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Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? - #3245771 - 06.09.2023, 11:55:48
Hüterin des Lichts
Forum​user​

Registriert: 11.02.2009
Beiträge: 6
Hallo zusammen,

seit geraumer Zeit stelle ich mir bezüglich eines Nicks, welcher den Namen einer mehr als gefährlichen Droge trägt folgende Fragen:

Vorab zur Information – dieser Nick ist seit vielen Jahren registriert – mir ist der Nick aufgefallen, ich suchte das Gespräch zu einem VA – er bestätigte meine Bedenken ebenso meine Argumentation. Allerdings, würde der Nick nicht gesperrt werden, da es schon zu lange registriert sei.

Nun also meine Frage gibt es in Knuddels neuerdings einen Bestandschutz nur weil Nicks solange registriert sind?

Bereits in früheren Jahren wurden Nicks mit Drogenbezug gnadenlos gesperrt, ohne Rücksicht auf Status bzw. Anmeldejahre.

Dabei gäbe es genau hier einen adäquaten Lösungsweg – als VA, hätte ich diese Thematik mit ins Team genommen und eine Fallbesprechung in die Wege geleitet.
Hier würde es sich meiner Meinung nach doch anbieten, der Userin einen Wechsel des Nicknamens zu ermöglichen.


Es ist für mich einfach auch skurril – Knuddels, arbeitet mit aller Macht für ein tragbares Image, tritt aber am Ende des Tages, die eigenen Ansprüche sowie neu geschaffene Qualitätsmerkmale in die sprichwörtliche Tonne.

Danke für`s zulesen. Mit guten Grüßen A.


Bearbeitet von Hüterin des Lichts (06.09.2023, 11:56:47)

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Hüterin des Lichts] - #3245773 - 06.09.2023, 12:25:01
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.700
Ort: Recklinghausen
Hello,

ich mein, ich habe durchaus auch einen fragwürdigen Nicknamen und ich weiß auch nicht, ob das heute noch so gestattet sein würde. Aber ich würde auch ungern eine Nicksperre erhalten, ich bin auch fast seit 20 Jahren hier angemeldet. Ich möchte den auch ehrlicherweise gar nicht ändern, also wenn man mir das anbieten würde, dann wäre ich da auch gegen. Ich steh zu teenage edgelord emo-Caro. Wenn also ein Nick viele, viele Jahre registriert ist, dann finde ich es nur vernünftig, dass die nicht gesperrt werden. Die Leute sind unter ihrem Nicknamen bekannt, haben damit bereits viele Goodies, Knuddels, Punkte, was auch immer gesammelt. Wenn der Nicknamen auch zu irgendeiner Zeit als "in Ordnung" eingestuft wurde, wieso auch immer, dann finde es auch nicht in Ordnung, das nach heutigen Maßstäben zu bestrafen.

Ja, sowas KANN das Image vielleicht ein bisschen ankratzen. Ich kenn den Nicknamen natürlich nicht, um den es sich handelt, aber offenbar ist der zu seiner Zeit nicht bestraft worden und dann kann man manche Dinge auch als das sehen, was sie sind. Produkte ihrer Zeit. Ich hab's auch nie wirklich erlebt, dass Nicknamen gesperrt wurden, die schon jahrelang registriert wurden, nur weil JETZT auffiel, dass sie nicht (mehr?) regelkonform sind. Wer sich nach aktuellen Maßstäben und Regeln bewusst einen Nick anlegt, der dagegen verstößt, den soll man meiner Meinung nach auch berechtigt sperren. Nicht aber, wenn das vielleicht zu einer passiert ist, zu der das nicht ganz so eng gesehen wurde.
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the horrors persist, but so do i.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: BloodyRebirth] - #3245778 - 06.09.2023, 12:56:58
enricoreiss
​undercover

Registriert: 21.09.2008
Beiträge: 2.308
Ort: Deutschland
Hallo zusammen,

wen jetzt z.b ein nick angelegt hat mit 420 am ende was auch übersetzt ein code für ein canabis ist, nennen wir mal so z.b: ( bau mir einen420m) und der nick gibt sagen wir mal so seit 2006. Da ist es schwierig jetzt noch im nachhinhein zu sperren, Es kommt immer drauf an. Wen ein Mitglied bis dato noch nie mit öffentlichen oder im privaten mit Drogenverherlichen aussagen aufgefallen ist und der Nick gibt so lange warum muss es auf einmal nach 18 jahren gesperrt werden?


Den es kommt immer auf den Sachverhalt drauf an, wen jetzt natürlich ein Mitglied permament mit öffentlichen sowie privaten verstößen mit solche aussagen aufgefallen ist, worauf der Nick hindeutet ( Drogendverherlichend) Dann kann man mit absprache des VA Teams sowie des CoMAS über eine permamente sperre nachdenken.

MFG Enrico
_________________________
MFG

Enrico

Admin, Jugendschutz

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: enricoreiss] - #3245784 - 06.09.2023, 14:10:01
Hüterin des Lichts
Forum​user​

Registriert: 11.02.2009
Beiträge: 6
Eure Argumentationen sind per se natürlich verständlich.

Hier möchte ich allerdings anmerken, dass es sich nicht um Cannabis, Hortensien und Co. handelt. Ob dieser Nick aufgefallen ist oder es bereits Meldungen gab, kann ich nicht beurteilen.

Ich gehe eher davon aus, dass diese Droge den meisten unbekannt ist.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Hüterin des Lichts] - #3245785 - 06.09.2023, 14:12:13
riesaboy
​»World of Promisses«

Registriert: 03.06.2007
Beiträge: 4.496
Ort: Deutschland, Sachsen, Riesa
Antwort auf: Hüterin des Lichts
Ich gehe eher davon aus, dass diese Droge den meisten unbekannt ist.


Um was für eine Droge handelt es sich denn, wenn sie den allermeisten unbekannt ist?
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Und allem weh zum trotz glaube ich noch immer an die Welt und an die Menschlichkeit.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: riesaboy] - #3245786 - 06.09.2023, 14:20:38
Hüterin des Lichts
Forum​user​

Registriert: 11.02.2009
Beiträge: 6
riesaboy,

jetzt gibt es folgendes Problem - schreibe ich es öffentlich, gebe ich den Nick preis.
Dies werde ich tunlichst vermeiden. Ich gehe davon aus, dass du das verstehst.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Hüterin des Lichts] - #3245787 - 06.09.2023, 14:24:04
BloodyRebirth
​humorlos.

Registriert: 05.08.2005
Beiträge: 3.700
Ort: Recklinghausen
Wenn diese Droge den meisten sowieso nicht bekannt ist, ist es dann ein Nickname einer Droge? So wie "Gras"? Oder der Name einer bestimmten Sorte davon? Oder sowas wohlklingendes wie Angel Dust? Ich glaube, dass gerade wenn etwas gar nicht eindeutig als Drogenname zu erkennen ist, dann ist die Argumentation ja noch schwieriger. Keiner wird sich die Mühe machen und einen Nicknamen googlen und dann feststellen "Oh no, das ist ja was, womit ich high werden könnte."
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: BloodyRebirth] - #3245788 - 06.09.2023, 14:39:29
Hüterin des Lichts
Forum​user​

Registriert: 11.02.2009
Beiträge: 6
BloodyRebirth,

die Möglichkeit dir die Information zukommen zu lassen, ist leider nicht gegeben - dein Filter lässt keine Nachricht zu.

Und Nein, es geht auch nicht um Angel Dust, Glitzerzaubertraum noch geht es um Poppers usw. Ich denke die gesamte Palette aller Substanzen zu benennen ist eher kontraproduktiv.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Hüterin des Lichts] - #3245789 - 06.09.2023, 14:46:19
Tepesch
​Bad Bat

Registriert: 09.04.2005
Beiträge: 1.206
Ort: Bayern, Deutschland
Antwort auf: Hüterin des Lichts
Ich gehe eher davon aus, dass diese Droge den meisten unbekannt ist.

Verstehe ich dich richtig, dass dich ein Nick stört, bei dem sehr viele wahrscheinlich gar nicht an Drogen denken, weil diese Substanz eher unbekannt ist?
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Tepesch] - #3245790 - 06.09.2023, 14:58:59
Hüterin des Lichts
Forum​user​

Registriert: 11.02.2009
Beiträge: 6
Als Vergleich dazu wäre der Nick Panzerschokolade (mit Sicherheit nicht gerne gelesen oder gesehen noch erlaubt).

Die Droge (hier also die Bezeichnung), wird z.B. in Syrien als "Stimulanz" an Soldaten verteilt.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Hüterin des Lichts] - #3245799 - 06.09.2023, 16:10:25
Systm
Nicht registriert


Ich weiß, glaube ich, welchen Nick du meinst... Die Person ist 64 Jahre alt, oder?

Ich kann deine Bedenken zwar verstehen, jedoch sollte man sich hier die Frage stellen, ob der Besitzer des Nicks sich überhaupt bewusst darüber ist, dass dies eine Droge ist oder ob man das Wort mal wo gelesen/gehört hat und deswegen als Nick genommen hat.

Kleines Beispiel:
Es gibt ein Twitch-Streamer namens Dieter Grabowski, für die meisten ist das wohl erstmal einfach nur ein Name, was aber sicher nur die wenigsten wissen (wusste ich bis vorgestern auch nicht, habe ich nur durch Zufall rausgefunden), ist Grabowski kein (oder vllt doch?) normaler Nachname, sondern (auch) ein amerikanischer Slang und bedeutet "hart arbeitend", wenn man das jetzt übersetzt, würde es "hart arbeitender Dieter" bedeuten.

Was ich damit sagen will: Viele hören/lesen ein Name/Wort und wissen die wahre Bedeutung davon nicht und sicherlich nur die wenigsten machen sich die Arbeit, die Wörter zu googlen. Es käme sicher auch keiner auf die Idee, das Wort Grabowski zu googlen.

Man müsste also der Person zweifelsfrei nachweisen, dass sie sich bewusst darüber ist, was ihr Nickname bedeutet und sie damit die Droge verherrlichen wollte. Da sie aber nicht gesperrt ist oder gesperrt wird, gehe ich stark davon aus, dass sie nie negativ durch Verherrlichung von Drogen aufgefallen ist und sich somit scheinbar auch nicht bewusst ist, dass ihr Nick eine Droge beschreibt.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: ] - #3245800 - 06.09.2023, 16:19:24
Seelenverbrannt

Registriert: 26.08.2016
Beiträge: 488
Moin zusammen, 8-)

interessanter Thread .

Mir stellt sich aufgrund der verschiedenen Argumentationen einige Fragen: ?-) .

Ist es wichtig, ob es vom Nickinhaber beabsichtigt ist?
Kommt es nicht vielmehr auf das an, was man seitens des Unternehmens Knuddels an Außendarstellung erreichen möchte? Sind solche Nicks dann nicht kontraproduktiv? Also quasi Unternehmensschädigend im Sinne der AGB, wenn man es zulässt?
Wie kommt so ein Nick rüber, bei den Nutzern, die wissen was das für eine Droge ist?

Ich denke die Linie sollte klarer definiert werden. Ebenso bin ich der Ansicht das Nickinhabern solcher Nicks evt eine einmalige Änderungsmöglichkeit eingeräumt werden sollte, machen sie keinen Gebrauch davon, muss man von bewusstem Handeln ausgehen.

Gruß Seelenverbrannt 8-)

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Seelenverbrannt] - #3245801 - 06.09.2023, 16:21:36
Ich atme ein und RASTE AUS

Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.429
Wie damals mit meinem Account Sysadm, es ist doch völlig egal ob es bewusst oder unbewusst passiert ist.
Wenn nichts gegen den Account unternommen wurde ist doch alles super.
Und nun braucht man auch einfach nicht mehr nach einer Sanktion oder Umbenennung schreien.
Vor allem wenn es scheinbar eine unbekannte Droge ist.
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Wenn man nicht über Tote redet, sterben sie zweimal.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Seelenverbrannt] - #3245802 - 06.09.2023, 16:23:19
riesaboy
​»World of Promisses«

Registriert: 03.06.2007
Beiträge: 4.496
Ort: Deutschland, Sachsen, Riesa
Da wir nichts über den Nick wissen außer, dass er Bezug zu einer Droge hat, finde ich es schwierig hier abzuschätzen ob da aus Unternehmens-Sicht etwas unternommen werden sollte. Es soll ja auch schon Begriffe gegeben haben, die mehrere Bedeutungen hatten.

Bei einem Nick, bei dem aber die allermeisten nicht wissen, was die verwendeten Worte überhaupt für eine Bedeutung haben jetzt zu sagen, der wirft ein schlechtes Bild nach außen finde ich eher nicht als gegeben. Denn welche Außenwirkung kann etwas haben das niemand kennt?
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: riesaboy] - #3245803 - 06.09.2023, 16:31:53
Seelenverbrannt

Registriert: 26.08.2016
Beiträge: 488
Hallo Riesaboy 8-)

Antwort auf: riesaboy
Da wir nichts über den Nick wissen außer, dass er Bezug zu einer Droge hat, finde ich es schwierig hier abzuschätzen ob da aus Unternehmens-Sicht etwas unternommen werden sollte. Es soll ja auch schon Begriffe gegeben haben, die mehrere Bedeutungen hatten.

Bei einem Nick, bei dem aber die allermeisten nicht wissen, was die verwendeten Worte überhaupt für eine Bedeutung haben jetzt zu sagen, der wirft ein schlechtes Bild nach außen finde ich eher nicht als gegeben. Denn welche Außenwirkung kann etwas haben das niemand kennt?


Ich hab das Gefühl, das die administrative Vorgehensweise in solchen Fällen nicht hinreichend geklärt ist.
Tatsache ist und bleibt: In jeder Doku, ob CM oder Admin steht, das sich derjenige fragen sollte, ob ein schädigendes Verhalten für das Unternehmen Knuddels vorliegt.

Ich denke schon, das das Unternehmen Knuddels in Bezug auf seine Außendarstellung klare Vorstellungen hat, was es möchte, und was nicht. Da bin ich bei der TE ganz klar. Du solltest evt diesen Thread mal zum Anlass nehmen auf VA Ebene und ggf mit dem CoMa einen adminstravien Handlungsrahmen festzulegen, und diesen auch zu transportieren.

Das mit der einmaligen Änderungsmöglichkeit, finde ich ganz smart, für die, die sich evt unbewusst so einen "Umstrittenen " Nicknamen zugelegt haben.

Gruß Seelenverbrannt 8-)

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Seelenverbrannt] - #3245805 - 06.09.2023, 16:49:11
riesaboy
​»World of Promisses«

Registriert: 03.06.2007
Beiträge: 4.496
Ort: Deutschland, Sachsen, Riesa
Antwort auf: Seelenverbrannt
Ich hab das Gefühl, das die administrative Vorgehensweise in solchen Fällen nicht hinreichend geklärt ist.
Tatsache ist und bleibt: In jeder Doku, ob CM oder Admin steht, das sich derjenige fragen sollte, ob ein schädigendes Verhalten für das Unternehmen Knuddels vorliegt.


Die ist sehr wohl geklärt und nahezu allen Admins bekannt. Wurde hier im Thread sogar schon angedeutet wie die Vorgehensweise für so einen Fall ist.

Antwort auf: Seelenverbrannt
Ich denke schon, das das Unternehmen Knuddels in Bezug auf seine Außendarstellung klare Vorstellungen hat, was es möchte, und was nicht.


Das hat auch absolut niemand abgestritten. Das einzige was ich in Frage gestellt habe ist, welchen Image Schaden Knuddels von einem Begriff tragen sollte, den fast niemand kennt.
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Seelenverbrannt] - #3245825 - 06.09.2023, 19:07:28
Dream Of You <3
Cooki​emons​ter​

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Antwort auf: Seelenverbrannt
Moin zusammen, 8-)

interessanter Thread .

Mir stellt sich aufgrund der verschiedenen Argumentationen einige Fragen: ?-) .

Ist es wichtig, ob es vom Nickinhaber beabsichtigt ist?
Kommt es nicht vielmehr auf das an, was man seitens des Unternehmens Knuddels an Außendarstellung erreichen möchte? Sind solche Nicks dann nicht kontraproduktiv? Also quasi Unternehmensschädigend im Sinne der AGB, wenn man es zulässt?
Wie kommt so ein Nick rüber, bei den Nutzern, die wissen was das für eine Droge ist?

Ich denke die Linie sollte klarer definiert werden. Ebenso bin ich der Ansicht das Nickinhabern solcher Nicks evt eine einmalige Änderungsmöglichkeit eingeräumt werden sollte, machen sie keinen Gebrauch davon, muss man von bewusstem Handeln ausgehen. Ansonsten wie du bereits sagtest wenn man

Gruß Seelenverbrannt 8-)



Sehe das wie du, eine einmalige Änderungsmöglichkeit für Nicks, die gegen die AGB Verstoßen würden. Früher konnte man ja noch mit dem Argument kommen, dass die Nicks lange angemeldet waren und deshalb nichts unternommen werden kann. Durch die Möglichkeit seinen Nicknamen neu zu wählen bzw. anzupassen, fällt das nichts machen in dieser Hinsicht eigentlich vollständig weg und man könnte dahingehend etwas unternehmen, in dem man dem User eine kostenlose Umbenennung einräumt. Ansonsten wie du bereits sagtest, wenn man dies dann nicht in Anspruch nimmt, muss man von bewussten Handeln ausgehen.


Bearbeitet von Dream Of You <3 (06.09.2023, 19:11:28)
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Lg Patti

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Hüterin des Lichts] - #3245900 - 06.09.2023, 22:02:09
Kev777
​Forumsengel

Registriert: 03.09.2010
Beiträge: 7.624
Antwort auf: Hüterin des Lichts
...
Die Droge (hier also die Bezeichnung), wird z.B. in Syrien als "Stimulanz" an Soldaten verteilt.


3 Sekunden google und das Geheimnis ist kein Geheimnis mehr :D

Ich bezweifle, dass die Droge mehr als 100 Leute im Chat kennen. Also in diesem Fall würde ich auch von einer Sperre oder dem Zwang, den Nick umzubenennen absehen. Die Droge selbst ist nun auch nicht unbedingt dem Mainstream der Konsumenten zuzuordnen, also ein finden Gleichgesinnter dürfte hier auch nicht wirklich gegeben sein.
Da kann man sich wirklich eher um die ganzen 420er Nicks kümmern, wenn man das denn unbedingt will.
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Dream Of You <3] - #3245902 - 06.09.2023, 22:12:40
Ravenblack Dragon
​Beste MittelFingerZeit

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 11.477
Ort: Kailua, Hawaii

Servus,

ich denke mal, so lange ein Nick beim Registrieren durch den Filter geht und zugelassen wird, sollte man dem Nickinhaber auch zugestehen, einen solchen Nick nutzen zu können und dürfen.
Im Verlauf des Threads habe ich zudem gelesen, dass es eine (unbekannte) Droge ist, die in Syrien Soldaten zu sich nehmen. Ein bisschen provokant argumentiert, könnte man sagen, so lange das die syrische Armee nicht stört, kann die Droge so schlecht nicht sein.
Weiterhin habe ich mitbekommen, dass der Nick schon sehr lange existiert und einem 64-jährigen User gehört. Meine Frage hier wäre, ob dieser User schon einmal auffällig geworden ist - vor allem in Bezug auf "Drogen". Wenn nicht, wird er wohl auch keinen Bezug dahingehend haben oder Absichten vertreten.
Nun ist der Nick einem User aufgefallen, der sich daran stört. Natürlich fällt so ein Nick im Pool von unsinnigen und manchmal hahnebüchenen Wortfindungen als Nickname auf. Hier aber im gleichen Atemzug von "Unternehmensschädigung" zu schreiben, halte ich dann doch für übertrieben und etwas abwegig. Wichtig sollte doch im Endeffekt sein, wie sich der User hinter dem Nick mit selbigem Nick verhält. Ich glaube in der Sichtweise auch nicht, dass ein Nickname diesem Unternehmen schaden kann, wenn er durch die Filter kommt oder es eben so lange unbemerkt zu chatten schafft. (An anderer Stelle will man ein Team zur Foto-Komment-Kontrolle einführen oder eben die Foto-Komments kontrollieren lassen. Vielleicht sollte man das in erster Linie mal für Nicknamen einführen.)

Ich denke halt auch in erster Linie daran, dass ein Nickname allein noch nicht so viel Schaden anrichten kann. Man muss den gesamten Kontext des Nicks sehen und dann kann man immer noch entscheiden. Für mich fängt ein unternehmensschädigendes Verhalten nicht beim Nick an, sondern beim Auftreten als User in dem Unternehmen. In meinen Augen wäre es viel schädlicher für dieses Unternehmen wenn sich z.B. Fake-Nicks etablieren. Nicht im normalen Chat, sondern in der Administrative. Hier würde in meinen Augen wirklich ein schädigendes Verhalten für ein Chat-Unternehmen vorliegen. (fiktives(?) Beispiel)

Was mir dann ebenfalls sauer aufstößt, in meinen Augen allerdings auch ein Spiegelbild der heutigen Gesellschaft darstellt, ist, dass man nicht miteinander redet sondern viel lieber übereinander.
Zitat:
mir ist der Nick aufgefallen, ich suchte das Gespräch zu einem VA
Warum versucht man denn nicht vor dem VA einfach mal mit dem User Kontakt aufzunehmen, fragt ihn und klärt ihn evtl. auf. Nach einer negativen Reaktion kann man sich doch immer noch an einen VA oder sonstwas wenden. Diese Anscheißermentalität nimmt zuweilen kroteske Formen an.

Wenn man sich nun natürlich an diesem Nick so sehr stört, halte ich eine kostenlose Nickänderung auch für eine sehr gute Alternative zu einer Sperre oder gar Löschung. Eine Sperre wäre sowieso sinnlos, weil der Nick ja weiterhin existiert und das Unternehmen schädigt.


MfG M.
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"Be a voice not an echo!"

Wenn ich über's Wasser gehen könnte, würden meine Kritiker sagen: "Nichtmal schwimmen kann der."

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Ravenblack Dragon] - #3245943 - 07.09.2023, 10:55:42
crlty
Who?!​

Registriert: 04.12.2015
Beiträge: 528
Also ich weiß nicht was der Sinn dieses Threads ist, aber es geht wohl um den Nick Captagon.
Captagon war früher ein Arzeimittel.
Die Droge selbst heisst auch nicht captagon sondern Fenetyllin, das ist nämlich der Stoff um den es geht.
Wenn der Nick Fenetyllin heißen würde könnte ich noch verstehe, warum man sich daran stößt.
Es gibt hier ganz andere Baustellen als ein einzelner Nick der wie ein Arzneimittel von früher heisst.
_________________________
Liebe Grüße
Jens
[MyChannel & UserApps]
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: crlty] - #3245948 - 07.09.2023, 11:32:10
Tepesch
​Bad Bat

Registriert: 09.04.2005
Beiträge: 1.206
Ort: Bayern, Deutschland
Ich bin mal wieder erschrocken, dass Verbote gefordert werden. Bitte macht euch eine Sache bewusst:
Die Sprache verändert sich und viele Wörter haben mehr als eine Bedeutung.

Was heute harmlos ist, kann morgen eine Droge, eine Waffe oder eine verbotene Sekte sein. Sollen Mitglieder gesperrt werden, bloß weil jemand (Diese Beschreibung bezieht sich auf keine Person im Forum oder Chat.) im Keller sitzt und nach zweideutigen Wörter googelt, die man im Chat verbieten könnte?

Einfaches Beispiel zum Schluß: 'hash' (engl.) - Eine Droge oder ein Sonderzeichen? Beides? Oder nichts davon, weil "H" für den Nachnamen steht und Ash der Vorname ist?
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Tepesch] - #3245951 - 07.09.2023, 12:20:08
Ich atme ein und RASTE AUS

Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.429
Antwort auf: Tepesch
Ich bin mal wieder erschrocken, dass Verbote gefordert werden. Bitte macht euch eine Sache bewusst:
Die Sprache verändert sich und viele Wörter haben mehr als eine Bedeutung.

Was heute harmlos ist, kann morgen eine Droge, eine Waffe oder eine verbotene Sekte sein. Sollen Mitglieder gesperrt werden, bloß weil jemand (Diese Beschreibung bezieht sich auf keine Person im Forum oder Chat.) im Keller sitzt und nach zweideutigen Wörter googelt, die man im Chat verbieten könnte?


So ist es.



Antwort auf: Tepesch
Oder nichts davon, weil "H" für den Nachnamen steht und Ash der Vorname ist?


Das sehe ich anders, in dem Fall hat der Accountbesitzer dann einfach pech gehabt wenn er einen Account ohne böse Absicht erstellt, der Account aber gegen die AGB Verstößt.
Ansonsten kann sich ja jeder eine Geschichte aus dem Finger saugen warum ein Account in Ordnung ist.
Wenn ich Walter Ichser heiße, wäre Wi**ser also trotzdem überhaupt keine Option als Nickname :-D
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Tepesch] - #3245953 - 07.09.2023, 12:52:30
Der Benny Do
Nicht registriert


Antwort auf: Tepesch

Einfaches Beispiel zum Schluß: 'hash' (engl.) - Eine Droge oder ein Sonderzeichen? Beides? Oder nichts davon, weil "H" für den Nachnamen steht und Ash der Vorname ist?


Dann könnte sie sich ja auch AshH nennen, was sicherlich auch bei einigen nicht erwünscht wäre :D

Also man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: ] - #3245958 - 07.09.2023, 13:14:42
Seelenverbrannt

Registriert: 26.08.2016
Beiträge: 488
Moin zusammen... 8-)

wie ich sehe, nimmt der Thread etwas Fahrt auf.

Man liest Pro Nutzer Argumente , aber auch Contra Nutzer Argumente.

Ich denke der Kern der Sache ist: Hat der/die Nutzer/in den Nick vorsätzlich gewählt? Oder wurde der Nick un Unkenntnis der Sachlage gewählt?

Dem wäre in meinen Augen nachzugehen. Insofern ist das kostenlose einmalige Änderungsangebot durchaus sinnvoll, wenn ein Nutzer/in den Nick vorsätzlich gewählt hat, wird er von dem Angebot, nachdem man ihm erklärt hat, worum es geht, wahrscheinlich nicht zustimmen, oder lässt es ungenutzt verstreichen.

Dann muss man zwingend von bewusster Wahl des Nicks ausgehen.

Frage ist im Weiteren: Was denkt die Geschäftsleitung von Knuddels hinsichtlich der Außendarstelung, wie man hier mit sowas verfahren sollte? Ist das überhaupt geklärt?

Einerseits kämpft Knuddels um ein öffentliches positives Erscheinungsbild, andererseits sollte man " umstrittene" Nicks belassen? Sorry, das hinkt, man kann nicht mit dem Argument kommen, wir haben den Nick seit X Tausend Minuten nicht erwischt, dann hat er Bestandschutz! Ich petrsönlich denke, das man solche Nicks prinzipiell nicht zulassen sollte - auch wenn sie X Tausend Minuten alt sind - das ist doch keine Absolution , bei bewusstem Nutzerverhalten.

Daher finde ich das Änderungsangebot wirklich smart. Es würde auch dem Nutzer gerecht. Da er/sie eine Möglichkeit bekommt, sanktionsfrei zu bleiben.

Im weiteren steht immer noch der Satz in den Dokus im Raum: zuerst zu beurteilen, wie es der gewollten Außendarstellung von Knuddels schadet.

Denkt mal drüber nach.

Gruß Seelenverbrannt. 8-)

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Seelenverbrannt] - #3245963 - 07.09.2023, 14:12:26
Tepesch
​Bad Bat

Registriert: 09.04.2005
Beiträge: 1.206
Ort: Bayern, Deutschland
@Seelenverbrannt:
Reine Fantasterei: Angenommen es gibt eine Droge, die 'Seelenverbrannt' heißt. Würdest du deinen Nick ändern, bloß weil jemand sein Mittelchen so genannt hat und jemand anders diesen Namen für das Rauschmittel zufällig kennt, worauf du von Knuddels zwischen Sperre und der Nickänderung zu entscheiden aufgefordert wurdest.

Also ich wäre dazu nicht bereit, da mein Nick einen ganz klar anderen Ursprung hat.
Davon abgesehen würde der Nickname trotz Umbenennung im Chat verbleiben, da die Umbenennung den alten Nick nicht löscht.

Wisst ihr an was mich dieser Thread erinnert? An die irreführende Überinterpretation von "Puff, the Magic Dragon". :-D

Damit werde ich zum stillen Mitleser und bin hier raus.
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Tepesch] - #3245975 - 07.09.2023, 16:43:14
Ravenblack Dragon
​Beste MittelFingerZeit

Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 11.477
Ort: Kailua, Hawaii

Servus,

Zitat:
Ich petrsönlich denke, das man solche Nicks prinzipiell nicht zulassen sollte - auch wenn sie X Tausend Minuten alt sind
Wenn sie x-tausend Minuten alt sind, sind sie ja schon zugelassen. Sonst wären sie wohl nicht x-tausend Minuten alt geworden.

Aus welcher Mottenkiste hat man eigentlich dieses "Außendarstellungs-Gedöns" gekramt?
Ich denke mal für die Außendarstellung sind nicht einzelne Nicks verantwortlich, die man von außen evtl. gar nicht sieht. Da gibt es weitaus andere und wichtigere Punkte für diese Darstellung.


MfG M.
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Ravenblack Dragon] - #3246011 - 07.09.2023, 19:51:52
Seelenverbrannt

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Beiträge: 488
Nabend nochmals 8-)

Antwort auf: DragonWolf

Servus,

Zitat:
Ich petrsönlich denke, das man solche Nicks prinzipiell nicht zulassen sollte - auch wenn sie X Tausend Minuten alt sind
Wenn sie x-tausend Minuten alt sind, sind sie ja schon zugelassen. Sonst wären sie wohl nicht x-tausend Minuten alt geworden.

MfG M.


Moin Dragon, Du musst meinen Satz schon vollständig betrachten, sonst verfälscht es den Kontext.

Ich schrieb:
Sorry, das hinkt, man kann nicht mit dem Argument kommen, wir haben den Nick seit X Tausend Minuten nicht erwischt, dann hat er Bestandschutz! Ich petrsönlich denke, das man solche Nicks prinzipiell nicht zulassen sollte - auch wenn sie X Tausend Minuten alt sind - das ist doch keine Absolution , bei bewusstem Nutzerverhalten.

Ich denke dann wird meine Intention klar. Da der Filter bei der Registry nicht griff ,bei der Anlegung eines "umstrittenen" Nicks, heißt das doch nicht, das es ok ist. Nur, weil man zufällig unentdeckt blieb, ist das dann ein Grund für Absolution? Ne, sorry.

Ich bin vielmehr dafür, das man einem Nutzer die Änderungschance gibt, da hat er die Wahl sanktionsfrei zu bleiben. Direkt wegsperren hielte ich auch für nicht richtig, weil man nicht per se vorsätzliches Nutzerverhalten unterstellen kann.

Aber grundsätzlich ist mal zu klären, wie sich die Geschäftsleitung, also nicht irgendwelche Haumeister ^^, vorstellt, wie man mit dieser Sachlage zukünftig umgehen sollte. Denn DIE entscheidet, was man zukünftig bei so einer Sachlage möchte, und was nicht.

Gruß Seelenverbrannt 8-)

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Seelenverbrannt] - #3246044 - 07.09.2023, 21:08:57
Dein DSL Freund
Forumuser

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Beiträge: 564
Als ehemaliger Admin bin ich auch weiterhin der Meinung, solche Nutzernamen, solange diese nicht auffallen, auch zu erhalten.
Nur weil ein Nutzer ggf. etwas in seinem Nick eingebaut hat, was ggf. derzeit nicht erlaubt oder erwünscht ist, bedeutet dies nicht zwangsweise, dass dies auch so beabsichtigt war.
Ich vergleiche sowas immer gerne mit der australischen Wortwahl "f*ck you" Dies ist im australischen Alltag überwiegend positiv gemeint und wird so auch genutzt. In England oder so könnte dies aber missverstanden werden.

thats life

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Dein DSL Freund] - #3246076 - 07.09.2023, 22:38:05
Ravenblack Dragon
​Beste MittelFingerZeit

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Beiträge: 11.477
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Servus,

ich möchte nur ganz kurz Korinthen kacken und erwähnen, dass ich einen Satz schon dargestellt habe. Das andere wären zwei Sätze. Und ich habe mich halt zu dem Satz geäußert und ihn vorher zitiert, auf den ich auch eingehen wollte.

Aber ich hab da auch schon einen neuen Satz:
Zitat:
Da der Filter bei der Registry nicht griff ,bei der Anlegung eines "umstrittenen" Nicks, heißt das doch nicht, das es ok ist. Nur, weil man zufällig unentdeckt blieb, ist das dann ein Grund für Absolution?
(ok, diesmal zwei Sätze)
Ich stimme dem voll und ganz zu, dass es nicht ok ist, wenn der Filter nicht greift. Das kann aber nicht Problem des Users sein.
Ja, ich weiß auch, worauf man hinaus will. Da habe ich ein aber: Der umstrittene Nick wird sich sicher nicht nur in ?-Channeln aufgehalten haben. Es gibt in diesem unseren Chat so viele hochmotivierte, super geschulte und tolle Admins - und natürlich auch User ohne Amt - denen so ein Nick dann doch auffallen müsste. Bei unter hundert Minuten von mir aus unter tausend Onlineminuten, würde ich dem vielleicht sogar noch zustimmen, dass man die Nicks sperrt/löscht oder umbenennt. Wenn so ein Nick aber - wie beschrieben - schon x-tausend Minuten auf dem Buckel hat, dann sollte man darüber hinweg sehen, weil es dann nicht so schlimm sein kann. Wenn es so sehr gegen die AGB verstoßen würde, wäre es auch viel früher aufgefallen und man hätte sicher gehandelt.
Hier muss man doch dann ganz klar die Schuld nicht beim User suchen, sondern beim System (Chat, Filter ect).


MfG M.
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"Be a voice not an echo!"

Wenn ich über's Wasser gehen könnte, würden meine Kritiker sagen: "Nichtmal schwimmen kann der."

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Ravenblack Dragon] - #3246079 - 07.09.2023, 22:59:37
riesaboy
​»World of Promisses«

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Zusätzlich zu dem von DragonWolf sei vielleicht noch zu sagen, dass 2007 im Grunde auch noch andere Regeln für Nicknamen galten und viel weniger Worte auf dem Filter standen als heute (gabs da überhaupt schon einen Filter bei der Registrierung? Weiß ich konkret gar nicht).

Auch das kann man einem Mitglied dass sich vor 16 Jahren registriert hat nicht zur Last legen, dass das damals niemand auf dem Schirm hatte.
_________________________
Und allem weh zum trotz glaube ich noch immer an die Welt und an die Menschlichkeit.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: riesaboy] - #3246122 - 08.09.2023, 10:26:09
Der Benny Do
Nicht registriert


Also ganz ehrlich, bei DragonWolf lese ich, weil der Threadtitel mit Drogen anfängt, DrogenWolf. So heißt er nicht, aber selbst wenn das so wäre, mir wäre das Scheißegal.

Soll sich doch jemand Kiffmarie nennen oder Kokskarin. Ein Ehrenmitglied trägt sogar den Namen Kiffer 90. Falls ein Name nicht genannt werden darf, in der https://knuddels-wiki.de/index.php/Liste_ernannter_Ehrenmitglieder_(Mentorenpunkte) findet man relativ weit unten einen erlaubten Nick der mit Cannabiskonsum zu tun hat.

Ich erinnere mich noch daran, wie hier zweischneidig gehandelt wurde bei bestimmten Nicks die den Namen einer FIKTIVEN!!! Waffe aus einem Spiel benutzen. Die Einen durften solche Nicks benutzen weil sie noch nie mit Gewalt in Erscheinung getreten sind. Andere durften das nicht, obwohl sie nicht mit Gewalt in Erscheinung getreten sind, da werden andere Gründe gesucht.

Bullshit einfach.

Man ey, das sind doch immerhin keine Kacknamen wie Pädophiladelphia oder Kinderliebhaber69.

Ich muss da mal einem Vorposter recht geben, de meinte, kann ja sein, dass Seelenverbrannt auch der Name einer Droge wird. Man könnte ihn, da die Seele ja Gott beinhaltet, sogar von Gotteslösterung sprechen, wenn diese verbrannt ist.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: ] - #3246765 - 12.09.2023, 06:16:45
Hilx

Registriert: 03.12.2012
Beiträge: 345
Hallo,

das Thema gibt es schon seit Jahren und endet auch immer mit der selben Antwort - welche ich auch befürworte. Wenn es einen Nick betrifft, welcher schon über mehrere Monate registriert ist, jedoch keinerlei Verfehlungen in die Richtung gemacht hat, dann ist der Nick legitim - außer er verstößt von Grund an eigentlich gegen die gesetzlichen Regeln.

Natürlich kommt es auch darauf an, ob der Nick heimlich hochgezüchtet wurde, also bewusst damit sich nur in unsichtbaren Channel aufgehalten wurde oder er auch in öffentlichen Channel unterwegs war. Denn einen solchen Nick bewusst verstecken um ihn dann in die Legitimität zu bekommen, das sollte nicht der Fall sein.

Ich kann mich in AT noch an den Nick Bdolf erinnern, auch ein Nick, bei welchem die Alarmsirenen eigentlich klingeln und man sich überlegt, ob dieser erlaubt sei. Der User jedoch ist nie bezüglich eines AE-Verstoßes aufgefallen, somit hat man diesen erlaubt.

Es gibt natürlich auch Grenzfälle, bei denen ein Nick wirklich am Rande des Graubereiches schon ist, hier ist dann mit Fingerspitzengefühl und mit Rücksprache der Chatleitung dann zu schauen, ob der weiterhin Bestand bleiben darf. Denn es gibt ja oft Begriffe, welche am Anfang wenig bis kaum bekannt sind, sondern nur in der Nischenzone und dann erst einige Zeit später den Bekanntheitsstatus erhalten und man dann erst weiß, dass dies eigentlich ein verbotener Nick ist.

Was man aber in solchen Fällen, bei denen der Nick schon lange existiert, er aber dann doch mal klar gegen die Regeln für Nickerstellungen verstößt, machen kann ist, dass man diesen einen Coupon für die Nickänderung ausstellt. Man dann einfach klar sagt, dein Nick ist eigentlich verboten - er ist bisher von niemanden aufgefallen, jedoch jetzt gemeldet worden. Damit dein Nick nicht gelöscht wird, hast du hier den Coupon und ändere deinen Namen in etwas anderes. So hat man auch nicht gleich ständig wieder die Sanktionskeule in der Hand, sondern kann auch den helfenden Weg einschlagen.

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Hüterin des Lichts] - #3246772 - 12.09.2023, 12:07:08
Blackblood
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Hallo zusammen. :-)

Antwort auf: Hüterin des Lichts
Nun also meine Frage gibt es in Knuddels neuerdings einen Bestandschutz nur weil Nicks solange registriert sind?


"Neuerdings" ist hier nicht wirklich der passende Begriff, denn diesen "Bestandschutz" gibt es seit bestimmt 10-15 Jahren - mindestens. Schon zu meiner administrativen Anfangszeit gab es Nicknamen, die ich gemeldet hatte, weil es sehr fraglich gewesen ist, ob diese mit den AGB überhaupt vereinbar sind. Schon da hieß es, dass eine Sperrung aufgrund der langen Registrierzeit nicht in Frage kommt. Unter anderem auch deswegen, weil jene Accounts bspw. zusätzlich auch Stammi gewesen sind.

Antwort auf: Hüterin des Lichts
Bereits in früheren Jahren wurden Nicks mit Drogenbezug gnadenlos gesperrt, ohne Rücksicht auf Status bzw. Anmeldejahre.


Das muss dann aber über 15 Jahre her sein. Weil so, wie du es schilderst, ist es schon sehr sehr lange nicht mehr.

Antwort auf: Hüterin des Lichts
Dabei gäbe es genau hier einen adäquaten Lösungsweg – als VA, hätte ich diese Thematik mit ins Team genommen und eine Fallbesprechung in die Wege geleitet.
Hier würde es sich meiner Meinung nach doch anbieten, der Userin einen Wechsel des Nicknamens zu ermöglichen.


Nur weil es inzwischen die Möglichkeit gibt, den eigenen Nicknamen ändern zu können, soll das bei einem speziellen Nicknamen zur Anwendung kommen, obwohl jener Nickname zuvor über Jahre toleriert wurde? Damit würde man sich ziemlich lächerlich machen, auch weil man die Bitte um Änderung des Nicknamen nicht plausibel begründen könnte. Der Lösungsweg ist noch viel einfacher: Der Nickname wurde die ganze Zeit toleriert, also wird er auch weiterhin toleriert.

Antwort auf: Hüterin des Lichts
Es ist für mich einfach auch skurril – Knuddels, arbeitet mit aller Macht für ein tragbares Image, tritt aber am Ende des Tages, die eigenen Ansprüche sowie neu geschaffene Qualitätsmerkmale in die sprichwörtliche Tonne.


Und diese Meinung hast du wegen aktuell eines Nicknamen, um den es dir geht? Meinst du, die Welt der Nicknamen wäre wieder kunterbunt, würde man dieses Anliegen von dir wie gewünscht angehen? Pustekuchen, denn es gibt dutzende Nicknamen, die dann angegangen werden müssten. Aufgrund von Zweideutigkeiten oder anderer, eventueller Bedeutungen. Und ich sage es mal so: Was Knuddels über Jahre hinweg toleriert hat, können sie nicht plötzlich verbieten. Das würde das Image nämlich noch viel eher und mehr in die Tonne treten.

Und abschließend: So wie ich das verstanden habe, geht es um einen Namen, wo die Droge vermutlich eher unbekannt ist? An so einem Namen würde ich mich viel weniger stören, als jene, die ich zur damaligen Zeit gemeldet hatte. Aber inzwischen verstehe ich auch, wieso man solche Accounts nicht mehr sperrt oder den Personen einen Wechsel des Nicknamen anbietet. Hätte ich einen "skurrilen" Nicknamen, der x Jahre registriert ist, hätte ich keinerlei Verständnis dafür, wieso man nach so vielen Jahren ankommt, um mir weiß machen zu wollen, dass der Name so nicht okay ist.

Nichtsdestotrotz verstehe ich deine Sichtweise durchaus, auch weil ich selbst mal so gedacht habe, wie du. Aber man muss hier auch an die Personen hinter solchen Nicknamen denken. Wenn es nie Auffälligkeiten gab, die Bedeutung eines Namen auch nicht wirklich eindeutig und/oder eher unbekannt ist und eine Person viel Zeit in den Chat gesteckt hat, macht es einfach keinen Sinn, nach Jahren zu sagen, ein Name sei so nicht in Ordnung.
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„Auf dieser Welt gibt es kein Rätsel, für das es nicht auch eine logische Erklärung gibt.“ – Conan Edogawa

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Blackblood] - #3246775 - 12.09.2023, 13:31:01
Dream Of You <3
Cooki​emons​ter​

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Ort: Berlin
Nach der Sichtweise müssten dann demnächst, egal welche Nicks (auch neue), die gegen die AGB verstoßen, nicht mehr aufgrund von AGB gesperrt oder geändert werden, sofern nicht auffällig. Halte ich ehrlich gesagt für sehr bedenklich. Ob man jetzt bei Nicks eingreifen muss, wo sowieso niemand oder wenige die Bedeutung kennen, sei mal dahingestellt. Nur weil etwas schon immer toleriert wurde oder der Badwordfilter nicht angesprungen ist, heißt es ja noch lange nicht, dass es i.o ist. Es wird so oft folgender Satz erwähnt: Nur weil es immer so war, muss es nicht weiterhin immer so sein. Warum trifft das dann nicht auf Nicks zu? Man hat in letzter Zeit so viele Dinge aus damaliger Zeit entfernt bzw. abgeändert.

Ich wüsste nicht, warum man kein Verständnis dafür hat seinen Nick zu ändern, sofern die Kosten in Form eines Coupons erstattet werden. Wenn man die Kosten selbsttragen müsste, hätte ich allerdings auch kein Verständnis.


Bearbeitet von Dream Of You <3 (12.09.2023, 13:33:58)
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Lg Patti

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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Dream Of You <3] - #3246778 - 12.09.2023, 14:20:11
Blackblood
​Nachkomme der Sieben

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Antwort auf: Dream Of You <3
Nach der Sichtweise müssten dann demnächst, egal welche Nicks (auch neue), die gegen die AGB verstoßen, nicht mehr aufgrund von AGB gesperrt oder geändert werden, sofern nicht auffällig. Halte ich ehrlich gesagt für sehr bedenklich. Ob man jetzt bei Nicks eingreifen muss, wo sowieso niemand oder wenige die Bedeutung kennen, sei mal dahingestellt. Nur weil etwas schon immer toleriert wurde oder der Badwordfilter nicht angesprungen ist, heißt es ja noch lange nicht, dass es i.o ist. Es wird so oft folgender Satz erwähnt: Nur weil es immer so war, muss es nicht weiterhin immer so sein. Warum trifft das dann nicht auf Nicks zu? Man hat in letzter Zeit so viele Dinge aus damaliger Zeit entfernt bzw. abgeändert.

Ich wüsste nicht, warum man kein Verständnis dafür hat seinen Nick zu ändern, sofern die Kosten in Form eines Coupons erstattet werden. Wenn man die Kosten selbsttragen müsste, hätte ich allerdings auch kein Verständnis.


Vorweg: Ich bezog mich mit keinem einzigen Wort auf Nicknamen, bei denen der Sachverhalt absolut eindeutig ist. Wo dies der Fall ist, spielt logischerweise auch ein Chatstatus oder eine lange Registrierzeit keine Rolle. Allerdings gibt es nur selten diesen sehr eindeutigen Sachverhalt. Sehr oft sind es Einzelfallentscheidugen, die dann zu treffen sind. Anbei sind die AGB keine Informationsquelle, die einem eindeutig zu verstehen geben, welcher Nicknamen okay ist und welcher nicht.

Auch kann man einen Nicknamen nicht mit anderen Dingen vergleichen, die geändert wurden. Es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob man bspw. an einem bestehenden System etwas ändert oder ob man einer Person nach x Jahren plötzlich sagt, der Nickname ist nicht okay, obwohl dieser über Jahre hinweg im Chat toleriert wurde. Da ist es dann auch nebensächlich, ob man eine einmalige Nickänderung geschenkt bekommt oder nicht. Es geht eher um den Grund, wieso man plötzlich nicht mehr möchte, dass ein bestimmter Nickname im Chat unterwegs ist. Und dass eindeutig verbotene Nicknamen nie irgendwie auffallen, halte ich doch für sehr unwahrscheinlich, sodass dort das Argument mit dem "Bestandschutz" ohnehin nie greifen könnte.
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Re: Droge im Nicknamen - trotzdem Bestandschutz? [Re: Blackblood] - #3246799 - 12.09.2023, 17:44:56
Der Benny Do
Nicht registriert


Antwort auf: Dream Of You <3

Ich wüsste nicht, warum man kein Verständnis dafür hat seinen Nick zu ändern,


Du legst jemandem, der seinen Nick nicht ändern möchte, angebliches Unverständnis zur Last.
Das ist aber nicht richtig, denn genausogut könnte jemand, der einen solchen Nick hat, das Bedürfnis verstehen, diese Änderung jedoch ablehnen.

Ich verstehe es auch, dass meine Nachbarn mich nicht gerne nackt am Fenster sehen wollen, aber ich laufe trotzdem nackt herum. Kann ich, darf ich, finde ich toll. Guck halt woanders hin.

Was die Vergangenheit angeht:

Müsste man jegliche Filmrolle, jede Aufzeichnung löschen oder vernichten, weil Bernd Hoecker sich damals schwarz angemalt hat?

Winnetou vernichten?

Koran und Bibel verbrennen weil dort, wenn man es mit "dem heutigen Auge" liest, zur Gewalt aufgerufen wird?
Was ist mit dem (original) Bild des Album Virgin Killer von Scorpions?


Antwort auf: Dream Of You <3
Nach der Sichtweise müssten dann demnächst, egal welche Nicks (auch neue), die gegen die AGB verstoßen, nicht mehr aufgrund von AGB gesperrt oder geändert werden, sofern nicht auffällig.


Das stimmt wohl, sie MÜSSTEN nicht gesperrt werden, sie werden es möglicherweise aber wohl trotzdem, weil man hier vielleicht eine erneuerte Regel verwendet.

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