Antwort auf: Dissozial

"Die klagende Person wird bei der Auswahl dieses Feldes nur noch mit der Höflichkeitsform „Guten Tag [Vorname Nachname]“ angesprochen. Ihr wird nicht mehr zugemutet, sich mit der Wahl einer geschlechtsspezifischen Anrede einer Identität zuzuordnen, die der eigenen nicht entspricht."


Soweit richtig. Richtig ist aber auch, das Knuddels der aktuellen Gesetzgebung entsprechend eine Umsetzung gefunden hat. Die ist war nicht sehr optimal. Aber vorhanden.

Das Urteil bezog sich übrigens auf Herr / Frau wo dann divers ergänzt werden sollte. Diese Möglichkeit hat man bei Knuddels nun. (Abzüglich der nicht ganz optimalen Umsetzung, aber damit müssen wir erstmal leben).
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Und allem weh zum trotz glaube ich noch immer an die Welt und an die Menschlichkeit.