Wo steht das ganze, dass es nicht erlaubt sei?

In den AGB ist nur die Rede von einem persönlichen Nicknamen (das Thema mit dem Passwort sollte logischerweise mit inbegriffen sein).

Der Chat ist selbst für Minderjährige zugänglich. Was machen die 14 oder 16 jährigen, die kein Postfach besitzen und dementsprechend die Eltern/Erziehungsberechtigten hier herhalten, wenn es nicht sogar der Wunsch der Eltern wäre, wenn nicht sogar diese zur Sorgfaltspflicht deren Kindern das Passwort kennen um ggf. unregelmäßig ein Auge drauf zu werfen? Fragen über Fragen.


Bearbeitet von Holger (25.05.2020, 12:07:14)