Antwort auf: its good
Was mich auch noch interessieren würde, ist die Gültigkeit. Muss man diese nach jeder Wahl unterzeichnen oder jedes Mal, wenn man das Examen neu abgelegt hat? Oder wird es wie beim Verify-Foto einmalig genügen?


Hier kommt es auf drauf an, wie man diese gestaltet. Gemäß dem Hintergrund der Einführung dieser, sollte sie eigentlich niemals ihre Gültigkeit verlieren - also auch nicht nach Ende der "Geschäftsbeziehung". Folglich sollte dies bedeuten, dass man diese - sofern man irgendwann eine abgab - diese auch nicht erneuern sollte. Dies dem Usus entsprechend, wenn man nicht möchte, dass die Erklärung an Wirksamkeit verliert. Zu beachten bei dieser ist jedoch, dass immer noch von einer "abgespeckten" Variante die Rede ist. Folglich ist hier also die Frage, ob man es darauf beschränkt z.B. auf die Dauer der Einsicht und somit die Dauer, die man sich im Amt befindet - oder es so umschreibt, dass diese zu jederzeit gilt, sofern man über interne Einsichten verfügt.

Wie auch immer man es gestalten wird. Wer sie einmal unterschrieben hat, wird sie doch sicher auch ein weiteres Mal unterschreiben? Oder wieso sollte es beim zweiten Mal ein Problem darstellen?
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Honey, you should see me in a crown.