Hallo,
Was ja nicht Sinn des ganzen ist.
Wenn etwas geändert wird, kann man den Usern ja auch mitteilen was geändert wurde, ohne dass sie dafür irgendeinen Aufwand betreiben müssen

das ist klar - habe auch nicht das Gegenteil behauptet.
Allerdings behaupte ich, dass Punkt 4.9 etwas umformuliert ist.
Ja, aber nur leicht - der Teil war schon in der letzten AGB Änderung enthalten.
Hier gibt es im Internet Archive die AGB-Version vom 24. Juli 2023.
Gute Grüße
Helge
