Eine Bedrohung ist soweit alles, wo einer Person mit einem Verbrechen gedroht wird. Das ist etwas zu unterscheiden von Nötigung. Eine Nötigung liegt dann vor, wenn ein empfindliches Übel / Verbrechen gegenüber der Person angedroht wird, wenn sie etwas nicht tut bzw. nicht duldet.
Anhand deiner beiden Aussagen haben wir m.E. im ersten Fall eine Drohung / Bedrohung und im zweiten Fall eine Nötigung.
Beides stellt klar AGB Verstöße dar die bei Knuddels auch sanktioniert werden sollten. Je nach schwere rate ich dann aber auch zum Gang zur Polizei. Denn sowohl Nötigung als auch Bedrohung (vor allem wenn es mit körperlicher Gewalt verbunden ist) stellen keine Kavaliersdelikte mehr dar.
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Und allem weh zum trotz glaube ich noch immer an die Welt und an die Menschlichkeit.