Antwort auf: its good
Einer deiner Rechenfehler ist, dass du davon ausgehst, dass nur der Maler arbeitet und nicht seine Frau. Wenn du sie beim Verdienst rausrechnest, dann bitte auch beim Bezug der Sozialleistungen. So ist deine Rechnung Nonsens. Erst hat er laut deiner Rechnung keine Frau oder sie hat keine Leistungen beantragt bzw. gearbeitet und plötzlich ist er verheiratet, wenn er arbeitslos ist.


Wenn er im Allgemeinen davon ausgegangen ist das die Frau nicht arbeitet (ist die Rechnung korrekt), Sie bekommt kein Gehalt extra, sehr wohl aber Leistungen wenn diese Beantragt würden.

Was allerdings nicht stimmen könnte, sind die Sätze. Aktuell ist es so das in einer Bedarfsgemeinschaft beide Partner dann den verringerten Satz erhalten.
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Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Konfuzius