Antwort auf: Kev777
Aber jemand, der z.B. Minderjährige sexuell belästigt hat, hat aus meiner Sicht auf Lebenszeit jede Chance verspielt, sich hier noch irgendwo ehrenamtlich zu betätigen. Da hat nichts zu verjähren
Jein.
Ich würde gerne ein klares Ja dazu aussprechen, aber die Einstufung hier im Chat, was eine wirklich unangemessene Annäherung an Minderjährige bedeutet, war in den Jahren nicht starr und wurde auch nicht immer korrekt angewendet. Leider wurde gerade in den Anfangszeiten auch schnell die Keule gezückt und mit dem Totschlagargument Jugendschutz unerwünschtes Verhalten abgegebügelt.
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Man kann alles missverstehen - wenn man nur will.