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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Tepesch] - #3243116 - 20.08.2023, 05:32:25
Subsilver
​Lord Subsilver von Knud.

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Antwort auf: Tepesch
Antwort auf: Subsilver
Knuddels kann gerne die Meinung haben, wenn der Gegenpart eine andere Meinung vertritt entscheidet das am Ende ein Gericht. Knuddels wäre nicht das erste Unternehmen was von einem Gericht auf den Boden der Tatsachen zurück geholt wird. ;-)

Knuddels verklagen? Da ist doch nichts zu holen. Sie sind arm wie ein Kirchenhamster. :-P


Es geht nicht darum etwas zu bekommen. Im Grunde ist die Mitgliedschaft hier nichts anderes als ein Vertragsverhältnis, und wenn Knuddels meint, sie sperren dich wegen Vertragsverletzung und du bist anderer Meinung, dann bleibt nur der Weg zum Richter, wenn Reden vorher nicht geholfen hat und hier sind schon weit größere Firmen auf den Holzweg gewesen.

Mag zwar für einen Knuddelsnick bisschen derbe erscheinen, wenn ich aber mal ansehe wieviel Geld in meinen Nick steckt, da kommen schon interessante Summen zusammen.
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Konfuzius

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Subsilver] - #3243118 - 20.08.2023, 06:34:55
Blackblood
​Nachkomme der Sieben

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Antwort auf: Subsilver
Im Grunde ist die Mitgliedschaft hier nichts anderes als ein Vertragsverhältnis, und wenn Knuddels meint, sie sperren dich wegen Vertragsverletzung [...]


Die Aussage ist ja mal interessant. :p Aber du kannst dir sicher sein, dass in Sperren aufgrund von Farming niemals das Wort "Vertragsverletzung" stehen wird, was einem betroffenen Mitglied vorgehalten wird. Ginge auch gar nicht, da es sich bei so einem "Verstoß" um keinerlei Verletzung eines zustande gekommenen Vertrages handeln würde. Ist doch wie bei den CM- und/oder Adminwahlen im Chat. Diese sind ebenfalls nicht Bestandteil der AGB, verstößt du aber gegen die Wahlregeln, kannst du je nachdem auch mit einer permanenten Sperre rechnen, die aber ebenso nichts mit einer Vertragsverletzung zu tun hätte. Nun wird man vor jeder Chatwahl ausreichend auf die dazu geltenden Regeln hingewiesen, weswegen ich auch in einem vorherigen Beitrag schrieb, dass auf das Farming-Verbot vernünftig hingewiesen werden sollte. Ob das zwingend durch die AGB sein muss? Keine Ahnung, aber definitiv nicht ausschließlich mittels Forum und Help-Center.
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„Auf dieser Welt gibt es kein Rätsel, für das es nicht auch eine logische Erklärung gibt.“ – Conan Edogawa

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Blackblood] - #3243149 - 20.08.2023, 13:26:45
Subsilver
​Lord Subsilver von Knud.

Registriert: 12.03.2008
Beiträge: 1.194
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Antwort auf: Smileyfeature
Die Aussage ist ja mal interessant. :p


Die Aussage ist nicht nur interessant, sondern sogar zutreffend. Wenn du in einem Laden eine Packung Kaugummi kaufst ist es am Ende auch ein Abschluss eines Kaufvertrages mit Willenserklärung beider Parteien und es ergeben sich Pflichten für beide Seiten. Der Verkäufer hat dir den entsprechenden Kaugummi zu überreichen bzw. dafür Sorge zu tragen das du nicht dran stirbst bzw. dieser noch "Gut" ist, du bezahlst die Rechnung.

Antwort auf: Smileyfeature

Aber du kannst dir sicher sein, dass in Sperren aufgrund von Farming niemals das Wort "Vertragsverletzung" stehen wird, was einem betroffenen Mitglied vorgehalten wird. Ginge auch gar nicht, da es sich bei so einem "Verstoß" um keinerlei Verletzung eines zustande gekommenen Vertrages handeln würde.


Genau da ist doch der "Knackpunkt", du hast es! Es ist vollkommen klar das nirgendwo das Wort "Vertragsverletzung" auftaucht, was anderes ist es aber nicht.

Nur mal als Beispiele:
  • Du wirst aufgrund Beleidigung gesperrt, dies stellt eine Vertragsverletzung gegen die AGB / Nutzungsbedingen und entsprechend wird der Vertrag durch permanente Sperre aufgelöst. Warum? -> das ganze ist durch den vereinbarten Vertrag abgedeckt.
  • Du wirst aufgrund Handel mit Smileys gesperrt, dies stellt eine Vertragsverletzung gegen die AGB / Nutzungsbedingen und entsprechend wird der Vertrag durch permanente Sperre aufgelöst. Warum? -> das ganze ist durch den vereinbarten Vertrag abgedeckt.
  • Du wirst wegen Farming gesperrt, dies stellt keine Vertragsverletzung gegen die AGB / Nutzungsbedingen dar und kann daher nicht Sanktioniert werden. Warum? -> das ganze ist nicht durch den vereinbarten Vertrag abgedeckt, eine Änderung des Vertrages Bedarf die Zustimmung beider Seiten, nur durch eine Ankündigung im Forum oder Helpcenter ist das nicht abgedeckt auch eine persönliche Information ist eine "einseitige Willenserklärung" und hat keine Auswirkung auf den Vertrag.


Antwort auf: Smileyfeature

Ist doch wie bei den CM- und/oder Adminwahlen im Chat. Diese sind ebenfalls nicht Bestandteil der AGB, verstößt du aber gegen die Wahlregeln, kannst du je nachdem auch mit einer permanenten Sperre rechnen, die aber ebenso nichts mit einer Vertragsverletzung zu tun hätte.


Hattest du nicht hier vorher Popups die du bestätigst? Ich dächte es war so das du vor bevor du da die Möglichkeit hattest auf die Wahlregeln hingewiesen wurdest.Selbst hier sind wir rechtlich betrachtet ja nicht abgewichen.

Denn die Situation sieht wie folgt aus:

Du hast ein Vertragsverhältnis mit Knuddels, es ist CM / Adminwahl du hast die Möglichkeit daran teilzunehmen. Normal wird dir bevor du auf irgendwelchen Listen zur Wahl stehst mitgeteilt, dass nun weitere Regeln gelten du stimmst diesen durch klick zu und erweiterst das o.g. Vertragsverhältnis.






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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Subsilver] - #3243152 - 20.08.2023, 13:42:45
Ich atme ein und RASTE AUS

Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.388
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, ist nur mein Gedankengang dazu.

Auszug der AGB

"Durch die Registrierung des Accounts erklärt das Mitglied, dass es zur Nutzung dieses Angebots berechtigt ist (siehe Punkt 2 der AGB) und die Nutzungsbedingungen akzeptiert und einhält."

Zählt zu den Nutzungsbedingungen nicht eben auch, dass an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen wurde, dass Farming verboten ist, auch wenn es nicht explizit in der AGB verankert ist? Da ich ja glaube, dass es mit dem von mir zitieren Punkt schon abgedeckt ist.

Aber damit kenne ich mich zu wenig aus, deswegen wollte ich es mal in den Raum schmeißen um da ggf. genauer aufgeklärt zu werden.
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Wenn man nicht über Tote redet, sterben sie zweimal.

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Ich atme ein und RASTE AUS] - #3243153 - 20.08.2023, 13:57:58
Subsilver
​Lord Subsilver von Knud.

Registriert: 12.03.2008
Beiträge: 1.194
Ort: Gera
Korrigiert mich wenn ich falsch liege


Ich korrigiere dich, die Nutzungsbedingungen sind in dem Fall die AGB selbst, Knigge, Philosophie, Fotoregeln. Also alles was du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen hast (diese Dinge sind verlinkt).

Dazu zählen nicht Infos von Channels, Hinweise im Forum / Hilfecenter, wie komme ich zu den Schluss?

Zitat:
12.3
Knuddels ist ferner berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Mitglieder werden auf die Änderung per E-Mail oder Chat-Mitteilung hingewiesen.

Der Hinweis muss nicht die geänderten Vertragsbedingungen selbst enthalten; er muss jedoch mitteilen, wo die geänderten Vertragsbedingungen vom Kunden in zumutbarer Weise eingesehen oder erlangt werden können. Die geänderten Nutzungsbedingungen treten für bereits registrierte Mitglieder 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Kraft.


Sollten derartige Dinge eingebunden werden, müsste jeder neue Beitrag im Forum / Hilfecenter / Info eine Information über die Änderung an den User beinhalten und das passiert aktuell nicht.
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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Ich atme ein und RASTE AUS] - #3243154 - 20.08.2023, 14:32:30
Tepesch
​Bad Bat

Registriert: 09.04.2005
Beiträge: 1.206
Ort: Bayern, Deutschland
Nutzungsbedingungen sind das, was in den AGB steht, woran sich das Mitglied zu halten hat. z.B. Chat-Knigge Farming ist kein Bestandteil dieser Bedingungen.

Da nicht bekannt ist, welche Art von Farming der Person (Vampi) vorgeworfen wird, nenne ich zwei Beispiele.
  • Schlüssel (Questbelohnung): Quest ist ein Bestandteils des Knuddelsdienstes und das Mitglied nutzt nur das Angebot und hält sich auch an alle aktuell geltenden Regeln.
  • Hamster (Freispiele): Knigge ist ein Bestandteil der AGB und man verpflichtet sich an diese zu halten. In den Knigge wird man darauf hingewiesen, dass die /info zu beachten ist. Und in dieser (Crash) steht, dass der Hamster nur mit einem Nick gleichzeitig verwendet werden darf.

Solange man die Vorwürfe nicht kennt, kann man die Situation nur schwer einschätzen. Aber der Optimist in mir ist sich sicher, dass wenn der Wille da wäre, Knuddels es anderes programmieren könnte, somit den Zwist friedlich lösen könnte und dieses Farminggerede obsolet wäre, ob nun die Quest oder den Hamster spielt keine Rolle.

Angenommen das Hamster-Spiel wurde mit den ganzen Nicks täglich gespielt. Würdet ihr immer noch darüber diskutieren, dass es kein Bestandteil der AGB ist?
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Sometimes the world doesn't need another HERO, sometimes what it needs, is a MONSTER.

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Tepesch] - #3243159 - 20.08.2023, 15:13:55
Subsilver
​Lord Subsilver von Knud.

Registriert: 12.03.2008
Beiträge: 1.194
Ort: Gera
Antwort auf: Tepesch
Nutzungsbedingungen sind das, was in den AGB steht, woran sich das Mitglied zu halten hat. z.B. Chat-Knigge Farming ist kein Bestandteil dieser Bedingungen.


Natürlich gehört die verlinkte Knigge aus den AGB dazu.

Nehmen wir mal Punkt diesen Punkt:

Zitat:
3. Chat Knigge
Der Community-Knigge ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen.


In diesem Part ist die "Knigge" entsprechend verlinkt, bedeutet es wird in die AGB dadurch mit hineingehoben und ist im Grunde nichts anderes als würdest du den Inhalt des verlinkten nehmen und dort hinein kopieren. Jetzt steht natürlich in der Knigge:

Zitat:
Achte auf die Gepflogenheiten eines Channels. In den jeweiligen Channelinformationen (/info) findest du oft hilfreiche Hinweise.


Wenn du das jetzt so interpretierst, dass dieser Hinweis die Info verbindlich macht, dann müsste jede Änderung einer Info eine Änderungsmitteilung der AGB auslösen, da sich der Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geändert hat. Da allerdings die /info aller Channels nicht zu Vertragsabschluss zur Einsicht vorliegen denke ich nicht daran das dieser Passus mit der Info überhaupt eine Gültigkeit besitzt.

Ich lese das ganze aber so das dies lediglich ein Hinweis ist, aber keine Verbindlichkeit hat.

Antwort auf: Tepesch
Angenommen das Hamster-Spiel wurde mit den ganzen Nicks täglich gespielt. Würdet ihr immer noch darüber diskutieren, dass es kein Bestandteil der AGB ist?


Ja würde ich also, ich habe oben erläutert inwiefern die Channelinfo keine Bindende Wirkung haben dürfte, und wieso Sie nicht zur AGB zählen kann. Weil dann hätte Knuddels in dem Fall: Channelinfo Änderung informieren müssen.

Wenn also Knuddels von sich aus sagt die Channelinfo gehört zur AGB, frage ich mich wieso ich keinerlei Info erhalte wenn neue Channels erstellt werden (neue Infos) oder irgendwelche Änderungen stattfinden in dem Fall wäre Knuddels also Vertragsbrüchig.

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Subsilver] - #3243173 - 20.08.2023, 16:08:58
Blackblood
​Nachkomme der Sieben

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Ort: Berlin
Antwort auf: Subsilver
Hattest du nicht hier vorher Popups die du bestätigst? Ich dächte es war so das du vor bevor du da die Möglichkeit hattest auf die Wahlregeln hingewiesen wurdest.Selbst hier sind wir rechtlich betrachtet ja nicht abgewichen.


Wenn man das Absenden einer Wahl als Klick zur Bestätigung der Wahlregeln ansieht, dann ja. Ansonsten gibt es da keinerlei Notwendigkeit, die Wahlregeln zu bestätigen/akzeptieren, da man lediglich auf diese hingewiesen wird. Verlinkt zum Nachlesen, nicht mehr, nicht weniger. Das war nun aber nicht das, worauf ich hinaus wollte. Mir ging es lediglich darum, dass die Wahlregeln kein direkter Bestandteil der AGB sind, aber dennoch das Vertragsverhältnis beenden können, wenn man sich nicht an jene Wahlregeln hält. Deswegen der Vergleich bzgl. dem Verbot, Farming-Accounts zu registrieren und dementsprechend zu nutzen. Noch bevor ich an einer Chatwahl teilnehmen, werde ich darüber informiert, was passieren kann, wenn ich bspw. mit x Accounts Mitglieder auf der Wahlliste wähle. Wenn ich mich aber ganz normal registriere und dann den Chat betrete, bekomme ich keinerlei Hinweis auf das Farming-Verbot. Ich kann von diesem Verbot also gar nichts wissen, wenn ich nicht von mir aus noch das Forum und Help-Center durchsuche. Deswegen schlug ich ja indirekt vor, dass es einen solchen Hinweis geben sollte, noch bevor ich mit einem frisch registrierten Account auf die Idee kommen könnte, zu farmen. Wenn dieser Hinweis zum Verbot im Forum und/oder Help-Center leitet, wäre das in meinen Augen absolut ausreichend und ein Einpflegen in die AGB wäre gar nicht notwendig.
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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Blackblood] - #3243174 - 20.08.2023, 16:18:11
Blackblood
​Nachkomme der Sieben

Registriert: 22.12.2006
Beiträge: 8.711
Ort: Berlin
PS: Wahlregeln sind in meinen Augen weniger irgendein Vertragsverhältnis, viel mehr Bestandteil des (ich weiß, gleich kotzen wieder alle :p) Hausrechts. Quasi erweiterte Regeln, die nicht direkt mit den AGB in Verbindung stehen. Zum aktuellen Zeitpunkt also nichts anderes, wie das Farming-Verbot. Quasi eine gesonderte Regel, abseits der AGB. Was in meinen Augen absolut in Ordnung ist bzw. wäre, würde vernünftig darauf hingewiesen werden, bevor Farming praktiziert wird.

(Beiträge dürfen gerne zusammen gefügt werden. An dieser Stelle auch Sorry für den DP!)
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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Blackblood] - #3243177 - 20.08.2023, 17:05:22
riesaboy
​»World of Promisses«

Registriert: 03.06.2007
Beiträge: 4.068
Ort: Deutschland, Sachsen, Riesa
Man könnte hier aber durchaus auch annehmen, dass die Wahlregeln auf die bei der Wahl ja deutlich hingewiesen wird, allein deswegen ergänzenden Charakter zur AGB haben, weil diese sich quasi direkt an AGB 7.1 anschließen. Davon abgesehen, dass man diese mit Teilnahme der Wahl sowieso implizit bestätigt.

Eine rechtliche Bewertung dessen werde ich nun aber nicht vornehmen. Ich bin kein Jurist. Da gibt es ja immerhin studierte Leute die damit täglich ihr Geld verdienen.

Ich muss aber weiterhin allen zustimmen, die sagen, dass Farming-Nicks nicht einfach verboten sind nur weil man das im Forum und Helpcenter so schreibt. Denn der Vertrag zwischen den Mitgliedern und Knuddels sind wie vielfach schon angemerkt die AGB. Man kann natürlich mit dem Hausrecht argumentieren. Aber damit wird all zu sehr um sich geworfen ohne zu hinterfragen ob das rechtlich so überhaupt tragbar ist.

Bisher ist alles mindestens grob in den AGB, dem Knigge und anderen an die AGB anknüpfenden Richtlinien beschrieben, was man darf / nicht darf. Aber gerade der Punkt bei dem tausende Nicks gesperrt werden in Kombination mit Sperrung des Hauptnicks steht nun mal in keinem dieser Dokumente.

Dafür sind die AGB doch einfach auch da, um dem Mitglied das diese bestätigt aufzuzeigen: Das ist erlaubt, das verboten. Diese Rechte und Pflichten hat Knuddels dir gegenüber. Diese Rechte und Pflichten hast du als Mitglied.

Und nein, dieser Beitrag soll Farming-Nicks jetzt nicht als was gutes hervorheben oder das Farming unterstützen. Denn in welcher Form das auch stattfindet, wird es schon gute Gründe haben warum hier Knuddels eingreift. Das sollte dann halt nur eben auch Regelfest gemacht werden. - Allein schon deswegen, weil ich dies ohne dass es in den AGB steht für juristisch klar angreifbar halte.
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Und allem weh zum trotz glaube ich noch immer an die Welt und an die Menschlichkeit.

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: riesaboy] - #3243183 - 20.08.2023, 17:28:25
Professor James Moriarty
​Lord of Crime

Registriert: 19.01.2015
Beiträge: 1.632
Antwort auf: Subsilver
Ohne jetzt stumpf zu wirken, aber das sagt dir James (nach der AGB-Änderung). Wenn dir alles nicht passt, musst du gehen. Die Firma setzte die AGB auf, nicht die User. DU entscheidest, will ich diesen Vertrag mit der Firma eingehen - ja oder nein? Wenn nicht, das was James sagt...
Antwort auf: James
James (privat): Wir möchten dich darauf hinweisen, dass Knuddels die AGB geändert hat. Solltest du dieser Änderungen widersprechen wollen, dann darfst du Knuddels ab sofort nicht mehr nutzen.


Wir reden in diesem Fall von einer Vertragsgemäßen Änderung, über die Information selbst und rechtliche Folgen lässt sich streiten ist aber hier auch kein Thema.

P.S. Auch hier kann das CoMa nicht schalten und walten wie es möchte ;-) und nur weil Kaddi im Forum etwas ankündigt ist es noch lange keine Änderung der AGB, sondern einfach nur eine Ankündigung von Kaddi.


Ohne jetzt stumpf zu wirken, aber dass dieses Vorgehen mindestens genauso falsch ist, wie das inzwischen schlecht reglementierte Verhalten, wurde Knuddels bereits vor Jahren erklärt. Aber Subsilver hat es ja bereits treffend geschrieben.

Naja, persönlich würde ich sagen: Hausrecht - du schadest der Firma, dann brauchst du dich auch nicht wundern, wenn du vor die Tür gesetzt wirst.. Schließlich entscheidet auch Knuddels - Wann schadest du der/m Chat/Firma und wann wollen wir als Firma dagegen vorgehen? - Das entscheiden nicht die Mitglieder, nirgendswo.


Persönlich darfst du das sagen. Rechtlich gesehen hat dies keinerlei Mehrwert, denn so funktioniert es einfach nicht. Es gibt existierende Verträge, welche zustande gekommen sind. Die Bedingungen wurden bei Vertragsabschluss vereinbart, daran haben sich alle Parteien zu halten. Eine Regelung angekündigt in einem Helpcenter ist kein Vertragsbestandteil. Da kann man sich auf den Kopf stellen, seinen Namen tanzen, whatever. Es ist kein Vertragsbestandteil. Wie es zu einem wirksamen Vertragsbestandteil wird, wurde mehrfach erklärt. Das Hausrecht würde Knuddels erlauben zu sagen, dass man mit einer Person keinen Vertrag eingehen möchte. In dieser Konstellation würde dann das Hausrecht greifen, im Falle eines bestehenden Vertrages, ist die Ausübung des Hausrechtes nicht mehr in dieser Form gegeben. Das entscheiden nicht die Mitglieder, das ist korrekt. Das entscheidet der Gesetzgeber, in diesem Fall gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, diese Erfahrung durfte Mark Zuckerberg jüngst auch machen, der sich als Meister darin versteht die Gesetze auf eigene Weise zu interpretieren. Was mit ihm und seiner Firma gerade passiert, kann man in zahlreichen Urteilen sehen. Hier einmal die neuesten Urteile gegen Facebook. Es geht hierbei um den Datenleak Skandal, aber dies soll deutlich machen, was Gerichte davon halten - wenn man zu seinem unternehmerischen Vorteil einfach die Gesetze so auslegt, wie sie einem gerade am besten schmecken.

Zitat:
Landgericht Erfurt, Urteil vom 14.08.2023, Az. 3 O 580/22 (2))

Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 48/22

Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 89/22

Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 96/22

Landgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2023, Az. 18 O 81/22)



Knuddels ist mit sehr gutem Beispiel vorangegangen und hat uns transparent über jeden Schritt informiert, welcher ergriffen wurde - es wurde hier berichtet. Hier hat es super funktioniert. Der Umstand an sich war eher Scheiße, wissen wir alle. Aber die Professionalität die an den Tag gelegt wurde, da hätte sich Mark was abschauen können. Die Professionalität die zur Zeit an den Tag gelegt wird, da kann man Mark eher nach hilfreichen Tipps fragen.

Antwort auf: Subsilver
Das ist wie beim All you can Eat -> Unternehmerrisiko

Knüpfen wir hier an. Man bietet Flammkuchen im "All you can eat" Modell an. Der normale Preis für ein Flammkuchen beträgt in der einfachen Variante ohne großes drumherum 8,50€. Das All you can eat kostet p.P. 19,50€. Das bedeutet, dass man als Unternehmer immer noch einen winzigen Gewinn erzielt hat an dieser Person, solange der Gast sich bei seinem Essvergnügen auf zwei Flammkuchen beschränkt. Sobald er aber den dritten oder auch einen vierten bestellt, habe ich an diesem Gast keinen Gewinn mehr erzielt. Anders sieht es aus, wenn ich die Speisekarte mit einem leicht lesbaren Aufdruck versehe, indem ich dem Gast vor Verzehr auf die Rahmenbedingungen hinweise. Zum Beispiel, zu welchem Zeitpunkt das "All you can eat" beendet ist. Das kann sein, wenn mehr als 1/2 Flammkuchen auf dem Teller verblieben ist, um ein mögliches Szenario zu beschreiben. Damit hat man sich zwar nicht in dem Umfang geschützt, dass jemand ein gewisses Maß verzerrt, jedoch hat man bereits zu Beginn die Regeln abgesteckt. Nun weiß der Gast unter welchen Bedingungen dieser Vertrag zustande kommen könnte, gibt er die Bestellung auf ist er damit einverstanden. Wird er bewirtet, so ist das Restaurant mit dem Gast einen wirksamen Vertrag eingegangen - dieser verpflichtet das Restaurant im Rahmen des All you can eat den Gast solange mit Speisen zu versorgen, wie die vorher festgelegten Regeln Anwendung finden. Fällt mir später auf, dass das mit diesem einen Gast vielleicht doch nicht ganz klug gewesen ist und ich dadurch eher einen Schaden erleiden werde, so habe ich die Möglichkeit nachdem Ende zu diesem Zeitpunkt gültigen Geschäftsbeziehung mein Hausrecht anzuwenden und dem Gast durch eine eindeutige Erklärung zum Ausdruck bringen, dass ich mit diesem für die Zukunft keine Geschäftsbeziehung mehr eingehen möchte.

Übertragen wir das nun wieder auf das Beispiel von Knuddels und dem Threadthema. Die Nicks sind angelegt, sie wurden genutzt. Dumm gelaufen, lässt sich nicht mehr vollkommen korrekt ändern. Welche Möglichkeiten bestehen hier? Die technische Umsetzung. Man ändert einfach die Belohnungen und schränkt die Möglichkeit im Rahmen des Angebotes so ein, dass die Nicks nicht mehr zum farmen verwenden werden können. Das wäre eine absolut legitime Möglichkeit. Eine Regelanpassung für die Zukunft erfolgt, diese gelten dann ab Zeitpunkt X und für alle nach diesem Zeitpunkt registrierten Nicks. Jeder von uns ist damit fein oder auch nicht, aber das ist das nicht mehr das Problem von Knuddels.

Nun kommt mir der Gedanke, da es auch schon genannt wurde - streng genommen wäre das Thema "Familymitglied, Herzvergabe" auch farming. Dieses Problem habt ihr euch hausgemacht. Inzwischen kann man innerhalb weniger Tage durch K3 Family werden und ein Herz vergeben. Davor hat man zweistellige Queststufen benötigt und einen gewissen Registrierungszeitraum. Was lässt sich dadurch ableiten? Ihr habt euer Angebot so verändert, dass ihr euch das Problem selbst ins Haus geholt habt. Da würde ich nicht den Nutzer bestrafen, sondern vielmehr darüber nachdenken, ob man nicht die Strukturen im Unternehmen überarbeitet, damit man weniger Klogriffe landet. Auch die neue Regel im Helpcenter bietet wieder genügend Lücken, sodass sie - wer wirklich das Ziel verfolgt euch durch Farming einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen - so lange drehen kann, dass ihr selbst nicht mal mehr damit argumentieren könntet. Dazu werde ich nochmal gesondert auf das Knuddelsteam zugehen. Hier würde ich nur Leuten eine fertige Gebrauchsanleitung geben, was ich tunlichst vermeiden will.

Antwort auf: Subsilver
Die Aussage ist nicht nur interessant, sondern sogar zutreffend. Wenn du in einem Laden eine Packung Kaugummi kaufst ist es am Ende auch ein Abschluss eines Kaufvertrages mit Willenserklärung beider Parteien und es ergeben sich Pflichten für beide Seiten. Der Verkäufer hat dir den entsprechenden Kaugummi zu überreichen bzw. dafür Sorge zu tragen das du nicht dran stirbst bzw. dieser noch "Gut" ist, du bezahlst die Rechnung.


Das von dir beschriebene Szenario ist ein Vertragsabschluss, welcher gleich durch zwei Vertragsarten zustande gekommen ist. Zum einem dem konkludenten Verhalten und zum anderen Antrag und Annahme. Du hast aus dem Regal die Ware "Kaugummi" entnommen, du legst diese sichtbar für den Verkäufer hin. Du stellst einen Antrag auf Kauf dieser Ware. Fordert dich der Verkäufer im nächsten Schritt den Kaufpreis zu entrichten, indem er dir diesen verbindlich nennt - hat er deinen Antrag angenommen und handelt konkludent. Er hat dir auf zwei Arten unmissverständlich gezeigt, dass er bereit ist mit dir einen Vertragsabschluss zu erzielen.

Antwort auf: Subsilver
Du hast ein Vertragsverhältnis mit Knuddels, es ist CM / Adminwahl du hast die Möglichkeit daran teilzunehmen. Normal wird dir bevor du auf irgendwelchen Listen zur Wahl stehst mitgeteilt, dass nun weitere Regeln gelten du stimmst diesen durch klick zu und erweiterst das o.g. Vertragsverhältnis.


Durch den Hinweis auf weitere Regeln und der aktiven Zustimmung des Mitglieds dieser, bestätigt er, dass er die weiteren Bedingungen - welche nur für diesen besonderen Fall gelten - gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Daher wäre die Sanktion auf Grundlage einer Missachtung dieser erweiterten Regeln absolut verhältnismäßig und formal korrekt, richtig. Auch hier sind wir aber beim o.g. konkludenten Verhalten. Das Mitglied wird auf spezielle Regeln hingewiesen, welche für diese Situation gelten. Das Mitglied wird zuvor aufgefordert aktiv zu bestätigen, dass er sich mit diesen Einverstanden erklärt. Das Vertragsverhältnis wurde um die weiteren Bestimmung erweitert. Hierbei ist unerheblich, ob das Mitglied wirklich Kenntnis über den Inhalt hat - Gelegenheit von dieser Bestimmung Kenntnis zu erlangen war gegeben, eine nicht genutzte Möglichkeit entbehrt nicht der Grundlage der Rechtmäßigkeit. Und erneut sind wir beim Thema des Threads. Wo genau wird ein Mitglied bei Vertragsabschluss (Registrierung und dem akzeptieren der AGB) darüber aufgeklärt, dass das Registrieren von weiteren Nicks, welche das Ziel von Farming zum Zwecke haben verboten ist? Bislang nirgendswo. Der Passus, der den "geldwerten" Vorteil erklärt, ist beschränkt auf die Nennung der einzelnen Güter. Es ist also nicht ersichtlich, dass damit insgesamt alles in Knuddels erwerbbare gemeint sein könnte. Es ist für das Neumitglied nicht ersichtlich, dass es ein Helpcenter gibt, es hat noch keinerlei Kenntnis darüber, dass es ein extern gelagertes Forum gibt, wo u.a. Ankündigungen gemacht werden und insgesamt ist es mit der Plattform dezent überfordert.

Antwort auf: Subsilver
Zitat:
Achte auf die Gepflogenheiten eines Channels. In den jeweiligen Channelinformationen (/info) findest du oft hilfreiche Hinweise.


Wenn du das jetzt so interpretierst, dass dieser Hinweis die Info verbindlich macht, dann müsste jede Änderung einer Info eine Änderungsmitteilung der AGB auslösen, da sich der Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geändert hat. Da allerdings die /info aller Channels nicht zu Vertragsabschluss zur Einsicht vorliegen denke ich nicht daran das dieser Passus mit der Info überhaupt eine Gültigkeit besitzt.


Er besitzt eine Gültigkeit, weil es auf die Formulierung ankommt. Du wirst darauf hingewiesen, dass jeder Channel eine gesonderte "Nutzungsbedingung" hat. Man informiert dich ferner darüber, dass du in der Pflicht stehst dich bei betreten eines Channels mit den Regeln für jenen auseinander zu setzen und dich an die erweiterten Regeln zu halten. Ein Beispiel: In Channel A ist kursiv schreiben erlaubt, in Channel B aber nicht. Durch lesen der /info hättest du darüber Kenntnis erlangen können. Absolut ausreichend. Auch hier sind wir beim Thema. Du wirst bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass es zusätzlich zu den von dir bereits akzeptierten Regeln bzw., diejenige, die dir zur Einsicht vorliegen weitere gibt und du mit betreten dieser Kenntnis erlangen wirst. Hier ist folgendes entscheidend: Ich betrete einen Channel, lese die /info und weiß nun über die dort erweiterten geltenden Regeln, die speziell in diesem Channel der global geltenden Anwendung finden. Der Unterschied ist hier: Es wird darauf hingewiesen, wo man sich über diese Regeln Einsicht verschaffen kann, sofern der Nutzer dies am Ende nicht nutzt und daher in Unkenntnis über die Regeln ist, ist es einzig und allein sein Problem.

Antwort auf: Subsilver
Antwort auf: Tepesch
Angenommen das Hamster-Spiel wurde mit den ganzen Nicks täglich gespielt. Würdet ihr immer noch darüber diskutieren, dass es kein Bestandteil der AGB ist?


Ja würde ich also, ich habe oben erläutert inwiefern die Channelinfo keine Bindende Wirkung haben dürfte, und wieso Sie nicht zur AGB zählen kann. Weil dann hätte Knuddels in dem Fall: Channelinfo Änderung informieren müssen.


Man hätte hier allgemein anders vorgehen können. Über die Änderung informieren hätte man zumindest die Stammnutzer des Channels, da diese vermutlich seltener die /info des Channels aufrufen und somit eher weniger eine mögliche Änderung wahrnehmen würden. Das wäre hier aber allerhöchsten Nutzerfreundliches Verhalten gewesen.

Antwort auf: Subsilver
Wenn also Knuddels von sich aus sagt die Channelinfo gehört zur AGB, frage ich mich wieso ich keinerlei Info erhalte wenn neue Channels erstellt werden (neue Infos) oder irgendwelche Änderungen stattfinden in dem Fall wäre Knuddels also Vertragsbrüchig.


Zur Vermeidung von Wiederholung verweise ich auf vorhergehendes.

Antwort auf: Smileyfeature
Antwort auf: Subsilver
Hattest du nicht hier vorher Popups die du bestätigst? Ich dächte es war so das du vor bevor du da die Möglichkeit hattest auf die Wahlregeln hingewiesen wurdest.Selbst hier sind wir rechtlich betrachtet ja nicht abgewichen.


Wenn man das Absenden einer Wahl als Klick zur Bestätigung der Wahlregeln ansieht, dann ja. Ansonsten gibt es da keinerlei Notwendigkeit, die Wahlregeln zu bestätigen/akzeptieren, da man lediglich auf diese hingewiesen wird. Verlinkt zum Nachlesen, nicht mehr, nicht weniger. Das war nun aber nicht das, worauf ich hinaus wollte. Mir ging es lediglich darum, dass die Wahlregeln kein direkter Bestandteil der AGB sind, aber dennoch das Vertragsverhältnis beenden können, wenn man sich nicht an jene Wahlregeln hält. Deswegen der Vergleich bzgl. dem Verbot, Farming-Accounts zu registrieren und dementsprechend zu nutzen. Noch bevor ich an einer Chatwahl teilnehmen, werde ich darüber informiert, was passieren kann, wenn ich bspw. mit x Accounts Mitglieder auf der Wahlliste wähle. Wenn ich mich aber ganz normal registriere und dann den Chat betrete, bekomme ich keinerlei Hinweis auf das Farming-Verbot. Ich kann von diesem Verbot also gar nichts wissen, wenn ich nicht von mir aus noch das Forum und Help-Center durchsuche. Deswegen schlug ich ja indirekt vor, dass es einen solchen Hinweis geben sollte, noch bevor ich mit einem frisch registrierten Account auf die Idee kommen könnte, zu farmen. Wenn dieser Hinweis zum Verbot im Forum und/oder Help-Center leitet, wäre das in meinen Augen absolut ausreichend und ein Einpflegen in die AGB wäre gar nicht notwendig.


Du erklärst in deinem eigenen Beitrag, weshalb die Notwendigkeit gegeben ist, obwohl du selbst die Meinung vertrittst, dass diese nicht bestünde. Ich verweise hierzu nochmal auf Vertragserweiterung.

Antwort auf: Smileyfeature
PS: Wahlregeln sind in meinen Augen weniger irgendein Vertragsverhältnis, viel mehr Bestandteil des (ich weiß, gleich kotzen wieder alle :p) Hausrechts. Quasi erweiterte Regeln, die nicht direkt mit den AGB in Verbindung stehen. Zum aktuellen Zeitpunkt also nichts anderes, wie das Farming-Verbot. Quasi eine gesonderte Regel, abseits der AGB. Was in meinen Augen absolut in Ordnung ist bzw. wäre, würde vernünftig darauf hingewiesen werden, bevor Farming praktiziert wird.


Es kommt ganz drauf an, wie man diese einbindet. Da das Hausrecht sich auf das Recht bezieht, dass man den Zutritt zu Eigentum oder Räumlichkeiten regelt und es dafür (Nutzungs)bedingungen aufstellt und auch diverse weitere Regeln, werden die Wahlregeln ein Teil davon. Die Art und Weise wie man darüber aufklärt ist absolut legitim.


Antwort auf: riesaboy
Ich muss aber weiterhin allen zustimmen, die sagen, dass Farming-Nicks nicht einfach verboten sind nur weil man das im Forum und Helpcenter so schreibt. Denn der Vertrag zwischen den Mitgliedern und Knuddels sind wie vielfach schon angemerkt die AGB. Man kann natürlich mit dem Hausrecht argumentieren. Aber damit wird all zu sehr um sich geworfen ohne zu hinterfragen ob das rechtlich so überhaupt tragbar ist.


Das Hausrecht findet korrekte Anwendung bei einer dir bekannten Person, welcher sein Unwesen auf diversen Bewertungsportalen treibt. So ist die Ausübung des Hausrechtes einwandfrei und entspricht auch dem, was "Hausrecht" bedeutet. Diese Form der Ausübung hat aber auch eine entsprechende Vorgeschichte, welche es erlaubt auf dieser Basis zu argumentieren. Diese fehlt bei diesem Threadthema gänzlich.

Antwort auf: riesaboy
Bisher ist alles mindestens grob in den AGB, dem Knigge und anderen an die AGB anknüpfenden Richtlinien beschrieben, was man darf / nicht darf. Aber gerade der Punkt bei dem tausende Nicks gesperrt werden in Kombination mit Sperrung des Hauptnicks steht nun mal in keinem dieser Dokumente.

Dafür sind die AGB doch einfach auch da, um dem Mitglied das diese bestätigt aufzuzeigen: Das ist erlaubt, das verboten. Diese Rechte und Pflichten hat Knuddels dir gegenüber. Diese Rechte und Pflichten hast du als Mitglied

  • AGB sind vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Anbieter und einem Nutzer oder Kunden.
  • Sie legen die Bedingungen fest, unter denen ein Nutzer ein Produkt oder eine Dienstleistung nutzen kann.
  • Wenn ein Nutzer gegen die AGB verstößt, kann das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, wie z.B. das Sperren eines Kontos oder das Beenden eines Vertrags.

Der Nick darf nicht für Farmingzwecke genutzt werden. -> AGB. Aktuell nicht vorhanden.
Nicks wurden gesperrt. Wo genau ist das in den AGB festgehalten?
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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Professor James Moriarty] - #3243184 - 20.08.2023, 17:41:14
Subsilver
​Lord Subsilver von Knud.

Registriert: 12.03.2008
Beiträge: 1.194
Ort: Gera
Er besitzt eine Gültigkeit, weil es auf die Formulierung ankommt. Du wirst darauf hingewiesen, dass jeder Channel eine gesonderte "Nutzungsbedingung" hat. Man informiert dich ferner darüber, dass du in der Pflicht stehst dich bei betreten eines Channels mit den Regeln für jenen auseinander zu setzen und dich an die erweiterten Regeln zu halten. Ein Beispiel: In Channel A ist kursiv schreiben erlaubt, in Channel B aber nicht. Durch lesen der /info hättest du darüber Kenntnis erlangen können. Absolut ausreichend. Auch hier sind wir beim Thema. Du wirst bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen, dass es zusätzlich zu den von dir bereits akzeptierten Regeln bzw., diejenige, die dir zur Einsicht vorliegen weitere gibt und du mit betreten dieser Kenntnis erlangen wirst. Hier ist folgendes entscheidend: Ich betrete einen Channel, lese die /info und weiß nun über die dort erweiterten geltenden Regeln, die speziell in diesem Channel der global geltenden Anwendung finden. Der Unterschied ist hier: Es wird darauf hingewiesen, wo man sich über diese Regeln Einsicht verschaffen kann, sofern der Nutzer dies am Ende nicht nutzt und daher in Unkenntnis über die Regeln ist, ist es einzig und allein sein Problem.


Du wirst darauf hingewiesen das jeder Channel einzelne Nutzungsbedingungen (/info) hat das ist vollkommen korrekt, aber diese liegen dir zum Zeitpunkt des Vertrages nicht vor. Bedeutet also du unterschreibst Regeln die du vorher nicht kennen kannst, weil du um diese Regeln einsehen zu können einen Vertrag brauchst der dir Zutritt ermöglicht und hier weiß ich nicht ob dieser Passus entsprechend dadurch ungültig wird, ich vermute es aber mal stark.

Auch würde jede Änderung in der Info (neuer Channel, Info edit etc.) eine entsprechende Änderung des Bestandteils der AGB darstellen, weil diese ja über die Knigge implizit eingebunden wurden, du wirst aber nicht informiert darüber wie es vertraglich vereinbart wurde. Ich hoffe es ist nachvollziehbar worauf ich hier hinaus möchte?


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Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Konfuzius

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Subsilver] - #3243190 - 20.08.2023, 18:12:00
Professor James Moriarty
​Lord of Crime

Registriert: 19.01.2015
Beiträge: 1.632
Nein, wird er nicht. Denn es steht dir frei nach betreten des Channels diesen wieder zu verlassen. Die /info gilt für den Channel, es wirkt sich nicht auf die ohnehin für den ganzen Chat geltenden Regeln aus.

Mache ich einen MyChannel auf und dort sind 10 Regeln festgehalten, in einer Woche entschließe ich mich diese zu ändern und daraus nun 12 zu machen. Dann mach ich das einfach. Es wäre nett, wenn ich die Nutzer meines MyChannels darauf aufmerksam mach z.B. im Topic - aber verpflichtet bin ich dazu nicht. Und das Gleiche trifft hier auf das von dir genannte zu. Denn die /info regelt ferner nur nochmal spezifischer, was in diesem Channel erlaubt oder verboten ist. Grundsätzliche Regelungen werden durch

Zitat:
Aufeinander Rücksicht nehmen
In unserer großen Gemeinschaft kannst du einen zu dir passenden Raum finden oder hast die Möglichkeit einen eigenen Channel (MyChannel) anzulegen und so zu gestalten, wie es dir gefällt.
Denke aber immer daran, dass du nicht alleine bei Knuddels bist; andere fühlen sich womöglich von ganz anderen Dingen gestört als du.
Achte auf die Gepflogenheiten eines Channels. In den jeweiligen Channelinformationen (/info) findest du oft hilfreiche Hinweise. Unleserliche oder nicht verständliche Textnachrichten und Sprachen werden zum Beispiel als sehr störend empfunden, ebenso wie das Wiederholen von immer gleichen Nachrichten. Bitte unterlasse die dauerhafte Verwendung von GROßBUCHSTABEN oder penetrante Werbung für eigene Inhalte oder MyChannels.

Sexuelle Gespräche sind ok, wenn die Gespräche im gegenseitigen Einverständnis und privat erfolgen. Eröffne ein Gespräch jedoch niemals mit vulgären oder belästigenden Nachrichten. Achte zudem darauf, in welchem Channel du dich gerade befindest. So kann manchmal in Flirt-Channels ein Sextalk durchaus gewünscht sein, in Spielechannels ist er vermutlich unpassend. Möchtest du ein sexuelles Gespräch beginnen, achte unbedingt auf das Alter der angesprochenen Person. Dazu solltest du dir sicher sein, dass dein Chatpartner für das Thema offen ist und sich dadurch nicht belästigt fühlt.

Äußerungen, die gegen die guten Sitten, Recht oder die Verfassung verstoßen, wie z. B. rassistische und diskriminierende Aussagen, werden auf keinen Fall toleriert. Solltest du jemanden beobachten, der sich derart unangemessen verhält, melde es bitte bei einem Mitglied der Administration (oder verwende das Meldesystem).


gedeckt. Das wesentliche steht zur Einsicht bereit. Dass ich nun in Channel A das farbig schreiben erlaubt weiß, aber in B nicht - das mag man doch bitte jedem überlassen, wie er das gerne hätte. Und abgesehen von den Important-MyChannel gibt es nur noch wenig aktiv genutzte Channels, die wirklich noch den Bedarf an einer /info haben. Das meiste deckt sich durch die anderen geltenden Regeln, sodass es kaum noch ins Gewicht fällt. Zu dem von dir verlinkten Thread sei außerdem zu sagen, dass es - zumindest wäre mir das nicht bekannt - immer noch nicht klar gestellt wurde, welche Regeln geändert wurde. Die Rede war davon, dass man bestehendes deutlicher formuliert habe. Daran ist erstmal nichts auszusetzen, ändert nicht den Inhaltlichen Kern und ist somit als Ästhetik zu verbuchen, denn der Kern der Aussage blieb unverändert.
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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Professor James Moriarty] - #3243526 - 22.08.2023, 18:52:38
Hilx

Registriert: 03.12.2012
Beiträge: 345
Hallo,

dieses Thema ist schon ein sehr interessantes und vor allem ja eigentlich nicht neues. Für mich persönlich wäre der rechtliche Aspekt sehr interessant. Alle meine Gedanken und rechtlichen Verständnisse beruhen auf laienhaftes Wissen und beziehen sich auf österreichisches Recht - da vieles jedoch in Deutschland ähnlich ist, setze ich trotzdem die Vergleiche.

Das Thema Account Farming ist ja nicht erst seit kurzem ein Thema, das wird ja schon seit Ewigkeiten betrieben. Bis jetzt ist es jedoch keinerlei Beachtung Wert gewesen oder zumindest hätten wir als Community dies nicht mitbekommen.
Was zu sagen ist, ist dass wir in beiden im Forum bekannt gewordenen Fällen keine ausreichenden Informationen für uns zur Verfügung stehen, um wirklich klar sehen und sagen zu können in welchem Ausmaß und zu welchem genauen Zweck das Account Farming statt gefunden hat. Man hat somit viel Interpretationsspielraum bzw. bleibt nur die Vermutungsphase. Dies hilft natürlich nicht, dass man sich selbst dann ein Bild machen kann, was genau nun unter Farming zählt und ab welchem Ausmaß.

Mich persönlich angespornt auf dieses Thema zu antworten, hat der Aspekt des rechtlichen Rahmens. Dies bezieht sich nicht nur auf dieses Thema, sondern generell um die Thematik Regeländerungen durch Ankündigung im Forum. In meinem Rechtsverständnis ist es nicht ausreichend, dass Verbote oder gar AGB-Änderungen ausschließlich durch Forenbeiträge bekanntgegeben werden. Vor allem wenn Verbote eine permanente Sperrung zur Folge hat.
Der Grund dafür ist einfach, dass das Forum viel zu wenig genutzt wird und ein normales Mitglied keine Information über die Änderung erhalten, somit sie dann unwissentlich gegen die Regeln verstoßen. Natürlich kann man sagen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, jedoch ist dies in meinem Rechtsverständnis, vor allem bei der neuen Änderung mit dem Account Farming, nicht der Fall.

Sollte ein Mitglied zum Beispiel mit dem Hauptaccount viel Geld investiert haben in den Chat, jedoch jetzt wegen Account Farming alle Accounts verlieren, so hätte dieses rechtlich eine gute Chance, dass die Accounts wieder freigegeben werden müssen oder ein Teil des investierten Geldes zurückerhält, da es einen Schaden durch eine verschleierte Änderung erhalten hat. Alle Änderungen der AGB, sei es auch nur, dass man ein Wort ändert, müssen allen Mitgliedern mitgeteilt werden und sie müssen die Möglichkeit haben, dass Sie dann durch Bestätigung oder nicht mehr Anmeldung sich für oder gegen die Änderungen äußert. Die Bestätigung kann natürlich auch in dem Sinne sein, dass man nach einem bestimmten Datum den Chat wieder nutzt. Natürlich kann Knuddels dann sagen und zeigen, dass es doch sowieso im Forum bekannt gegeben wurde. Jedoch ist, wie oben schon geschrieben, das Forum schwach besucht. Man müsste also beweisen, dass das Mitglied genau den Beitrag gelesen habe. Zusätzlich ist mein Rechtswissen soweit, dass man allen Mitgliedern die aktuellen Regeln immer leicht erreichbar und lesbar zur Verfügung stellen muss. Somit ist ein Beitrag in irgendeinem Subforum nicht ausreichend.

Da das Account Farming bisher generell geduldet war, immerhin wurden bisher die ganzen Herzensammler, welche sich selbst das Herzen schenken, Rosen schenken oder aber auch durch verschiedene Nicks in verschiedenen Räumen auch mehrere Vorteile erhalten hat, ist es eine wesentliche Änderung für das Nutzerverhalten - auch wenn das normale Nutzerverhalten dies nicht darstellt.

Was ich halt auch spannend finde ist, dass es eigentlich auch verboten ist jegliche Art von Bots zu nutzen. Jedoch wenn man bestimmte Szenarien sieht, wird gegen Bots so gesehen teils nichts mehr gemacht. Beispiel sind Minutenbots, Kissbots, Spielebots. Früher gab es ja auch eine Möglichkeit für die Admins eine Botkontrolle zu machen, dies ist heut nicht mal mehr möglich. Früher ist es bezüglich Minuten und Kissbots gesagt worden, dass diese verboten waren, da es auf die Serverlast vor allem ging, die aber jetzt nicht mehr beachtet werden muss. Gutes Beispiel ist jetzt der Channel Kissparty - ich will niemanden etwas unterstellen, jedoch ist die Geschwindigkeit und die Anzahl der Kisses die verteilt werden, nicht aus dem normalen Anwenderbereich, da muss ein Programm unterstützen. Laut den AGB's müssten diese alle Mitglieder gesperrt werden, denn "Das Verwenden von Programmen, die für das Mitglied im Chat Texte schreiben oder auf andere Weise das automatische Trennen nach langzeitigem Untätigbleiben im Chat verhindern (sog. Bots), ist untersagt."

Auch hier ist zu sagen, dass selbst bei einem Spieleverstoß zumeist nicht direkt permanent gesperrt wurde, sondern auch nur eine Zeitdauer für den Erstverstoß war. Nun aber bei einem nicht genauen definierten, im Forum bekanntgegebenen Regelbruch, wird fast alles permanent sofort gesperrt, wenn nicht alles.

Ich will bei weitem nicht sagen, dass ich gegen Regeländerungen oder ähnlichem bin. Auch verstehe ich Knuddels, dass sie das Account-Farming aus wirtschaftlicher Sicht so gut wie möglich unterbinden wollen, denn wer so an die Güter kommt, kauft sie dann nicht oder verkauft sie weiter und Knuddels steigt leer aus. Jedoch finde ich, dass solche Änderungen tatsächlich Platz in der AGB finden muss - ist ja auch nichts schlimmes, genügend Seiten und Spieleseiten verbieten es, dass man sich durch Mehrfachaccounts bereichert, nur gehört dies in meinen Augen wirklich genau ausartikuliert und aber auch dann die sämtlichen AGB's auch dann durchsanktioniert und nicht dann einfach gewisse Bereiche dann doch auslassen.

So, ist viel geschrieben und hoffentlich halbwegs verständlich.

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Hilx] - #3243827 - 24.08.2023, 20:08:33
Dein DSL Freund
Forumuser

Registriert: 24.06.2010
Beiträge: 564
Wow,

als ich dies nur teilweise gelesen hatte, musste ich schon ein wenig schmunzeln. Ich meine, 5000 Nicks ist schon eine Hausnummer. Aber jeder wie er mag.

Was mich aber stört ist der Punkt, dass diese deaktiviert wurden, aufgrund "farming". Ich war nun lange genug Admin und habe alles immer schön und sorgfältig im Adminbereich durchgelesen. Das Thema "farming" habe ich aber sichtlich übersehen, oder? UND deswegen jemanden zu löschen, weil dem Unternehmen potenzielle Einnahmen fehlen? hmmm gut gut, als Unternehmen könnte ich dies ggf. verstehen, aber ihr habt den positiven Effekt nicht berücksichtigt. ^^

Was ich im Forum aber nie übersehen habe, waren die tausende Stresser Accounts, oder die noch immer neuen Accounts von bekannten Stresser.

Das wäre doch eine Aktion, genauso dagegen vorzugehen, wie gegen solche, die nur EUERE Knuddel klauen wollen.

Und wie gesagt, ich ware Admin und weiß warum ich genau dies so geschrieben habe.

tadaaa

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Kaddi] - #3244175 - 27.08.2023, 03:36:58
hoheitlich
Nicht registriert


Antwort auf: Kaddi
Hallo,

wir hatten ja im Chat bereits schon miteinander gesprochen. Ich erkläre es dir gerne hier noch einmal. :)

Am 19.07. haben wir im Forum ( klick ) und im Helpcenter ( klick ) darüber informiert, dass Farming Nicks verboten sind. Wenige Tage später bist du zu mir gekommen und hast mich gebeten, dass ich einige deiner Nicks sperre, weil du damit farmen würdest und nicht wusstest, dass dies nicht erlaubt ist. Das fand ich auch richtig gut von dir!

Daraufhin habe ich die Nicks, die du mir genannt hast, gesperrt und dein Hauptnick blieb verschont, weil du dich von dir aus gemeldet hast und das natürlich nicht bestraft werden sollte. Außerdem habe ich dir bereits zu diesem Zeitpunkt gesagt, dass das nicht in Ordnung ist und du dies bitte in Zukunft unterlassen sollst. Hier sagtest du, dass du das verstanden hast und das nicht mehr vorkommen wird.

Im Rahmen einer internen Kontrolle heute früh sind wir auf weitere Farming Nicks gestoßen, die nach dem Gespräch genutzt wurden. Aus diesem Grund wurden alle uns bekannten Nicks gesperrt. Von ein 'paar' Nicks kann hier übrigens nicht die Rede sein, denn es waren mehr als 5000.


Liebe Grüße,
Kaddi


Verstehe ich das richtig?

1. Sie sagt, sie hat viele Nicks, die vielleicht zu jener Zeit nicht erlaubt waren.
2. In all deiner Großzügigkeit sperrst du alle bis auf einen.
3. Danach kontrollierst du, ob es doch noch neue gab und sperrst dann doch alle?

Du bist ja eine Heldin. :-D

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Re: ACCOUNT FARMING : [Re: Subsilver] - #3244193 - 27.08.2023, 08:16:45
Vampi

Registriert: 10.06.2019
Beiträge: 5
Ps es war alles per handy gemacht . allerdings kann man mehr als 3 nicks am tag machen .. du kannst 3 x über browser machen , dann handy alle stunde 3 stück. da die handyapp ein update braucht geht das auch ohne ..

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