Da wir alle hier schon genug Erfahrung im Forum haben und auch mit solchen Threads, sollten wir uns doch mal vorrangig die offensichtlichen Fragen stellen, bevor wir dazu übergehen zu beurteilen wie richtig oder nicht richtig die Verwarnung gewesen ist.

Der TE schreibt, dass er aufgrund der Aussage eine Verwarnung erhalten hat. Dem voraus ging die Meldung, worauf entsprechend auch gehandelt wurde. Inzwischen wissen wir aber, dass der TE - wie die meisten die hier einen Thread aufmachen, weil sie mit etwas nicht einverstanden sind, nur die halbe Wahrheit gesagt hat. Dies wird aus folgendem Beitrag ersichtlich:

Antwort auf: riesaboy
Hallo,

das entspricht keines Wegs dem was wir besprochen haben. Daher hier ein paar Klarstellungen:

1) Die Meldung erfolgte erst viel später.
2) Deine weiteren Aussagen fielen also noch vor der Meldung.


Nach deiner Anfrage schrieb die Beschwerdeführerin zwar, dass sie eine Meldung abgesetzt hat, dies hat sie aber zu dem Zeitpunkt noch nicht. Und für jeden der über die Aussage 'Bist gemeldet' oder ähnliches nachdenkt, sollte ersichtlich sein, dass dies einer Ablehnung gleich kommt. Und natürlich stellt das eine Belästigung dar, wenn dir Ablehnung entgegen gebracht wird und du damit weiter machst.


Wie nun? Die Meldung erfolgt laut dem TE, weil er schreibt: Hey na Süße hast du Lust auf ein heißes Rollenspiel? und nun gab es doch noch mehr Aussagen, die zu einer Verwarnung führten? Offensichtlich. Bestätigt durch folgenden Beitrag:

Antwort auf: riesaboy
Für die erste Anfrage wäre auch sicherlich keine Meldung notwendig gewesen, bzw. auf Block verwiesen wurden. Wie ich ja aber schon schrieb, blieb es ja nicht dabei.


Gut. Also kam es nach einer eindeutigen Aussage durch die Melderin, welche offenbar ihre Ablehnung deutlich machte - in welcher Form ist egal - zu weiteren Aussagen. Das bedeutet, dass wir hier darüber diskutiert haben, ob die Aussage als solches eine Belästigung darstellt, wir jedoch aufgrund der Verschwiegenheit des TE gar nicht wissen, was er noch so zum Besten gegeben hat. An diesem Punkt haben wir nun die Möglichkeit weiter darüber zu diskutieren, wie sinnvoll die Verwarnung ist, obwohl wir nicht alle Fakten kennen. Wenn der TE immer noch der Meinung ist, dass er hier zu unrecht verwarnt wurde, dann wird er mit Sicherheit kein Problem damit haben uns alle Fakten für eine ordentliche Diskussion und damit einhergehend eine ordentliche Bewertung zur Verfügung zu stellen.

Oder wir können dazu übergehen zu debattieren, ab wann ist es eine sexuelle Belästigung und ab wann eine blöde Anmache? Um darüber zu diskutieren, wie gerechtfertigt oder ungerechtfertigt hier irgendwelche milden Sanktionen ausgesprochen wurden fehlen uns definitiv alle Fakten, die zur Entscheidungsfindung herangezogen wurden. Wenn also der TE hier wirklich davon überzeugt ist, dass er absolut zu unrecht verwarnt wurde und er das gar nicht verdient hat, so möge man uns doch in seinem Einverständnis alles zur Verfügung stellen oder wir einigen uns darauf, dass wir zu einer Grundsatzdiskussion übergehen.

Antwort auf: DragonWolf
[...] würde ich (als Mann) die allgemeine Frage nach einem Rollenspiel noch nicht als Belästigung auffassen.
Wie hier auch schon richtig erwähnt wurde, muss man ja erst einmal herausfinden, ob das Gegenüber dafür aufgeschlossen oder eher verschlossen ist. Das kann man nur durch eine galante und respektvolle Frage herausfinden.

[...]Dass man ob dieses Umstands nun gleich von "Belästigung" spricht, erschließt sich mir dennoch nicht ganz.

[...]Wenn die Frage einmal gestellt wurde und nach der Antwort, wenn sie denn "nein." lautete, keine weiteren Kontaktaufnahmen diesbezüglich stattfanden, belästigt man m.E. noch niemanden.[...]

[...]Wenn hier jemand aufgrund dieser Sachlage gleich zum Meldebutton greift, sollte zumindest der bearbeitende Admin den Unterschied machen. Aber auch hier gilt, was ich weiter oben bereits andeutete, dass "verschiedene Fraktionen auch verschiedene Auffassungen" haben werden. Für den einen ist es so, für den anderen nicht.


Du hast im Grundsatz recht. Allerdings offenbarten die Beiträge von riesaboy eine andere Ausgangslage, weshalb es hier sicherlich auch dienlich gewesen wäre, wenn du alle uns bis dato zur Verfügung stehenden Informationen genutzt hättest. Bei der Ausgangsfrage streiten sich die Gemüter, ob das nun eine Belästigung ist oder nicht. Auch wenn die Beurteilung was eine Belästigung eher subjektiv ist und jede Frau das Recht hat für sich zu entscheiden, wann sie sich belästigt fühlt. Hier scheint es aber so gewesen zu sein, dass es nicht nur bei dieser einen Frage blieb. Bis auf den TE, den Bearbeiter der Meldung, sowie riesaboy wissen wir gar nicht, was der TE noch weiteres zum Besten gab.

Bevor wir hier also wie so oft auf die Kompetenz oder die nicht vorhandene Kompetenz von Meldungsbearbeitern übergehen, sollten wir alle Informationen erhalten. Andernfalls sehe ich noch viel weniger den Sinn darin eine Debatte über einen Satz zu führen, der aufgrund der Halbwahrheit des TE dazu führt, dass man die Sachlage nur falsch beurteilen kann. Denn ich unterstelle jedem Bearbeiter pauschal soviel Kompetenz, dass er bei der einfachen Aussage gesagt hätte: Liebe Dame, ich kann es verstehen, aber da gibt es einen nette Funktion die du anwenden kannst, wenn du keine weitere Unterhaltung wünscht. Aufgrund der Tatsache, dass es eine inzwischen geprüfte Entscheidung ist und die Bearbeitung als korrekt angesehen wird, worüber diskutieren wir eigentlich?

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Honey, you should see me in a crown.