PS: Wahlregeln sind in meinen Augen weniger irgendein Vertragsverhältnis, viel mehr Bestandteil des (ich weiß, gleich kotzen wieder alle :p) Hausrechts. Quasi erweiterte Regeln, die nicht direkt mit den AGB in Verbindung stehen. Zum aktuellen Zeitpunkt also nichts anderes, wie das Farming-Verbot. Quasi eine gesonderte Regel, abseits der AGB. Was in meinen Augen absolut in Ordnung ist bzw. wäre, würde vernünftig darauf hingewiesen werden, bevor Farming praktiziert wird.

(Beiträge dürfen gerne zusammen gefügt werden. An dieser Stelle auch Sorry für den DP!)
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„Auf dieser Welt gibt es kein Rätsel, für das es nicht auch eine logische Erklärung gibt.“ – Conan Edogawa