Ohne jetzt stumpf zu wirken, aber das sagt dir James (nach der AGB-Änderung). Wenn dir alles nicht passt, musst du gehen. Die Firma setzte die AGB auf, nicht die User. DU entscheidest, will ich diesen Vertrag mit der Firma eingehen - ja oder nein? Wenn nicht, das was James sagt...
James (privat): Wir möchten dich darauf hinweisen, dass Knuddels die AGB geändert hat. Solltest du dieser Änderungen widersprechen wollen, dann darfst du Knuddels ab sofort nicht mehr nutzen.
Wir reden in diesem Fall von einer Vertragsgemäßen Änderung, über die Information selbst und rechtliche Folgen lässt sich streiten ist aber hier auch kein Thema.
P.S. Auch hier kann das CoMa nicht schalten und walten wie es möchte

und nur weil Kaddi im Forum etwas ankündigt ist es noch lange keine Änderung der AGB, sondern einfach nur eine Ankündigung von Kaddi.
Ohne jetzt stumpf zu wirken, aber dass dieses Vorgehen mindestens genauso falsch ist, wie das inzwischen schlecht reglementierte Verhalten, wurde Knuddels bereits vor Jahren erklärt. Aber Subsilver hat es ja bereits treffend geschrieben.
Naja, persönlich würde ich sagen: Hausrecht - du schadest der Firma, dann brauchst du dich auch nicht wundern, wenn du vor die Tür gesetzt wirst.. Schließlich entscheidet auch Knuddels - Wann schadest du der/m Chat/Firma und wann wollen wir als Firma dagegen vorgehen? - Das entscheiden nicht die Mitglieder, nirgendswo.
Persönlich darfst du das sagen. Rechtlich gesehen hat dies keinerlei Mehrwert, denn so funktioniert es einfach nicht. Es gibt existierende Verträge, welche zustande gekommen sind. Die Bedingungen wurden bei Vertragsabschluss vereinbart, daran haben sich alle Parteien zu halten. Eine Regelung angekündigt in einem Helpcenter ist kein Vertragsbestandteil. Da kann man sich auf den Kopf stellen, seinen Namen tanzen, whatever. Es ist kein Vertragsbestandteil. Wie es zu einem wirksamen Vertragsbestandteil wird, wurde mehrfach erklärt. Das Hausrecht würde Knuddels erlauben zu sagen, dass man mit einer Person keinen Vertrag eingehen möchte. In dieser Konstellation würde dann das Hausrecht greifen, im Falle eines bestehenden Vertrages, ist die Ausübung des Hausrechtes nicht mehr in dieser Form gegeben. Das entscheiden nicht die Mitglieder, das ist korrekt. Das entscheidet der Gesetzgeber, in diesem Fall gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, diese Erfahrung durfte Mark Zuckerberg jüngst auch machen, der sich als Meister darin versteht die Gesetze auf eigene Weise zu interpretieren. Was mit ihm und seiner Firma gerade passiert, kann man in zahlreichen Urteilen sehen. Hier einmal die neuesten Urteile gegen Facebook. Es geht hierbei um den Datenleak Skandal, aber dies soll deutlich machen, was Gerichte davon halten - wenn man zu seinem unternehmerischen Vorteil einfach die Gesetze so auslegt, wie sie einem gerade am besten schmecken.
Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.08.2023, Az. 3 O 580/22 (2))
Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 48/22
Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 89/22
Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 96/22
Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 81/22)
Knuddels ist mit sehr gutem Beispiel vorangegangen und hat uns transparent über jeden Schritt informiert, welcher ergriffen wurde - es wurde
hier berichtet. Hier hat es super funktioniert. Der Umstand an sich war eher Scheiße, wissen wir alle. Aber die Professionalität die an den Tag gelegt wurde, da hätte sich Mark was abschauen können. Die Professionalität die zur Zeit an den Tag gelegt wird, da kann man Mark eher nach hilfreichen Tipps fragen.
Das ist wie beim All you can Eat -> Unternehmerrisiko
Knüpfen wir hier an. Man bietet Flammkuchen im "All you can eat" Modell an. Der normale Preis für ein Flammkuchen beträgt in der einfachen Variante ohne großes drumherum 8,50€. Das All you can eat kostet p.P. 19,50€. Das bedeutet, dass man als Unternehmer immer noch einen winzigen Gewinn erzielt hat an dieser Person, solange der Gast sich bei seinem Essvergnügen auf zwei Flammkuchen beschränkt. Sobald er aber den dritten oder auch einen vierten bestellt, habe ich an diesem Gast keinen Gewinn mehr erzielt. Anders sieht es aus, wenn ich die Speisekarte mit einem leicht lesbaren Aufdruck versehe, indem ich dem Gast vor Verzehr auf die Rahmenbedingungen hinweise. Zum Beispiel, zu welchem Zeitpunkt das "All you can eat" beendet ist. Das kann sein, wenn mehr als 1/2 Flammkuchen auf dem Teller verblieben ist, um ein mögliches Szenario zu beschreiben. Damit hat man sich zwar nicht in dem Umfang geschützt, dass jemand ein gewisses Maß verzerrt, jedoch hat man bereits zu Beginn die Regeln abgesteckt. Nun weiß der Gast unter welchen Bedingungen dieser Vertrag zustande kommen könnte, gibt er die Bestellung auf ist er damit einverstanden. Wird er bewirtet, so ist das Restaurant mit dem Gast einen wirksamen Vertrag eingegangen - dieser verpflichtet das Restaurant im Rahmen des All you can eat den Gast solange mit Speisen zu versorgen, wie die vorher festgelegten Regeln Anwendung finden. Fällt mir später auf, dass das mit diesem einen Gast vielleicht doch nicht ganz klug gewesen ist und ich dadurch eher einen Schaden erleiden werde, so habe ich die Möglichkeit nachdem Ende zu diesem Zeitpunkt gültigen Geschäftsbeziehung mein Hausrecht anzuwenden und dem Gast durch eine eindeutige Erklärung zum Ausdruck bringen, dass ich mit diesem für die Zukunft keine Geschäftsbeziehung mehr eingehen möchte.
Übertragen wir das nun wieder auf das Beispiel von Knuddels und dem Threadthema. Die Nicks sind angelegt, sie wurden genutzt. Dumm gelaufen, lässt sich nicht mehr vollkommen korrekt ändern. Welche Möglichkeiten bestehen hier? Die technische Umsetzung. Man ändert einfach die Belohnungen und schränkt die Möglichkeit im Rahmen des Angebotes so ein, dass die Nicks nicht mehr zum farmen verwenden werden können. Das wäre eine absolut legitime Möglichkeit. Eine Regelanpassung für die Zukunft erfolgt, diese gelten dann ab Zeitpunkt X und für alle nach diesem Zeitpunkt registrierten Nicks. Jeder von uns ist damit fein oder auch nicht, aber das ist das nicht mehr das Problem von Knuddels.
Nun kommt mir der Gedanke, da es auch schon genannt wurde - streng genommen wäre das Thema "Familymitglied, Herzvergabe" auch farming. Dieses Problem habt ihr euch hausgemacht. Inzwischen kann man innerhalb weniger Tage durch K3 Family werden und ein Herz vergeben. Davor hat man zweistellige Queststufen benötigt und einen gewissen Registrierungszeitraum. Was lässt sich dadurch ableiten? Ihr habt euer Angebot so verändert, dass ihr euch das Problem selbst ins Haus geholt habt. Da würde ich nicht den Nutzer bestrafen, sondern vielmehr darüber nachdenken, ob man nicht die Strukturen im Unternehmen überarbeitet, damit man weniger Klogriffe landet. Auch die neue Regel im Helpcenter bietet wieder genügend Lücken, sodass sie - wer wirklich das Ziel verfolgt euch durch Farming einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen - so lange drehen kann, dass ihr selbst nicht mal mehr damit argumentieren könntet. Dazu werde ich nochmal gesondert auf das Knuddelsteam zugehen. Hier würde ich nur Leuten eine fertige Gebrauchsanleitung geben, was ich tunlichst vermeiden will.
Die Aussage ist nicht nur interessant, sondern sogar zutreffend. Wenn du in einem Laden eine Packung Kaugummi kaufst ist es am Ende auch ein Abschluss eines Kaufvertrages mit Willenserklärung beider Parteien und es ergeben sich Pflichten für beide Seiten. Der Verkäufer hat dir den entsprechenden Kaugummi zu überreichen bzw. dafür Sorge zu tragen das du nicht dran stirbst bzw. dieser noch "Gut" ist, du bezahlst die Rechnung.
Das von dir beschriebene Szenario ist ein Vertragsabschluss, welcher gleich durch zwei Vertragsarten zustande gekommen ist. Zum einem dem konkludenten Verhalten und zum anderen Antrag und Annahme. Du hast aus dem Regal die Ware "Kaugummi" entnommen, du legst diese sichtbar für den Verkäufer hin. Du stellst einen Antrag auf Kauf dieser Ware. Fordert dich der Verkäufer im nächsten Schritt den Kaufpreis zu entrichten, indem er dir diesen verbindlich nennt - hat er deinen Antrag angenommen und handelt konkludent. Er hat dir auf zwei Arten unmissverständlich gezeigt, dass er bereit ist mit dir einen Vertragsabschluss zu erzielen.
Du hast ein Vertragsverhältnis mit Knuddels, es ist CM / Adminwahl du hast die Möglichkeit daran teilzunehmen. Normal wird dir bevor du auf irgendwelchen Listen zur Wahl stehst mitgeteilt, dass nun weitere Regeln gelten du stimmst diesen durch klick zu und erweiterst das o.g. Vertragsverhältnis.
Durch den Hinweis auf weitere Regeln und der aktiven Zustimmung des Mitglieds dieser, bestätigt er, dass er die weiteren Bedingungen - welche nur für diesen besonderen Fall gelten - gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Daher wäre die Sanktion auf Grundlage einer Missachtung dieser erweiterten Regeln absolut verhältnismäßig und formal korrekt, richtig. Auch hier sind wir aber beim o.g. konkludenten Verhalten. Das Mitglied wird auf spezielle Regeln hingewiesen, welche für diese Situation gelten. Das Mitglied wird zuvor aufgefordert aktiv zu bestätigen, dass er sich mit diesen Einverstanden erklärt. Das Vertragsverhältnis wurde um die weiteren Bestimmung erweitert. Hierbei ist unerheblich, ob das Mitglied wirklich Kenntnis über den Inhalt hat - Gelegenheit von dieser Bestimmung Kenntnis zu erlangen war gegeben, eine nicht genutzte Möglichkeit entbehrt nicht der Grundlage der Rechtmäßigkeit. Und erneut sind wir beim Thema des Threads. Wo genau wird ein Mitglied bei Vertragsabschluss (Registrierung und dem akzeptieren der AGB) darüber aufgeklärt, dass das Registrieren von weiteren Nicks, welche das Ziel von Farming zum Zwecke haben verboten ist? Bislang nirgendswo. Der Passus, der den "geldwerten" Vorteil erklärt, ist beschränkt auf die Nennung der einzelnen Güter. Es ist also nicht ersichtlich, dass damit insgesamt alles in Knuddels erwerbbare gemeint sein könnte. Es ist für das Neumitglied nicht ersichtlich, dass es ein Helpcenter gibt, es hat noch keinerlei Kenntnis darüber, dass es ein extern gelagertes Forum gibt, wo u.a. Ankündigungen gemacht werden und insgesamt ist es mit der Plattform dezent überfordert.
Achte auf die Gepflogenheiten eines Channels. In den jeweiligen Channelinformationen (/info) findest du oft hilfreiche Hinweise.
Wenn du das jetzt so interpretierst, dass dieser Hinweis die Info verbindlich macht, dann müsste jede Änderung einer Info eine Änderungsmitteilung der AGB auslösen, da sich der Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geändert hat. Da allerdings die /info aller Channels nicht zu Vertragsabschluss zur Einsicht vorliegen denke ich nicht daran das dieser Passus mit der Info überhaupt eine Gültigkeit besitzt.
Er besitzt eine Gültigkeit, weil es auf die Formulierung ankommt. Du wirst darauf hingewiesen, dass jeder Channel eine gesonderte "Nutzungsbedingung" hat. Man informiert dich ferner darüber, dass du in der Pflicht stehst dich bei betreten eines Channels mit den Regeln für jenen auseinander zu setzen und dich an die erweiterten Regeln zu halten. Ein Beispiel: In Channel A ist kursiv schreiben erlaubt, in Channel B aber nicht. Durch lesen der /info hättest du darüber Kenntnis erlangen können. Absolut ausreichend. Auch hier sind wir beim Thema. Du wirst bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass es zusätzlich zu den von dir bereits akzeptierten Regeln bzw., diejenige, die dir zur Einsicht vorliegen weitere gibt und du mit betreten dieser Kenntnis erlangen wirst. Hier ist folgendes entscheidend: Ich betrete einen Channel, lese die /info und weiß nun über die dort erweiterten geltenden Regeln, die speziell in diesem Channel der global geltenden Anwendung finden. Der Unterschied ist hier: Es wird darauf hingewiesen, wo man sich über diese Regeln Einsicht verschaffen kann, sofern der Nutzer dies am Ende nicht nutzt und daher in Unkenntnis über die Regeln ist, ist es einzig und allein sein Problem.
Angenommen das Hamster-Spiel wurde mit den ganzen Nicks täglich gespielt. Würdet ihr immer noch darüber diskutieren, dass es kein Bestandteil der AGB ist?
Ja würde ich also, ich habe oben erläutert inwiefern die Channelinfo keine Bindende Wirkung haben dürfte, und wieso Sie nicht zur AGB zählen kann. Weil dann hätte Knuddels in dem Fall:
Channelinfo Änderung informieren müssen.
Man hätte hier allgemein anders vorgehen können. Über die Änderung informieren hätte man zumindest die Stammnutzer des Channels, da diese vermutlich seltener die /info des Channels aufrufen und somit eher weniger eine mögliche Änderung wahrnehmen würden. Das wäre hier aber allerhöchsten Nutzerfreundliches Verhalten gewesen.
Wenn also Knuddels von sich aus sagt die Channelinfo gehört zur AGB, frage ich mich wieso ich keinerlei Info erhalte wenn neue Channels erstellt werden (neue Infos) oder irgendwelche Änderungen stattfinden in dem Fall wäre Knuddels also Vertragsbrüchig.
Zur Vermeidung von Wiederholung verweise ich auf vorhergehendes.
Hattest du nicht hier vorher Popups die du bestätigst? Ich dächte es war so das du vor bevor du da die Möglichkeit hattest auf die Wahlregeln hingewiesen wurdest.Selbst hier sind wir rechtlich betrachtet ja nicht abgewichen.
Wenn man das Absenden einer Wahl als Klick zur Bestätigung der Wahlregeln ansieht, dann ja. Ansonsten gibt es da keinerlei Notwendigkeit, die Wahlregeln zu bestätigen/akzeptieren, da man lediglich auf diese hingewiesen wird. Verlinkt zum Nachlesen, nicht mehr, nicht weniger. Das war nun aber nicht das, worauf ich hinaus wollte. Mir ging es lediglich darum, dass die Wahlregeln kein direkter Bestandteil der AGB sind, aber dennoch das Vertragsverhältnis beenden können, wenn man sich nicht an jene Wahlregeln hält. Deswegen der Vergleich bzgl. dem Verbot, Farming-Accounts zu registrieren und dementsprechend zu nutzen. Noch bevor ich an einer Chatwahl teilnehmen, werde ich darüber informiert, was passieren kann, wenn ich bspw. mit x Accounts Mitglieder auf der Wahlliste wähle. Wenn ich mich aber ganz normal registriere und dann den Chat betrete, bekomme ich keinerlei Hinweis auf das Farming-Verbot. Ich kann von diesem Verbot also gar nichts wissen, wenn ich nicht von mir aus noch das Forum und Help-Center durchsuche. Deswegen schlug ich ja indirekt vor, dass es einen solchen Hinweis geben sollte, noch bevor ich mit einem frisch registrierten Account auf die Idee kommen könnte, zu farmen. Wenn dieser Hinweis zum Verbot im Forum und/oder Help-Center leitet, wäre das in meinen Augen absolut ausreichend und ein Einpflegen in die AGB wäre gar nicht notwendig.
Du erklärst in deinem eigenen Beitrag, weshalb die Notwendigkeit gegeben ist, obwohl du selbst die Meinung vertrittst, dass diese nicht bestünde. Ich verweise hierzu nochmal auf Vertragserweiterung.
PS: Wahlregeln sind in meinen Augen weniger irgendein Vertragsverhältnis, viel mehr Bestandteil des (ich weiß, gleich kotzen wieder alle :p) Hausrechts. Quasi erweiterte Regeln, die nicht direkt mit den AGB in Verbindung stehen. Zum aktuellen Zeitpunkt also nichts anderes, wie das Farming-Verbot. Quasi eine gesonderte Regel, abseits der AGB. Was in meinen Augen absolut in Ordnung ist bzw. wäre, würde vernünftig darauf hingewiesen werden, bevor Farming praktiziert wird.
Es kommt ganz drauf an, wie man diese einbindet. Da das Hausrecht sich auf das Recht bezieht, dass man den Zutritt zu Eigentum oder Räumlichkeiten regelt und es dafür (Nutzungs)bedingungen aufstellt und auch diverse weitere Regeln, werden die Wahl
regeln ein Teil davon. Die Art und Weise wie man darüber aufklärt ist absolut legitim.
Ich muss aber weiterhin allen zustimmen, die sagen, dass Farming-Nicks nicht einfach verboten sind nur weil man das im Forum und Helpcenter so schreibt. Denn der Vertrag zwischen den Mitgliedern und Knuddels sind wie vielfach schon angemerkt die AGB. Man kann natürlich mit dem Hausrecht argumentieren. Aber damit wird all zu sehr um sich geworfen ohne zu hinterfragen ob das rechtlich so überhaupt tragbar ist.
Das Hausrecht findet korrekte Anwendung bei einer dir bekannten Person, welcher sein Unwesen auf diversen Bewertungsportalen treibt. So ist die Ausübung des Hausrechtes einwandfrei und entspricht auch dem, was "Hausrecht" bedeutet. Diese Form der Ausübung hat aber auch eine entsprechende Vorgeschichte, welche es erlaubt auf dieser Basis zu argumentieren. Diese fehlt bei diesem Threadthema gänzlich.
Bisher ist alles mindestens grob in den AGB, dem Knigge und anderen an die AGB anknüpfenden Richtlinien beschrieben, was man darf / nicht darf. Aber gerade der Punkt bei dem tausende Nicks gesperrt werden in Kombination mit Sperrung des Hauptnicks steht nun mal in keinem dieser Dokumente.
Dafür sind die AGB doch einfach auch da, um dem Mitglied das diese bestätigt aufzuzeigen: Das ist erlaubt, das verboten. Diese Rechte und Pflichten hat Knuddels dir gegenüber. Diese Rechte und Pflichten hast du als Mitglied
- AGB sind vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Anbieter und einem Nutzer oder Kunden.
- Sie legen die Bedingungen fest, unter denen ein Nutzer ein Produkt oder eine Dienstleistung nutzen kann.
- Wenn ein Nutzer gegen die AGB verstößt, kann das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, wie z.B. das Sperren eines Kontos oder das Beenden eines Vertrags.
Der Nick darf nicht für Farmingzwecke genutzt werden. -> AGB. Aktuell nicht vorhanden.
Nicks wurden gesperrt. Wo genau ist das in den AGB festgehalten?