Er besitzt eine Gültigkeit, weil es auf die Formulierung ankommt. Du wirst darauf hingewiesen, dass jeder Channel eine gesonderte "Nutzungsbedingung" hat. Man informiert dich ferner darüber, dass du in der Pflicht stehst dich bei betreten eines Channels mit den Regeln für jenen auseinander zu setzen und dich an die erweiterten Regeln zu halten. Ein Beispiel: In Channel A ist kursiv schreiben erlaubt, in Channel B aber nicht. Durch lesen der /info hättest du darüber Kenntnis erlangen können. Absolut ausreichend. Auch hier sind wir beim Thema. Du wirst bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass es zusätzlich zu den von dir bereits akzeptierten Regeln bzw., diejenige, die dir zur Einsicht vorliegen weitere gibt und du mit betreten dieser Kenntnis erlangen wirst. Hier ist folgendes entscheidend: Ich betrete einen Channel, lese die /info und weiß nun über die dort erweiterten geltenden Regeln, die speziell in diesem Channel der global geltenden Anwendung finden. Der Unterschied ist hier: Es wird darauf hingewiesen, wo man sich über diese Regeln Einsicht verschaffen kann, sofern der Nutzer dies am Ende nicht nutzt und daher in Unkenntnis über die Regeln ist, ist es einzig und allein sein Problem.


Du wirst darauf hingewiesen das jeder Channel einzelne Nutzungsbedingungen (/info) hat das ist vollkommen korrekt, aber diese liegen dir zum Zeitpunkt des Vertrages nicht vor. Bedeutet also du unterschreibst Regeln die du vorher nicht kennen kannst, weil du um diese Regeln einsehen zu können einen Vertrag brauchst der dir Zutritt ermöglicht und hier weiß ich nicht ob dieser Passus entsprechend dadurch ungültig wird, ich vermute es aber mal stark.

Auch würde jede Änderung in der Info (neuer Channel, Info edit etc.) eine entsprechende Änderung des Bestandteils der AGB darstellen, weil diese ja über die Knigge implizit eingebunden wurden, du wirst aber nicht informiert darüber wie es vertraglich vereinbart wurde. Ich hoffe es ist nachvollziehbar worauf ich hier hinaus möchte?


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Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Konfuzius