Nabend.
Ich hab die Änderung offensichtlich komplett übersehen. Wann war denn die Bekanntgabe und hatte ich eine Möglichkeit einer Änderung zu widersprechen?
Ich meine ja nur - wenn es beim Login eine Zeile gab - dann hat man sich ja schon eingelogt. Und wenn eine weitere Nutzung als Einverständnis gilt... ähm.. dann beisst sich da was. Oder bin ich mit diesem Gedankengang auf dem Holzweg?
Wie mit so vielem ist nicht alles, was irgendwo geschrieben steht zwangsläufig so in Ordnung.
Anderer Kontext, aber - jup. Vor allem dann, wenn es nicht auffällig genug geschrieben steht.
Die BKA-Geschichte wurde ja schon erwähnt - wieso macht man es bei ner AGB Änderung nicht genauso?
Und ja - wenn man es eh ändert, gehört für mich als Service dazu, die Änderungen kenntlich zu machen.
Babs,
nörgelig