"Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
- #3239511 - 28.07.2023, 18:07:38
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Dagegen.
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Hallo, es ist ja bekannt das manche Admins das Regelwerk bzw. die /info eines Channel sehr dehnen. Inwiefern werden ihnen hier Grenzen gesetzt, bzw. Vorgaben gemacht? Konkret geht es um die Frage "Hey na Süße hast du Lust auf ein heißes Rollenspiel" im Channel Psssst welche mit einer Verwarnung geahndet wurde, obwohl solche Fragen in diesem Channel eher noch harmlos sind und nicht einmal explizit durch die /info untersagt sind. Durch den handelnden Admin wurde mitgeteilt das solche Aussagen nur in "Erotikchanneln" erlaubt sind, obwohl Psssst ja auch mindestens in die Flirtkategorie fällt. Ein Vertrauensadmin wurde daraufhin kontaktiert, hat sich bislang aber noch nicht gemeldet...
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Kipo14]
- #3239514 - 28.07.2023, 18:16:39
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»World of Promisses«
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Hi,
meld dich doch mal bitte im Chat bei mir, dann können wir uns das gemeinsam ansehen.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Kipo14]
- #3239516 - 28.07.2023, 18:35:42
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Innovationsbremse
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Channel "Psssst", heißt ja nur, dass es dort keine öffentlichen Nachrichten gibt. Genau wie "Private". Sexuelle Belästigung sind solche Anfragen trotzdem und wenn sich damit jemand auch wirklich belästigt fühlt und dies meldet, würde ich persönlich schon deutlich sagen "so nicht". Anzeige denke, ich kann dir bei sowas auch im echten Leben drohen. In etwa so als würdest du jemanden auf dem Gehweg einfach so an den Hintern fassen => sex. Belästigung.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: lutz39]
- #3239544 - 28.07.2023, 19:59:09
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Hallo, um die zweite Frage im Betreff noch zu beantworten. Es gibt keine Erotic-Channels, die System-Channel sind. Diese Themenkategorie wird von Mitgliedern betrieben (Beispiele wären z.B. die Channels Matratzensport, Erotic, Dom&Sub, Verbotene Spiele). Auszeichen tut diese Channel, dass sexuelle Themen dort geradewegs erwünscht sind - sind sie doch das Thema des Channels. Außerdem haben diese alle als Mindestalter 18. Das trifft für z.B. den Channel Psssst nicht zu. Dieser hat keine Zutrittsbeschränkungen, ist also auch von jugendlichen betretbar und ist ein Systemchannel. Das derartige Anfragen wie du hier angibst dort gestellt zu haben, dort nicht explizit verboten sind, stellt aber wie lutz39 schreibt aber auch keine Erlaubnis dar. Es gelten dort ja nach wie vor die AGB von Knuddels. Solltest du dich auf den Punkt in der Info von Psssst beziehen der sagt: Hinweis für Erwachsene: Bei leichteren sexuellen Anfragen (wie die Frage nach: CS, TS, RS und/oder Cam-Anfragen) reicht es auch, den User zu ignorieren oder zu blockieren.
Dann ist das dennoch noch kein Freifahrtschein für sexuelle Belästigungen und macht den Channel auch noch nicht zu einem Erotic-Channel.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: lutz39]
- #3239582 - 28.07.2023, 21:36:36
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Channel "Psssst", heißt ja nur, dass es dort keine öffentlichen Nachrichten gibt. Genau wie "Private". Sexuelle Belästigung sind solche Anfragen trotzdem und wenn sich damit jemand auch wirklich belästigt fühlt und dies meldet, würde ich persönlich schon deutlich sagen "so nicht". Ich finde nicht, dass es sich bei der Anfrage um sexuelle Belästigung handelt. Genau solche Anfragen fallen bei mir unter die Kategorie "kann man blockieren". Das ist eine, vielleicht erotische Anfrage, aber nicht belästigend gestellt. Anzeige denke, ich kann dir bei sowas auch im echten Leben drohen. In etwa so als würdest du jemanden auf dem Gehweg einfach so an den Hintern fassen => sex. Belästigung. Das ist ein wahnsinnig schlechter Vergleich. Da ist jedes Dickpic was hier von Frauen ungewollt gesehen werden muss mehr sexuelle Belästigung als die hier erwähnte Anfrage.. aber Annahme auf eigene Gefahr, also stört niemanden. Aber Vergleich die Anfrage bitte nicht mit einem realen "an den Po fassen", das ist Schlicht nicht richtig.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Ich atme ein und RASTE AUS]
- #3239589 - 28.07.2023, 22:05:58
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Chaoslady
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Aber Vergleich die Anfrage bitte nicht mit einem realen "an den Po fassen", das ist Schlicht nicht richtig.
Danke. Ich sehe das genauso. Man kann es meinetwegen mit einer (blöden) Anmache gleichsetzen, die einem in einer Kneipe begegnen kann. Das möchte man vielleicht nicht, aber auch da kann als Erwachsene/r nein sagen oder sich umdrehen usw. Das zu vergleichen mit einer klaren Übergriffigkeit, macht eher das Anfassen kleiner und verharmlost das Ganze, als das es die Unerwünschtheit von Anfragen mit sexuellem Unterton oder Inhalt aufzeigt.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: riesaboy]
- #3239592 - 28.07.2023, 22:33:48
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... Es gibt keine Erotic-Channels, die System-Channel sind... Ist zwar jetzt nicht weiter relevant für die eigentliche Frage. Aber hier muss ich mich kurz selbst korrigieren. - In den tiefen gibt es auch einen, der System-Channel ist, was diese Aussage nicht ganz korrekt macht. 'Tschuldigung. Ansonsten stimme ich hier den beiden Vorpostern zu. - Wenn es jetzt rein die RSP-Anfrage betrifft sollte man das nicht mit einem an den Po-fassen vergleichen. - Die vom Threadersteller genannte Anfrage ist ja auch wie oben genannt mit der Channel-Info vereinbar.
Bearbeitet von riesaboy (28.07.2023, 22:39:29)
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: riesaboy]
- #3239601 - 28.07.2023, 23:11:04
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Dagegen.
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... Es gibt keine Erotic-Channels, die System-Channel sind... Wenn es jetzt rein die RSP-Anfrage betrifft sollte man das nicht mit einem an den Po-fassen vergleichen. - Die vom Threadersteller genannte Anfrage ist ja auch wie oben genannt mit der Channel-Info vereinbar. Hallo riesaboy, nochmal danke das wenigstens du dich im Chat gemeldet hast. Kurz zur Info: Auf die Anfrage nach "heißen Rollenspielen" folgte die Meldung an den Admin. Danach kamen noch zwei Aussagen die aber für die eigentliche Verwarnmeldung und die Begründung für die Verwarnung irrelevant waren. Laut Aussage riesaboy's ist die Tatsache das die Userin einen Notruf abgesetzt hat ein Zeichen das kein Interesse besteht und AUS DIESEM Grund die Verwarnung berechtigt wäre weil sie weiter angeschrieben wurde. WENN aber die Anfrage nach Rollenspielen schon kein Problem darstellt und konform ist mit der Channelinfo, dann können die darauffolgenden Aussagen, die im Grunde auch alleine stehen könnten, unmöglich der Grund für eine Verwarnung sein! Ich fordere deswegen nochmal die Rücknahme der Verwarnung.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Kipo14]
- #3239604 - 28.07.2023, 23:35:17
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Hallo,
das entspricht keines Wegs dem was wir besprochen haben. Daher hier ein paar Klarstellungen:
1) Die Meldung erfolgte erst viel später. 2) Deine weiteren Aussagen fielen also noch vor der Meldung.
Nach deiner Anfrage schrieb die Beschwerdeführerin zwar, dass sie eine Meldung abgesetzt hat, dies hat sie aber zu dem Zeitpunkt noch nicht. Und für jeden der über die Aussage 'Bist gemeldet' oder ähnliches nachdenkt, sollte ersichtlich sein, dass dies einer Ablehnung gleich kommt. Und natürlich stellt das eine Belästigung dar, wenn dir Ablehnung entgegen gebracht wird und du damit weiter machst.
Und auch wenns abgedroschen klingen mag, verweise ich dich hier nochmal auf den Beschwerdeweg. - Der wäre bearbeitender Admin, VA (Hatten wir nun schon) und anschließend der Support.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Kipo14]
- #3239606 - 28.07.2023, 23:52:58
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Nachkomme der Sieben
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Ist nicht böse gemeint, aber eine Meldung mit "Ist ein Zeichen, kein Interesse zu haben" zu begründen, fände ich ziemlich fragwürdig. Allein schon deshalb, weil dann ausnahmslos jede Meldung berechtigt sein müsste, wenn es zu irgendwelchen Anfragen kommt, wo kein Interesse besteht. Das kann ja wohl kaum Sinn der Sache sein, wenn in vielen Belangen damit argumentiert wird, dass eine Meldung nicht nötig ist, weil bspw. ein /block im Zweifelsfall absolut ausreichend ist. Und wenn es das ist, ist eine Meldung auch nicht berechtigt zu setzen. Zumal man selbst nicht mal mitbekommt, ob man gemeldet wurde oder nicht. Bis zu einer Nachricht von dem Bearbeiter kann man also gar nicht wissen, wenn kein Interesse besteht. Klingt also eher danach, als bestünde gar kein Interesse dran, Dinge selbst zu klären, sondern ahnden zu lassen. Bisschen schade, denn das Meldesystem sollte für Anliegen genutzt werden, wo zwingend administrativ gehandelt werden muss, nicht aber für jede Kleinigkeit.
Aber zurück zur Anfrage, die wohl erfolgte: Sooo schlimm finde ich diese Anfrage jetzt nicht, aber wenn sie quasi zur Eröffnung des Gesprächs gestellt wurde, was man schon ein bisschen als "Mit der Tür ins Haus fallen" ansehen kann, finde ich ein Hinweis darauf, dass das nicht in Ordnung ist, durchaus nachvollziehbar. Da muss auch eine Info sowas nicht explizit unterbinden, sowas sollte sich von selbst verstehen. Darüber hinaus sind viele Infos absolut veraltet und somit gar nicht mehr zeitgemäß. Aber ob so ein Hinweis zwingend per berechtigter Meldung erfolgen muss? Definitiv nicht!
Eine Verwarnung hätte aber nicht unbedingt sein müssen, finde ich. Ob sie nun zwingend zurück genommen werden muss, vermag ich jedoch nicht zu beurteilen. Eine Verwarnung ist keine wirkliche Konsequenz und genauso wie ein Hinweis lediglich als Zeichen zu verstehen, dass das Verhalten nicht okay war. Darüber zu debattieren, ob diese zwingend widerrufen werden muss, fände ich irgendwie zu kleinkariert.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Blackblood]
- #3239608 - 29.07.2023, 00:20:38
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Ich habe ja mit keinem Wort gesagt, dass eine abgesetzte Meldung selbst schon ein Zeichen davon sei kein Interesse zu haben.
Die Antwort: "Nein, du bist gemeldet." sehe ich aber sehr wohl schon als solches an.
Für die erste Anfrage wäre auch sicherlich keine Meldung notwendig gewesen, bzw. auf Block verwiesen wurden. Wie ich ja aber schon schrieb, blieb es ja nicht dabei.
Nun kann man natürlich hinterher fragen, warum hat sie ihn nicht gleich blockiert? Vielleicht hat sie ja gedacht er lässt ab? Aber hier jetzt die Schuld in Richtung des Opfers schieben, sollten wir eventuell lassen.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: riesaboy]
- #3239611 - 29.07.2023, 01:26:08
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Nachkomme der Sieben
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Ich wollte dir nix unterstellen, keine Sorge. Ich bezog mich nur auf das, was bis zu diesem Zeitpunkt schon geschrieben stand. Deinen Beitrag habe ich erst hinterher gelesen (der war noch nicht da, als ich anfing, zu schreiben xD). Den Fall vom TE kenne ich nicht und da dieser offensichtlich diverse Lücken aufweist, bringt auch eine Diskussion nichts. Von der fehlenden Instanz des Beschwerdewegs mal abgesehen. Und eine Grundsatzdiskussion, ab wann für etwas eine Verwarnung angemessen ist, würde ich ohnehin nicht für sinnvoll halten.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Blackblood]
- #3239612 - 29.07.2023, 02:13:17
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Registriert: 19.03.2011
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Ich sehe es wie riesaboy, auch wenn ich nicht so durch die Blume rede (bin auch kein Vertrauensadmin). Konkret geht es um die Frage "Hey na Süße hast du Lust auf ein heißes Rollenspiel" im Channel Psssst welche mit einer Verwarnung geahndet wurde, obwohl solche Fragen in diesem Channel eher noch harmlos sind und nicht einmal explizit durch die /info untersagt sind. Wieso harmlos? Ich nehme an, du wolltest mit ihr nicht gerade Skyrim spielen? Es ist offensichtlich, worauf du mit deiner Anfrage hinaus wolltest. Des weiteren muss gar nicht jede Regel in der Info stehen. Außerhalb sehr spezieller Räume muss darin gar keine Regel stehen, denn es steht ganz oben, dass die Info zusätzlich zum Knigge gilt. Außerdem gibt es hier sowas wie eine Philosophie, die wir alle umsetzen möchten. Nicht alles muss irgendwo niedergeschrieben sein. Wir sind in einem Chat und nicht beim Arbeitsamt. Durch den handelnden Admin wurde mitgeteilt das solche Aussagen nur in "Erotikchanneln" erlaubt sind, obwohl Psssst ja auch mindestens in die Flirtkategorie fällt. Zunächst einmal ist Psssst ein Systemchannel, in dem nur Privatchats zugelassen sind, nicht mehr und nicht weniger. Du bist seit 2005 bei Knuddels registriert. Man darf also annehmen, dass dir die spezielle Kennzeichnung von Erotikchannels bekannt sein dürfte. Was meinst du wohl, warum die eingeführt wurden? Und selbst wenn versteht man unter einem Flirt gemeinhin etwas anderes als eine direkte sexuelle Anspielung im Erstkontakt. Ich nehme an, die Damen in der Bahn flirtest du (hoffentlich) auch nicht so an. Aus meiner Perspektive versuchst du hier nur, deine Weste wieder reinzuwaschen. Ich finde nicht, dass es sich bei der Anfrage um sexuelle Belästigung handelt. Genau solche Anfragen fallen bei mir unter die Kategorie "kann man blockieren". Das ist eine, vielleicht erotische Anfrage, aber nicht belästigend gestellt. Da ist jedes Dickpic was hier von Frauen ungewollt gesehen werden muss mehr sexuelle Belästigung als die hier erwähnte Anfrage.. Nicht sexuell, aber erotisch?  Die Anfrage hat einen erkennbaren sexuellen Bezug. Es hängt von der Empfängerin ab, ob diese Nachricht belästigend ist oder nicht. Und korrekt, ein Dickpic wäre noch dreister. Das bedeutet aber nicht, dass alles, was damit nicht vergleichbar ist, keiner sexuellen Belästigung gleichkommt. Insgesamt gibt es viele Frauen in diesem Chat, die sich enorm von Anfragen wie diesen gestört fühlen. Der TE war sicher nicht der einzige, der ihr eine solche Nachricht geschickt hat. Und das plumpe Herumgereite auf dem Regelwerk zeigt nur, dass er sich eines Fehlverhaltens nicht bewusst ist. Selbstverständlich hätte die Dame ihn blockieren können, aber ebenso erwarte ich von einem langjährigen Stammchatter, dass er Grenzen akzeptiert. Wenn die Dame ihm schreibt, dass sie ihn melden wird, dann ist es auch nach meiner Auffassung ein deutliches Nein. Wo soll das hinführen, wenn immer auf /block verwiesen wird und die Frauen sich gefälligst selbst helfen sollen? Das ist stillschweigende Toleranz, nichts weiter (an dieser Stelle sollte jeder Admin mal in sich gehen). Entweder stellt man eine solche Anfrage nicht oder sucht geeignete Räumlichkeiten dafür auf. Vom TE würde ich mir eher wünschen, dass er den Fehler hier erkennt und zukünftig Frauen vor so etwas verschont. Die haben damit schon genug zu kämpfen, denn ist es kein Geheimnis, dass das Balzverhalten so mancher Kerle hier zu wünschen übrig lässt. Zur VerwarnungFinde ich absolut angemessen. Mehr fände ich auch überzogen. Ohne diese Verwarnung würde er dieses Verhalten nicht ändern und ich denke, wir sind uns soweit einig, dass das nun nicht ständig vorkommen sollte. An dieser Stelle großes Lob an den Admin bzw. die Admindame, die entsprechend reagiert hat. Alles andere wäre, wie bereits beschrieben, stillschweigende Toleranz. Im Optimalfall wird der TE zukünftig Erotikchannels aufsuchen und sich über das Interesse des Gegenübers im Vorfeld vergewissern. Ein Schaden ist ihm nicht entstanden und andere Frauen erhalten in Zukunft eine solcher Anfragen weniger.
Bearbeitet von root (29.07.2023, 02:16:03)
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: root]
- #3239614 - 29.07.2023, 03:24:09
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Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.441
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Nicht sexuell, aber erotisch?
Eine Erotik Anfrage ohne sexuelle Belästigung  Das ist aber meine persönliche Meinung. Aber vorab, meine Meinung bezieht sich lediglich auf die vom TE geschilderte Situation, dass es die o.g Anfrage einmalig gab, sollte es mehrere Anfragen an die gleiche Person gegeben haben ändert sich mein Bild dazu dementsprechend, deswegen bezieht sich meine nachfolgende Antwort lediglich auf einmaliges Fragen. Ich finde nicht, dass es sich bei der Anfrage um eine sexuelle Belästigung handelt. Der TE hat mit einer akzeptablen Anfrage versucht herauszufinden ob eine Userin Interesse an eine solche Konversation hat oder eben nicht. Hätte der TE geschrieben "Hey, hast du Lust auf ein heißes Rollenspiel bei dem ich dir meinen Sc**** in alle Körperöffnungen einführe usw." wäre es ganz klar eine sexuelle Belästigung, weil hier eben auch schon sexuelle Handlungen erwähnt wurden ohne zu wissen ob daran Interesse besteht. Das wäre übrigens in jedem Channel, AUCH Erotikchannel eine sexuelle Belästigung wenn der Gesprächspartner kein Interesse daran hat, denn nur weil ich mich in einem Erotikchannel aufhalte, bedeutet es nicht, dass ich mich sexuell Belästigen lassen muss. Bei der Aussage "Hey, hast du Interesse an einem heißen Rollenspiel? fehlt mir persönlich einfach die Belästigung. Also wo ist sie? In dem Wort heißen? In dem Wort Rollenspiel? In der Kombination? Mir persönlich fehlt es einfach, es ist für mich eine Anfrage die man getrost mit Ja, Nein oder eben einem /block beantworten kann. Wenn die Userin dann angenommen sagt: "Nein, ich habe kein Interesse" und der TE daraufhin erwidert: "Ach komm, ist doch nur ein Rollenspiel" ist für mich der Vorwurf der Belästigung erfüllt, weil die User hier zu erkennen gibt dass sie kein Interesse hat, der TE es aber nicht akzeptiert. Es hängt von der Empfängerin ab, ob diese Nachricht belästigend ist oder nicht. Es ist aber immer eine Sache der Wahrnehmung. Für manche ist ein Du siehst richtig heiß aus eine Belästigung.. da kann ich als Admin unmöglich eine Sanktion aussprechen, obwohl sich die Person in dem Moment belästigt fühlt. Aber irgendwo muss man dann auch klar machen, dass sich die persönliche Wahrnehmung der Belästigung nicht mit einer Belästigung deckt die man irgendeiner Form sanktionieren könnte.
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Ich atme ein und RASTE AUS]
- #3239628 - 29.07.2023, 11:15:59
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Registriert: 19.03.2011
Beiträge: 1.812
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Habe mal den Butler nach seiner Sicht gefragt. 
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: root]
- #3239629 - 29.07.2023, 11:18:45
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Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.441
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Ich Stimme James hier voll und ganz zu, es kann als solches aufgefasst werden  Aber wie finde ich denn heraus ob jemand Interesse daran hat wenn ich nicht auf die angenehmste Art nachfrage? Ganz egal ob im System- oder Erotikchannel?
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Ich atme ein und RASTE AUS]
- #3239631 - 29.07.2023, 11:23:06
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Registriert: 19.03.2011
Beiträge: 1.812
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Frag ihn doch mal. ^^
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: root]
- #3239636 - 29.07.2023, 11:53:30
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Registriert: 17.12.2020
Beiträge: 3.441
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Gute Idee, da finde ich die Anfrage vom TE aber weniger aufdringlich als den Vorschlag von James  
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Ich atme ein und RASTE AUS]
- #3239645 - 29.07.2023, 12:34:06
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Beste MittelFingerZeit
Registriert: 08.04.2003
Beiträge: 11.604
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Servus,
in Ermangelung dessen, dass unser KI-James schon bei so mancher Frage kläglich versagt und bei anderen eben in unterschiedlichen Channel auch unterschiedliche Antworten parat hat, würde ich (als Mann) die allgemeine Frage nach einem Rollenspiel noch nicht als Belästigung auffassen. Wie hier auch schon richtig erwähnt wurde, muss man ja erst einmal herausfinden, ob das Gegenüber dafür aufgeschlossen oder eher verschlossen ist. Das kann man nur durch eine galante und respektvolle Frage herausfinden. Bleibt nun sicher wieder die Frage nach der Definition von "galant" und "respektvoll" offen und wie die unterschiedlichen Fraktionen diese umsetzen oder für sich annehmen.
Schaut man sich in dem Fall die Ausgangsfrage "Hey na Süße hast du Lust auf ein heißes Rollenspiel" noch einmal an, kommt man/frau sicher zu dem Schluss, dass in einer woken Gesellschaft die Anfrage "Hey Süße" an eine unbekannte Person/Frau keinen Platz mehr findet (egal, ob ich dem zustimmen würde oder nicht). Da sieht respektvoller Umgang sicher anders aus. Dass man ob dieses Umstands nun gleich von "Belästigung" spricht, erschließt sich mir dennoch nicht ganz. Wenn die Frage einmal gestellt wurde und nach der Antwort, wenn sie denn "nein." lautete, keine weiteren Kontaktaufnahmen diesbezüglich stattfanden, belästigt man m.E. noch niemanden. Wenn hier jemand aufgrund dieser Sachlage gleich zum Meldebutton greift, sollte zumindest der bearbeitende Admin den Unterschied machen. Aber auch hier gilt, was ich weiter oben bereits andeutete, dass "verschiedene Fraktionen auch verschiedene Auffassungen" haben werden. Für den einen ist es so, für den anderen nicht.
Das Ganze mündete nun in einer "Verwarnung", über die wir hier diskutieren. Was genau macht diese Verwarnung? Warum sollte/muss sie zurückgenommen werden? Das erschließt sich mir hier noch nicht so ganz. Als User ohne Amt gibt es doch nur zwei Sanktionen, die am Nick spürbar sind: Mute oder Sperre. Was genau richtet da eine Verwarnung an? Wenn so eine Verwarnung dafür sorgen soll, dass der verwarnte User zukünftig an seine Wortwahl denkt, bevor er Geschriebenes abschickt, dann sollten alle User jeden Tag mindestens einmal vorverwarnt werden. Das würde dem Chatflair sicher in manchem Channel ganz gut tun.
MfG M.
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"Be a voice not an echo!"
Wenn ich über's Wasser gehen könnte, würden meine Kritiker sagen: "Nichtmal schwimmen kann der."
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Re: "Ungerechtfertigte Verwarnung" oder "Wann ist ein Channel ein Erotikchannel"?
[Re: Ravenblack Dragon]
- #3239657 - 29.07.2023, 14:05:07
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Lord of Crime
Registriert: 19.01.2015
Beiträge: 1.632
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Da wir alle hier schon genug Erfahrung im Forum haben und auch mit solchen Threads, sollten wir uns doch mal vorrangig die offensichtlichen Fragen stellen, bevor wir dazu übergehen zu beurteilen wie richtig oder nicht richtig die Verwarnung gewesen ist. Der TE schreibt, dass er aufgrund der Aussage eine Verwarnung erhalten hat. Dem voraus ging die Meldung, worauf entsprechend auch gehandelt wurde. Inzwischen wissen wir aber, dass der TE - wie die meisten die hier einen Thread aufmachen, weil sie mit etwas nicht einverstanden sind, nur die halbe Wahrheit gesagt hat. Dies wird aus folgendem Beitrag ersichtlich: Hallo,
das entspricht keines Wegs dem was wir besprochen haben. Daher hier ein paar Klarstellungen:
1) Die Meldung erfolgte erst viel später. 2) Deine weiteren Aussagen fielen also noch vor der Meldung.
Nach deiner Anfrage schrieb die Beschwerdeführerin zwar, dass sie eine Meldung abgesetzt hat, dies hat sie aber zu dem Zeitpunkt noch nicht. Und für jeden der über die Aussage 'Bist gemeldet' oder ähnliches nachdenkt, sollte ersichtlich sein, dass dies einer Ablehnung gleich kommt. Und natürlich stellt das eine Belästigung dar, wenn dir Ablehnung entgegen gebracht wird und du damit weiter machst. Wie nun? Die Meldung erfolgt laut dem TE, weil er schreibt: Hey na Süße hast du Lust auf ein heißes Rollenspiel? und nun gab es doch noch mehr Aussagen, die zu einer Verwarnung führten? Offensichtlich. Bestätigt durch folgenden Beitrag: Für die erste Anfrage wäre auch sicherlich keine Meldung notwendig gewesen, bzw. auf Block verwiesen wurden. Wie ich ja aber schon schrieb, blieb es ja nicht dabei. Gut. Also kam es nach einer eindeutigen Aussage durch die Melderin, welche offenbar ihre Ablehnung deutlich machte - in welcher Form ist egal - zu weiteren Aussagen. Das bedeutet, dass wir hier darüber diskutiert haben, ob die Aussage als solches eine Belästigung darstellt, wir jedoch aufgrund der Verschwiegenheit des TE gar nicht wissen, was er noch so zum Besten gegeben hat. An diesem Punkt haben wir nun die Möglichkeit weiter darüber zu diskutieren, wie sinnvoll die Verwarnung ist, obwohl wir nicht alle Fakten kennen. Wenn der TE immer noch der Meinung ist, dass er hier zu unrecht verwarnt wurde, dann wird er mit Sicherheit kein Problem damit haben uns alle Fakten für eine ordentliche Diskussion und damit einhergehend eine ordentliche Bewertung zur Verfügung zu stellen. Oder wir können dazu übergehen zu debattieren, ab wann ist es eine sexuelle Belästigung und ab wann eine blöde Anmache? Um darüber zu diskutieren, wie gerechtfertigt oder ungerechtfertigt hier irgendwelche milden Sanktionen ausgesprochen wurden fehlen uns definitiv alle Fakten, die zur Entscheidungsfindung herangezogen wurden. Wenn also der TE hier wirklich davon überzeugt ist, dass er absolut zu unrecht verwarnt wurde und er das gar nicht verdient hat, so möge man uns doch in seinem Einverständnis alles zur Verfügung stellen oder wir einigen uns darauf, dass wir zu einer Grundsatzdiskussion übergehen. [...] würde ich (als Mann) die allgemeine Frage nach einem Rollenspiel noch nicht als Belästigung auffassen. Wie hier auch schon richtig erwähnt wurde, muss man ja erst einmal herausfinden, ob das Gegenüber dafür aufgeschlossen oder eher verschlossen ist. Das kann man nur durch eine galante und respektvolle Frage herausfinden.
[...]Dass man ob dieses Umstands nun gleich von "Belästigung" spricht, erschließt sich mir dennoch nicht ganz.
[...]Wenn die Frage einmal gestellt wurde und nach der Antwort, wenn sie denn "nein." lautete, keine weiteren Kontaktaufnahmen diesbezüglich stattfanden, belästigt man m.E. noch niemanden.[...]
[...]Wenn hier jemand aufgrund dieser Sachlage gleich zum Meldebutton greift, sollte zumindest der bearbeitende Admin den Unterschied machen. Aber auch hier gilt, was ich weiter oben bereits andeutete, dass "verschiedene Fraktionen auch verschiedene Auffassungen" haben werden. Für den einen ist es so, für den anderen nicht. Du hast im Grundsatz recht. Allerdings offenbarten die Beiträge von riesaboy eine andere Ausgangslage, weshalb es hier sicherlich auch dienlich gewesen wäre, wenn du alle uns bis dato zur Verfügung stehenden Informationen genutzt hättest. Bei der Ausgangsfrage streiten sich die Gemüter, ob das nun eine Belästigung ist oder nicht. Auch wenn die Beurteilung was eine Belästigung eher subjektiv ist und jede Frau das Recht hat für sich zu entscheiden, wann sie sich belästigt fühlt. Hier scheint es aber so gewesen zu sein, dass es nicht nur bei dieser einen Frage blieb. Bis auf den TE, den Bearbeiter der Meldung, sowie riesaboy wissen wir gar nicht, was der TE noch weiteres zum Besten gab. Bevor wir hier also wie so oft auf die Kompetenz oder die nicht vorhandene Kompetenz von Meldungsbearbeitern übergehen, sollten wir alle Informationen erhalten. Andernfalls sehe ich noch viel weniger den Sinn darin eine Debatte über einen Satz zu führen, der aufgrund der Halbwahrheit des TE dazu führt, dass man die Sachlage nur falsch beurteilen kann. Denn ich unterstelle jedem Bearbeiter pauschal soviel Kompetenz, dass er bei der einfachen Aussage gesagt hätte: Liebe Dame, ich kann es verstehen, aber da gibt es einen nette Funktion die du anwenden kannst, wenn du keine weitere Unterhaltung wünscht. Aufgrund der Tatsache, dass es eine inzwischen geprüfte Entscheidung ist und die Bearbeitung als korrekt angesehen wird, worüber diskutieren wir eigentlich?
_________________________ Honey, you should see me in a crown.
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