Ein Hoch auf Zweitnicks...
anhand derer man sich selbst nochmal ein Bild machen kann, wie auffällig diese Ankündigung war.
Warnung! Spoiler!

Das ist in meinen Augen schlichtweg ein Witz.
Der Hinweis geht komplett unter und ist auch später nicht nochmal (wie die BKA-/m) nachlesbar. Selbst die Verlinkung ist nicht ersichtlich, aber Quests, die Weltreise, das Changelog etc sind klar als Verlinkung zu erkennen.

Ja, ich finde diese Änderungen inhaltlich gut*, dennoch ist es eine Änderung von Vertragsbedingungen.
Und da will ich vorab informiert werden und nicht erst, wenn es eigentlich schon zu spät ist. In dem Moment, in dem ich den Hinweis bekomme, dass ich im Falle eines Widerspruchs die Dienste nicht mehr nutzen darf - nutze ich sie ja bereits schon.
Mein (sicher laienhaftes) Rechtsverständnis brüllt mir da entgegen - moment, war da nicht mal was mit passiver Zustimmung?

Ein Vertrag gilt zwischen zwei Parteien, wenn eine die Bedingungen für diesen Vertrag ändert, muss doch die andere Partei zustimmen? Ich spinne mal etwas rum (theoretische Möglichkeit, ich will da niemandem etwas unterstellen): Was, wenn die AGB dahingehend geändert würden, dass das Grundangebot nicht mehr kostenlos wäre, sondern pro Login eine Gebühr anfallen würde? Ich glaube nicht, dass mit einem solchen Hinweis eine Klage vor Gericht Bestand hätte.

Ganz dunkel meine ich mich zu Erinnern, dass seit einigen Jahren diese Zustimmung in aktiver Form abgegeben werden muss. Kann sein, dass das nur für Bereiche gilt, in denen es wirklich um eine Leistungserbringung gegen Bezahlung geht. Warum sonst muss man heutzutage bei allen Bestellungen nochmal extra die AGB bestätigen - das Kästchen darf nicht automatisch angewählt sein.

Auch wenn jetzt keine solche Änderung stattgefunden hat, frage ich mich, ob man da nicht auf ganz dünnem Eis steht bei den Leuten, die ein Abo abgeschlossen haben. Die zahlen Geld für eine Leistung (womöglich schon im Voraus) und könnten bei einem solchen Hinweis nicht mehr regelkonform widersprechen. Bei den üblichen Vertragspartnern wie Stromanbieter, Versicherungsunternehmen etc.pp. hat man in Fällen einer AGB-Änderung ja noch ein Sonderkündigungsrecht, gf. werden Beträge zurückerstattet. Wie schaut es hier damit aus?
Wie soll ein im Voraus bezahltes Abo gekündigt werden, wenn man sich eigentlich nicht mehr einloggen dürfte? Übergangsfristen sind ja nicht angegeben. Wurde geändert - gilt ab sofort - friss oder stirb?

Und noch eine Frage: Wie lange wird dieser Hinweis denn ausgegeben?
Da ich Ehrenz bin, wird mein Nick nicht gelöscht - ich war auch zwischenzeitlich einige Jahre nimmer da. Bekäme ich den Hinweis auch in einem Jahr noch?
Und der Einwand - wie kriege ich die Information, wenn mein Nick offline ist - der bleibt auch offen und ist durchaus berechtigt.



Meiner Meinung nach war das Vorgehen hier bei der AGB Änderung wirklich ein Griff ins Klo. Sorry, aber den Schuh müssen sich die Verantwortlichen jetzt wirklich mal anziehen und hoffentlich ein besseres Paar für die nächste Änderung anfertigen lassen.

Babs




*wenn es auch wirklich traurig ist, dass man derartiges in den AGB verankern muss. Das liegt nicht an Knuddels, sondern an den Usern, die sich nicht (mehr?) benehmen können/wollen. Gesellschaftliche Probleme finden eben hier auch ihren Weg hin.
Da scheinbar der gesunde Menschenverstand bei derart vielen Usern nicht mehr funktioniert und auch das Rahmenwerk des Knigge und die Philosophie nicht mehr ausreichen, muss man es nun auf eine Ebene heben, in der man User (nicht Nicks!) theoretisch belangen kann. Ich hoffe, das wird auch (nicht nur im Bezug auf den Jugendschutz) getan. Anderes Thema, ich wollts hier aber mal anmerken.


Bearbeitet von bgno1 (13.08.2023, 17:09:42)
Bearbeitungsgrund: und man findet immer noch einen Tippfehler *seufz*
_________________________
Man kann alles missverstehen - wenn man nur will.