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dass Meinungsfreiheit vor allem von staatlichen Institutionen gewährleistet werden muss. Knuddels ist soweit mir bekannt keine.
Muss sie auch nicht sein, damit man sein Recht auf Meinungsfreiheit bekommen kann.
Der Deutsche Bundestag schreibt dazu:
Grundrechte binden nicht nur staatliche Gewalt, sondern bilden eine Grundordnung, die alle bindet; sie haben eine Ausstrahlungswirkung auf alle Bereiche und mithin auch auf das Privatrecht. Für soziale Netzwerke heißt das, dass sie die Meinungsfreiheit ihrer Nutzer beachten müssen. Strafrechtlich relevante Inhalte sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Meinungsäußerungen, die nicht gegen das Strafrecht verstoßen, dürfen hingegen nicht ohne weiteres von Plattformen gelöscht werden.
Das bedeutet also nicht,
vor allem staatliche Institutionen sondern alle, die in irgendeiner Weise die Macht verfügen diese einzuschränken.
Hierzu wurde auch auf entsprechender Ebene eine Entscheidung getroffen. (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.08.2018 – 18 W 1294/18 – Rn. 29, juris; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland, 16. Auflage 2020, Art. 1, Rn. 52 f.)
Da in dem einen Forenbereich grundsätzlich einer Vorkontrolle stattfindet und dies nicht - wie früher - nur einzelne Threads betrifft, beschneidet man den einzelnen Nutzer in seinen Grundrechten, da man ihm die Möglichkeit nimmt dem Regelwerk konform seine Kritik, welche eine Form der Meinungsbildung darstellt, zu äußern. Insofern kann nicht nur von einer Zensur gesprochen werden bei den bereits angesprochenen Punkten, sondern weitet sich auf den Bereich aus, an dem andere daran gehindert werden sich betreffend eines Sachverhalts eine umfassende Meinung auf Basis aller gegebenen Fakten zu machen. Im Fall einer Vormoderation wird man insofern daran gehindert, dass ein (NF) des Beitrags dazu führt, dass der Input nicht mit in die Diskussion fließt.