Antwort auf: bgno1
Nabend.

Ich hab die Änderung offensichtlich komplett übersehen. Wann war denn die Bekanntgabe und hatte ich eine Möglichkeit einer Änderung zu widersprechen?

Ich meine ja nur - wenn es beim Login eine Zeile gab - dann hat man sich ja schon eingelogt. Und wenn eine weitere Nutzung als Einverständnis gilt... ähm.. dann beisst sich da was. Oder bin ich mit diesem Gedankengang auf dem Holzweg?


Es gab nur eine Zeile, die fast so unauffällig gewesen ist, dass ich sie suchen musste. Man kann - sofern man den Hinweissatz zur Kenntnis nehmen konnte auch den Hinweis lesen, dass man widersprechen kann und eine Nutzung ab sofort dann nicht mehr möglich ist. Zu deinem Holzweg: Da verweise ich auf den von dir zitierten Text.
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Honey, you should see me in a crown.