Hiermit nehme ich Bezug auf Kaddis Beitrag, worum es um Farminnicks bzw. Zeitnicks geht (
https://forum.knuddels.de/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=3237916#Post3237916).
Wie kann es sein, dass eine solche "Regel"
ausschließlich im Forum preisgegeben wird?
Diese Regelungen müssen hier ganz klar in den Geschäftsbedingungen verankert werden und nicht in irgendeinem Forenbeitrag, der irgendwo tief im Forum einmal "gepostet" wurde, sonst hat dieser weder Bestand, noch kann dies zum Ausschluss von Nutzern zur Rate gezogen werden. Es ist egal, ob ein Dokument mit „AGB“ oder „Nutzungsbedingungen“ betitelt ist. Es zählt nur, was drinsteht. Regelungen außerhalb dessen (wie hier in irgendeinem Sub-Sub-Sub-Forum über einem Beitrag mit X-Seiten) haben keinerlei Fugnis!
Da es auch keinerlei Regelung dazu in den AGB als auch nicht-vorhandene Nutzungsbedingungen existiert, greift hier ganz klar eine unwirksame Kollision. Es gelten also die AGB, die besagt nur, dass ein Nutzername persönlich von einem Nutzer registriert und genutzt werden darf. Weitere Einschränkungen gibt es laut AGB nicht.
Das "Hausrecht" kann hier nicht angewendet werden, da die "Regelung" keinen Vertragsbestand besitzt.
Was läuft bei euch in Knuddels mittlerweile falsch?
Klärt ihr solche Sachen nicht mehr mit eurem Rechtsanwalt ab?
Ihr solltet endlich mal eine
klare Struktur mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen
UND Nutzungsbedingungen schaffen!
Ihr solltet euch mal folgende Dinge zur Besinnung erarbeiten:
Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist (§ 307 BGB).
Als App-Entwicklerin oder App-Entwickler gehen Sie für gewöhnlich einen Vertrag mit den Betreiberinnen und Betreibern des App Stores ein,
NICHT mit den
Endnutzer.
Daher können Sie mangels Vertragsbeziehung zunächst auch keine AGB mit den Endnutzern Ihrer App schließen.
Das gilt nicht, wenn Sie Ihre App direkt zur Endnutzung verkaufen, denn in diesem Fall haben Sie durchaus eine Vertragsbeziehung mit den Nutzerinnen und Nutzern der App. Auch bei sogenannten In-App-Käufen kommt in vielen Fällen eine eigene Vertragsbeziehung zwischen den Endnutzerinnen und Endnutzern und der App-Entwicklerin und dem App-Entwickler zustande.
Und schließlich ist die Nutzung eines sozialen Netzwerks natürlich auch via App als (zusätzliche) Vertragsbeziehung zwischen Netzwerkbetreiberin und Netzbetreiber und Endnutzerin und Endnutzer einzustufen.--------------------------------------------------------------------------------------
Nutzungsbedingungen müssen natürlich irgendwie an die Endnutzerinnen und Endnutzer weitergegeben werden. Sie schaffen das, indem Sie Ihre Vertragspartnerin und Ihren Vertragspartner (z.B. die Betreiberin oder den Betreiber des App Stores) vertraglich dazu verpflichten, wiederum die Kundinnen und Kunden (also die Endnutzerinnen und Endnutzer) vertraglich zu verpflichten. In welcher Weise Ihre Vertragspartnerin oder Vertragspartner die Endnutzerinnen und Endnutzer Ihrer Software verpflichtet, können Sie durch Ihre Nutzungsbedingungen vorgeben.
Beachten Sie jedoch, dass die Nutzungsbedingungen ein rechtliches Dokument Ihrer Vertragspartnerin oder Ihres Vertragspartners (also des App Stores) sind.
Quelle:
https://comp-lex.de/agb-oder-nutzungsbedingungen/Ich könnte jetzt noch mehr dazu schreiben und diverse Gesetzesbücher durchwühlen um den Forenbeitrag von Kaddi weiter zu untermauern, aber das ganze ist weder meine Pflicht, noch bin ich als Nutzer dafür Verantwortlich Vertragsgegenstände aufzuklären. Knuddels sollte sich als Firma bitte selbst um die rechtliche Sicherheit kümmern, dafür sind Anwälte da.