Antwort auf: Systm
Nur weil man bei einer öffentlichen Veranstaltung dabei ist, heißt es nicht, dass man auch Aufnahmen machen und diese nach belieben überall hochladen und verbreiten darf.

Solange keins der Mädchen aktiv dagegen vorgeht, dass das Bild hier hochgeladen wird (und sie dafür nicht auch triftige Gründe hat, dass die Bilder doch entfernt werden sollen), heißt es sehr wohl, dass bei einer öffentlichen Veranstaltung das Potenzial zur Aufnahme von Fotos/Videos besteht und diese eventuell auch im Netz landen könnten (§15 Abs. 3 UrhG). Oder glaubst du, dass alle Mitglieder der Tanzgruppe gefragt werden, bevor Oma Hilde ein Video von ihrer Enkelin macht, wenn sie ihren großen Auftritt hat?

Props gehen übrigens auch raus, denn ich glaube hier wäre keiner auf die Idee gekommen, Pressefreiheit als Argument anzubringen. Fotoalben bei Knuddels sind dann tatsächlich doch noch etwas niveauvoller als die Bildzeitung.