwerdeweg ist hier leider nicht der Beste und oftmals werden die Kläger mehr in Schutz genoimmen, als die Angeklagten.

Lege dir zudem einfach einen zweiten Account an, ^^

Habe ich ja auch.

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: EikeB] - #3255455 - 04.11.2023, 17:49:20
Subsilver
​Lord Subsilver von Knud.

Registriert: 12.03.2008
Beiträge: 1.224
Ort: Gera
Antwort auf: EikeB
Der Politiklehrer in mir möchte abschließend darauf hinweisen, dass das Recht auf Meinungsfeiheit ein Recht ist, dass der Bürger gegenüber den deutschen Staat hat. Nicht gegenüber einer privatwirtschaftlichen Plattform oder gegenüber anderen Bürgern.


Damit bist du aber Mittlerweile weit gefehlt, es gibt einige Gerichtsurteile das Betreiber von Sozialen Medien und dazu zähle ich Knuddels die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos niederknüppeln dürfen.
_________________________
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Konfuzius

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: Subsilver] - #3255460 - 04.11.2023, 18:22:40
lutz39Moderator
​Innovationsbremse

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 12.927
Ort: Dresden
Antwort auf: Subsilver
... dazu zähle ich Knuddels die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos niederknüppeln dürfen.

Grenzenlos wird ja auch bei Knuddels keine Meinung "niedergeknüppelt"
Es gibt aber eben noch immer das Hausrecht und da kann ich schon sagen, welche Themen unerwünscht sind.
Meist wird ja auch bei unpassenden Äußerungen erst mal verwarnt. (Ausnahmen sind natürlich strafrechtlich relevante Äußerungen)
_________________________
Hilf & sei nett zu allen. Versuche es wenigstens ;-)
Problem gelöst, bitte Rückmeldung damit andere auch davon profitieren. Beitrag wieder öffnen -> /m ...

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: lutz39] - #3255461 - 04.11.2023, 18:38:33
riesaboy
​»World of Promisses«

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Und zum Hausrecht kommen noch ein paar der anderen wichtigen Artikel des Grundgesetzes, Menschenwürde und so weiter.

Nicht alles ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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Und allem weh zum trotz glaube ich noch immer an die Welt und an die Menschlichkeit.

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: riesaboy] - #3255462 - 04.11.2023, 18:51:17
Professor James Moriarty
​Lord of Crime

Registriert: 19.01.2015
Beiträge: 1.632
Das sehen einige Leute aber entschieden anders. Grundlegend also gleich immer alles mit dem Hausrecht zu begründen, könnte irgendwann nach hinten los gehen. Dass wir jenseits der gewählten Plattform keinen rechtsfreien Raum haben, sollte jedem mündigen Menschen klar sein. Andernfalls ist das ohnehin ein Fall, um den sich andere Leute abseits des virtuellen Bereiches kümmern.

Zitat:
a) Schutzbereich und Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Als Grundrechte kommen im Rahmen eines Shitstorms die Kommunikationsgrundrechte der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG und der Versammlungsfreiheit Art. 8 GG der Nutzer in Frage. Bei Beiträgen und Kommentaren der Nutzer handelt es sich um einen typischen Fall von Meinungsäußerungen. Dagegen ist es fraglich, ob Nutzer die auf einer Fanseite Meinungsfraktionen bilden, eine Versammlung im Sinne des GG darstellen. Voraussetzung wäre eine Zusammenkunft mehrerer Personen zum Zwecke einer gemeinsamen und nach außen hin erkennbaren Meinungsbetätigung.33 Dass eine Versammlung auch virtuell in einem "Chatroom oder der Videokonferenz über Webcam" stattfinden kann, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind, stellte bereits das AG Frankfurt fest.


Quelle: RA Thomas Schwenke, Dipl.-FinWirt (FH), LL.M., Berlin

_________________________
Honey, you should see me in a crown.


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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: lutz39] - #3255464 - 04.11.2023, 19:00:57
Subsilver
​Lord Subsilver von Knud.

Registriert: 12.03.2008
Beiträge: 1.224
Ort: Gera
Antwort auf: lutz39
Antwort auf: Subsilver
... dazu zähle ich Knuddels die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos niederknüppeln dürfen.

Grenzenlos wird ja auch bei Knuddels keine Meinung "niedergeknüppelt"
Es gibt aber eben noch immer das Hausrecht und da kann ich schon sagen, welche Themen unerwünscht sind.
Meist wird ja auch bei unpassenden Äußerungen erst mal verwarnt. (Ausnahmen sind natürlich strafrechtlich relevante Äußerungen)


Knuddels ist was das angeht sehr restriktiv, da spielt das AET besonders mit rein. Was ihr nur immer mit eurem Hausrecht wollt, das hat sich Knuddels durch die AGB selbst eingeschränkt. Ich sehe in keiner Form das in dem Vertrag den ich mit Knuddels habe drin steht das ich nicht über Politik etc. sprechen darf. Das Problem und das ist leider weit verbreitet hier, wird das immer mehr hineininterpretiert wird als es eigtl. ist. Im Grunde zählt hier nur: "Ich finde deine Meinung solange gut, wie es meiner entspricht."

Wenn es nicht vertraglich geregelt ist, greift am Ende die normale Rechtsprechung / Gesetzmäßigkeiten und da betone ich gerne nochmal, das was die Meinungsfreiheit angeht wirklich viel erlaubt ist was hier schon ein Knüppel auf den Kopf bekommt. Ohne Witz, sucht euch solche Urteile raus und dann werdet ihr mit den Ohren schlackern.

Angenommen ich würde mich bei Knuddels öffentlich und vor allem Sachlich über das AFD Parteiprogramm unterhalten, dann würdest du hier zu 150% eine Keule vors Gesicht bekommen, obwohl du dir nichts zu schulden kommen lässt.

Und der TE hat vollkommen recht, denn genau so läuft es hier.

Antwort auf: beatyBS
Dazu die MASTERFRAGE: mit welcher politisch motivierten Seite wird das Recht auf Meinungsfreiheit einerseits gefördert, andererseits KNALLHART sanktioniert, wenn sie nicht Grün- bzw liberal oder links genug ist und nicht jedem passt ?


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Konfuzius

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: Professor James Moriarty] - #3255469 - 04.11.2023, 19:13:37
Professor James Moriarty
​Lord of Crime

Registriert: 19.01.2015
Beiträge: 1.632
Das sehen einige Leute aber entschieden anders. Grundlegend also gleich immer alles mit dem Hausrecht zu begründen, könnte irgendwann nach hinten los gehen. Dass wir jenseits der gewählten Plattform keinen rechtsfreien Raum haben, sollte jedem mündigen Menschen klar sein. Andernfalls ist das ohnehin ein Fall, um den sich andere Leute abseits des virtuellen Bereiches kümmern.

Zitat:
a) Schutzbereich und Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Als Grundrechte kommen im Rahmen eines Shitstorms die Kommunikationsgrundrechte der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG und der Versammlungsfreiheit Art. 8 GG der Nutzer in Frage. Bei Beiträgen und Kommentaren der Nutzer handelt es sich um einen typischen Fall von Meinungsäußerungen. Dagegen ist es fraglich, ob Nutzer die auf einer Fanseite Meinungsfraktionen bilden, eine Versammlung im Sinne des GG darstellen. Voraussetzung wäre eine Zusammenkunft mehrerer Personen zum Zwecke einer gemeinsamen und nach außen hin erkennbaren Meinungsbetätigung.33 Dass eine Versammlung auch virtuell in einem "Chatroom oder der Videokonferenz über Webcam" stattfinden kann, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind, stellte bereits das AG Frankfurt fest.


Quelle: RA Thomas Schwenke, Dipl.-FinWirt (FH), LL.M., Berlin



Ich möchte noch hierzu anfügen, weil Subsilver mir den entsprechenden Denkanstoß dazu gab:

Zitat:
2. Meinungsfreiheit und Zensur in sozialen Medien
Grundrechte binden nicht nur staatliche Gewalt, sondern bilden eine Grundordnung, die alle bindet; sie haben eine Ausstrahlungswirkung auf alle Bereiche und mithin auch auf das Privatrecht. Für soziale Netzwerke heißt das, dass sie die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer beachten müssen. Strafrechtlich relevante Inhalte sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Meinungsäußerungen, die nicht gegen das Strafrecht verstoßen, dürfen hingegen nicht ohne weiteres von Plattformen gelöscht werden. Solche Löschungen geschehen einerseits aufgrund von Verstößen gegen die Plattformregeln (sog. Community-Richtlinien). Andererseits kann es auch vorkommen, dass Inhalte übermäßig gelöscht werden (sog. Overblocking),auch wenn sie legal sind, um z. B. finanzielle Risiken bei Bußgeldandrohung bei möglichen Verstößen gegen das NetzDG zu vermeiden. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach einer Kontrolle des Löschverhaltens und Einschränkens der Reichweite von Inhalten auf Plattformen sozialer Netzwerke. Dabei ist zu beachten, dass staatliche Vorgaben oder staatliche Überwachung der Lösch- und Sperraktivitäten von Anbietern sozialer Netzwerke nicht nur zu Überreaktionen führen, sondern interessengeleiteten Löschungen oder Reichweitenbegrenzungen legaler Inhalte Vorschub leisten können. Plattformbetreiber können somit gesetzlich induziert oder vorsätzlich gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoßen. In vielen Ländern sind Medienintermediäre zur Löschung bestimmter Inhalte verpflichtet, was auf eine länderübergreifende Problematik schließen lässt.


Dass sich das auch auf andere Bereiche ausweiten lässt, ist dem aufmerksamen Leser sicher schon nach dem konsumieren dieser Information bewusst geworden, insofern sollten wir dann künftig wie in anderen Diskussionen bereits angemerkt mit dem Wort "Hausrecht" nicht mehr so inflationär umgehen, sondern uns darauf beschränken, dass es zum jeweiligen SV passt.

Quelle: Meinungsfreiheit in sozialen Medien - Deutscher Bundestag
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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: Professor James Moriarty] - #3255492 - 04.11.2023, 21:40:04
riesaboy
​»World of Promisses«

Registriert: 03.06.2007
Beiträge: 4.319
Ort: Deutschland, Sachsen, Riesa
Wir haben jetzt viel zur Meinungsfreiheit gesagt. Viel interessanter wäre jetzt aber, was die Meinung war die der BS denn geäußert hat, in der er sich eingeschränkt fühlt.

Ich denke ohne zu wissen, was er dazu geschrieben hat, macht das Thema Meinungsfreiheit nur bedingt Sinn. Daher meine Bitte an dich beatyBS, wenn du dich nicht an die entsprechenden Beschwerdestellen wenden möchtest, kläre uns doch mal bitte auf was du gemacht hast, bevor du die Sperre erhalten hast.
Sieht die Meinung ungefähr genau so aus wie dein Posting, dann habe ich schon eine Ahnung und bin mir sicher, dass das nicht einfach eine Meinungsäußerung war. Denn selbst hier im Forum hast du mit deinem Eingangsbeitrag mal eben so mir nichts dir nichts die Verbrechen der NSDAP und des dritten Reichs herabgewürdigt in dem du das mit Sperren in einem Chat vergleichst.

Ansonsten steht es dir halt immer noch frei, den Beschwerdeweg im Chat zu gehen - also Sperradmin => VA => Support. Ist dir das zu aufwendig und du möchtest dich nicht erst neu Registrieren müssen, dann kannst du den Support auch direkt über community@knuddels.de kontaktieren.

Stellte deine Äußerung wirklich nur eine Meinung dar, die andere nicht teilen, sind diese Stellen die letzten, die sagen: 'Ne, du die Sperre bleibt'.
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Und allem weh zum trotz glaube ich noch immer an die Welt und an die Menschlichkeit.

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Re: Masterfrage was tun bei Sanktion [Re: riesaboy] - #3255510 - 05.11.2023, 00:23:40
riesaboy
​»World of Promisses«

Registriert: 03.06.2007
Beiträge: 4.319
Ort: Deutschland, Sachsen, Riesa
Entschuldigt den Doppelpost, aber ich habe hier zum BGH Urteil zum "virtuellen Hausrecht" tatsächlich noch was beizutragen.

Der Artikel unter https://www.wbs.legal/it-und-internet-re...ausrecht-23464/ einen guten Überblick darüber, was Forenbetreiber und Betreiber von Sozialen Medien dürfen und was nicht.

Besonders spannend darin der Absatz Was bedeutet die Drittwirkung der Grundrechte? mit dem Bezug zur freien Meinungsäußerung. Ich zitiere mal etwas daraus:

Zitat:
Der Betreiber darf sein virtuelles Hausrecht nur ausüben, wenn nicht die Meinung selbst unterdrückt, sondern nur die Form deren Ausdrucks eingeschränkt wird. So ähnlich hat das sogar mal der Bundesgerichtshof (BGH) für reale Geschäftsräume entschieden, was übertragbar sein dürfte (Urteil vom 03.11.1993, Az. VIII ZR 106/93). In der Eröffnung des Geschäftsverkehrs liege ein generelles Einverständnis für eine ordnungsgemäße Nutzung durch jedermann. Denn Nutzer vertrauen darauf, dass jeder den öffentlich zugänglichen Raum nutzen darf und nicht willkürlich ausgesperrt werden kann. Danach müssten auch Inhaber virtueller öffentlicher Portale Einschränkungen ihres Hausrechts hinnehmen, wenn sie diese öffentlich anbieten.


Wer aufgepasst hat, sieht dass sehr wohl die Art der Meinungsäußerung eine Rolle spielt und der Forenbetreiber / Betreiber der Plattform entsprechend der Art wie die Meinung geäußert wird einschreiten darf.

Auch der Absatz Sachgründe für die Ausübung des Hausrechts gibt noch einmal gute Einblicke darein wann ein Forenbetreiber bzw. Betreiber einer Online Plattform einschreiten darf und teilweise auch muss.

Weiter oben fast zu Beginn des Artikels wird auch nochmal beschrieben, welche Arten von "virtuellem Hausrecht" es gibt und worauf die gestützt sein müssen (Absatz: Welche Arten des virtuellen Hausrechts gibt es?). Relevant für ein Einschreiten unabhängig der AGB und Forenregeln wird dann hier der Absatz Herleitung aus dem Sachenrecht.

Zitat:
Zitat:
Ein „virtuelles Hausrecht“ steht Portalbetreibern aber auch dann zu, wenn sie es nicht oder nur unzureichend in den Nutzungsbedingungen ihres Portals geregelt haben. Es ist dann an die Eigentums- und Besitzrechtsgarantien des Zivilrechts und das daraus abgeleitete sachenrechtliche Hausrecht angelehnt (vgl. § 903 BGB, 1004 Abs. 1 BGB bzw. §§ 861, 862 i.V.m. 858 BGB analog). Denn auch im virtuellen Raum gibt es Eigentum bzw. Besitz an der Hardware, auf der die Foreneinträge gespeichert werden. Und sogar Mieter bzw. durch entsprechende Verträge berechtigte Nutzer der Servertechnik können sich parallel zur „wirklichen Welt“ auf Besitzrechte bei der Ausübung des Hausrechts berufen.


Mit Überarbeitung des Artikels im Jahr 2021 - nach neueren Gerichtsurteilen, halte ich das auch für eine gute Quelle für derartige Informationen.

Allerdings ist auch der erste Absatz wichtig, das Urteil gegen Facebook.

Zitat:
Nun hat der Bundesgerichtshof in einem lange erwarteten Urteil zum „virtuellen Hausrecht“ Facebooks klare Regeln für den Fall aufgestellt, dass Nutzer gegen Gemeinschaftsstandards verstoßen haben (Urt. v. 29.07.2021, Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20). In diesen Fällen gilt: Das Netzwerk darf Beiträge nur löschen und Nutzer sperren, wenn es folgende Regeln eingehalten hat: Das Netzwerk muss den Nutzer

1. vorab über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos informieren bzw. im Nachhinein über die Löschung von Beiträgen zu informieren,
2. ihm den Grund dafür mitteilen,
3. ihm eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einräumen und
4. danach nochmal neu entscheiden.


Übertragen wir das jetzt auf den Chat, könnte das "virtuelle Hausrecht" also durchaus angewendet werden, wichtig ist halt, dass dem gesperrten die Gründe der Sperre offen gelegt werden und er auch die Möglichkeit hat sich dagegen zu äußern. Anschließend muss dann eine neue Entscheidung getroffen werden ob die Sperre korrekt ist oder eine Aufhebung erfolgen soll.

Zugegeben, die Angabe des Sperrgrundes ist nicht immer optimal. Und hier könnte man dann sagen, so geht das nicht bzw. müsste das sogar tun. Die Möglichkeit gegen die Sperre vorzugehen und eine erneute Entscheidung herbei zu führen gibt es aber sehr wohl. Der TE hat dies ja scheinbar auch in Anspruch genommen, in dem er zur nächst höheren Instanz gegangen ist (welche auch immer das in seinem Fall war).

Dort wurde ihm dann, nimmt man seine Schilderung, mitgeteilt, dass die Sperre berechtigt ist.


PS: Ich liebe es, dass einige Kanzleien sowas transparent aufschlüsseln und auch erklären.
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