Antwort auf: bgno1
Antwort auf: Kev777
Aber jemand, der z.B. Minderjährige sexuell belästigt hat, hat aus meiner Sicht auf Lebenszeit jede Chance verspielt, sich hier noch irgendwo ehrenamtlich zu betätigen. Da hat nichts zu verjähren
Jein.
Ich würde gerne ein klares Ja dazu aussprechen, aber die Einstufung hier im Chat, was eine wirklich unangemessene Annäherung an Minderjährige bedeutet, war in den Jahren nicht starr und wurde auch nicht immer korrekt angewendet. Leider wurde gerade in den Anfangszeiten auch schnell die Keule gezückt und mit dem Totschlagargument Jugendschutz unerwünschtes Verhalten abgegebügelt.

Also, wenn das Verhalten zu einer entsprechenden Karte geführt hat, dann war das Verhalten zu 100% unangemessen für ein ehrenamtliches Mitglied! Mit ist kein Fall bekannt (und ich kenne so einige Fälle) wo die Karte für das Verhalten unangemessen war, im Gegenteil, aus meiner Sicht wurde hier oft viel zu nachsichtig mit entsprechenden Personen umgegangen.
_________________________
Orwell war ein Optimist
________

„Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“
- Henry Ford