Hallo,

Was ja nicht Sinn des ganzen ist.
Wenn etwas geändert wird, kann man den Usern ja auch mitteilen was geändert wurde, ohne dass sie dafür irgendeinen Aufwand betreiben müssen :-D
das ist klar - habe auch nicht das Gegenteil behauptet.


Antwort auf: riesaboy
Allerdings behaupte ich, dass Punkt 4.9 etwas umformuliert ist.
Ja, aber nur leicht - der Teil war schon in der letzten AGB Änderung enthalten.

Hier gibt es im Internet Archive die AGB-Version vom 24. Juli 2023.


Gute Grüße
Helge 8-)