Re: Neue Wahlregeln?
[Re: root]
- #3157156 - 22.04.2021, 10:59:43
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Lord of Crime
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Hey, wie genau die Verschwiegensheitserklärung (oder wie wir diese auch immer nennen wollen) aussehen wird, ist mir sowie den meisten hier unbekannt. Allerdings glaube ich nicht, dass man hier von dem üblichen Schema abweichen wird, wie sie üblicherweise Anwendung findet. Unternehmen welche mit diversen "Datenstämmen" arbeiten sind ihrem Kunden (analog Nutzer) zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Zum einen betrifft es hier in diesem Kontext die ehrenamtlichen Nutzer, welche mit diversen Einsichten betraut werden - zum anderen geht es hier auch dem Unternehmensschutz. Alle Einsichten, die man aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erhält unterliegen dem Betriebsgeheimnis. Wie die Vergangenheit zeigte, wurde der Punkt "Interna" aber von vielen nicht sehr ernst genommen. Dass man sich hier nun aufgrund der aktuellen Vorkommnisse in besonderer Form zu schützen gedenkt, finde ich also absolut legitim. Grundlegend sollte man vielleicht erstmal den normalen Usus einer Verschwiegensheitserklärung definieren: Eine Verschwiegenheitserklärung dient der Sicherung der tatsächlichen Verschwiegenheit und darauf folgende Geheimhaltung sensibler Informationen und Daten. Geschützt wird die Weitergabe von Informationen, wie zum Beispiel vertraulichen Betriebsgeheimnissen, spezifischen Know-hows und natürlich geschützten personenbezogenen Daten von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten, an Dritte. Eine Vereinbarung über eine Schadensersatzverpflichtung dient hierbei als wirksame Abschreckung, um die Informationen effizient zu schützen und seine Interessen durchzusetzen.
Verschwiegenheitserklärungen sind auch aus kartellrechtlicher Sicht extrem relevant für die Geltendmachung seiner Rechte, beispielsweise dient diese als Eigentumsnachweis über das geheime Know-how. Es ist daher erstrebenswert Verschwiegenheitserklärungen in den Unternehmensablauf zu integrieren und somit sein Unternehmen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu schützen. Wann braucht man eine Verschwiegenheitserklärung? Im alltäglichen Geschäftsbetrieb gibt es etliche bedeutsame Informationen die nicht ohne weiteres an Dritte bzw. nach Außen gelangen sollen. Situationen in denen potenziell Informationen nach Außen gelangen können sind beispielsweise bei Geschäftsverhandlungen mit Kooperationspartnern, denen vorerst Informationen offengelegt werden müssen, damit eine Zusammenarbeit in Betracht gezogen werden kann, oder bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters, der zum Beispiel Geräte wartet oder Videomaterial von Sicherheitskameras kontrolliert. Oder sei es einfach nur eine standardmäßige Reparatur oder Routine-Untersuchung, bei der Dritte Zugang zu Ihren Räumlichkeiten erhalten und eventuell Informationen erlangen können.
Außerordentlich wichtig für den ordentlichen Abschluss einer Verschwiegenheitserklärung ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung. Denken Sie in jedem Fall daran die Erklärung im Vorfeld, also vor der Übermittlung der vertraulichen Information, unterschreiben zu lassen. Sollte es ungewollt zu einer Informationsübermittlung gekommen sein, besteht zuletzt noch die Möglichkeit den Empfänger eine Verschwiegenheitserklärung mit dem Zusatz “dies gilt auch für im Vorfeld erlangte Kenntnisse” vorzulegen und unterschreiben zu lassen. Wer sich im Vorfeld davon abschrecken lässt das Amt auszuführen, der sollte sich im Zweifel darüber Gedanken machen, wieso. Wenn ich weiß, dass ich mit der mir anvertrauten Aufgabe und die damit einhergehenden Daten keinen Unfug treibe und diese nicht unbefugten zugänglich mache, dann geschieht mir auch nichts.
_________________________ Honey, you should see me in a crown.
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Neue Wahlregeln?
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Kev777
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21.04.2021, 10:51:18
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Re: Neue Wahlregeln?
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Kapsonfire
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Kev777
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root
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Toby
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root
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Professor James Moriarty
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root
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Professor James Moriarty
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succi07
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succi07
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Kev777
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regiosprinter
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lolli1995
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Kev777
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Tepesch
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Hilx
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Ich atme ein und RASTE AUS
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root
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Re: Neue Wahlregeln?
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Kev777
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BloodyRebirth
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Tiger307
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