Moin in die Runde!
Ich schreibe ja wirklich selten mal was im Forum, aber hier muss ich nun doch mal meine Meinung kundtun...
Wenn es bei einer sexuellen Belästigung der Administration nicht zusteht, diese als unberechtigt zu werten (auf deutsch: mind. boK), dann darf es genauso wenig angezweifelt werden, wenn sich jemand beleidigt fühlt.
Wir alle sind Menschen, ob mit oder ohne Amt - und hier geht es um Aussagen gegen einen Menschen...
Meiner Meinung nach müssen solche Meldungen dann ebenso mind. mit boK gewertet werden, es sei denn, es ist zu 100% klar null sexuelle Belästigung oder Beleidigung erkennbar! Von daher geht eine Aussage, von wegen jemand muss das aushalten, weil er Teil der Administration ist, überhaupt nicht!
LG Chris
_________________________
BlauIstGrößerAlsDraußen
GesternWarLinksSpäter