Antwort auf: Smileyfeature
Die Aussage ist ja mal interessant. :p


Die Aussage ist nicht nur interessant, sondern sogar zutreffend. Wenn du in einem Laden eine Packung Kaugummi kaufst ist es am Ende auch ein Abschluss eines Kaufvertrages mit Willenserklärung beider Parteien und es ergeben sich Pflichten für beide Seiten. Der Verkäufer hat dir den entsprechenden Kaugummi zu überreichen bzw. dafür Sorge zu tragen das du nicht dran stirbst bzw. dieser noch "Gut" ist, du bezahlst die Rechnung.

Antwort auf: Smileyfeature

Aber du kannst dir sicher sein, dass in Sperren aufgrund von Farming niemals das Wort "Vertragsverletzung" stehen wird, was einem betroffenen Mitglied vorgehalten wird. Ginge auch gar nicht, da es sich bei so einem "Verstoß" um keinerlei Verletzung eines zustande gekommenen Vertrages handeln würde.


Genau da ist doch der "Knackpunkt", du hast es! Es ist vollkommen klar das nirgendwo das Wort "Vertragsverletzung" auftaucht, was anderes ist es aber nicht.

Nur mal als Beispiele:
  • Du wirst aufgrund Beleidigung gesperrt, dies stellt eine Vertragsverletzung gegen die AGB / Nutzungsbedingen und entsprechend wird der Vertrag durch permanente Sperre aufgelöst. Warum? -> das ganze ist durch den vereinbarten Vertrag abgedeckt.
  • Du wirst aufgrund Handel mit Smileys gesperrt, dies stellt eine Vertragsverletzung gegen die AGB / Nutzungsbedingen und entsprechend wird der Vertrag durch permanente Sperre aufgelöst. Warum? -> das ganze ist durch den vereinbarten Vertrag abgedeckt.
  • Du wirst wegen Farming gesperrt, dies stellt keine Vertragsverletzung gegen die AGB / Nutzungsbedingen dar und kann daher nicht Sanktioniert werden. Warum? -> das ganze ist nicht durch den vereinbarten Vertrag abgedeckt, eine Änderung des Vertrages Bedarf die Zustimmung beider Seiten, nur durch eine Ankündigung im Forum oder Helpcenter ist das nicht abgedeckt auch eine persönliche Information ist eine "einseitige Willenserklärung" und hat keine Auswirkung auf den Vertrag.


Antwort auf: Smileyfeature

Ist doch wie bei den CM- und/oder Adminwahlen im Chat. Diese sind ebenfalls nicht Bestandteil der AGB, verstößt du aber gegen die Wahlregeln, kannst du je nachdem auch mit einer permanenten Sperre rechnen, die aber ebenso nichts mit einer Vertragsverletzung zu tun hätte.


Hattest du nicht hier vorher Popups die du bestätigst? Ich dächte es war so das du vor bevor du da die Möglichkeit hattest auf die Wahlregeln hingewiesen wurdest.Selbst hier sind wir rechtlich betrachtet ja nicht abgewichen.

Denn die Situation sieht wie folgt aus:

Du hast ein Vertragsverhältnis mit Knuddels, es ist CM / Adminwahl du hast die Möglichkeit daran teilzunehmen. Normal wird dir bevor du auf irgendwelchen Listen zur Wahl stehst mitgeteilt, dass nun weitere Regeln gelten du stimmst diesen durch klick zu und erweiterst das o.g. Vertragsverhältnis.






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Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Konfuzius