Antwort auf: EikeB
Der Politiklehrer in mir möchte abschließend darauf hinweisen, dass das Recht auf Meinungsfeiheit ein Recht ist, dass der Bürger gegenüber den deutschen Staat hat. Nicht gegenüber einer privatwirtschaftlichen Plattform oder gegenüber anderen Bürgern.


Damit bist du aber Mittlerweile weit gefehlt, es gibt einige Gerichtsurteile das Betreiber von Sozialen Medien und dazu zähle ich Knuddels die Meinungsfreiheit nicht grenzenlos niederknüppeln dürfen.
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Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Konfuzius