Antwort auf: teddi 23
herzerwärmend das ist Falsch knuddels kann dir jederzeit ein hausverbot aussprechen
wenn sie wollen ob du was gekauft hast oder nicht spielt gar keine rolle

Mal zur definition von personen bezogenen Daten nach europäischem Recht und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten all jene Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.
und das sind A-Info einträge nämlich nicht durch einen A-Info eintrag ist durch das profil nur da Geschlecht und das Alter zuzuordnen


Das ist so nicht korrekt. Die Admininfo ist zu 100% personenbezogen. Zwar ist die A-Info ohne Weiteres, also ohne den zugehörigen Nick nicht einer Person zuzuordnen. Sie wird allerdings genau für einen Nick überhaupt erst angelegt, steht also immer mit genau der Person in Zusammenhang, der auch der Nick zuzuordnen ist. So wird sie personenbezogen.

Das selbe gilt für Telefonnummern. Eine sortierte Liste aller Telefonnummern zur einer beliebigen Vorwahl, also beispielsweise 10 - 99999999 ist nichts weiter als eine Zahlenliste. Schreibt man nun aber den Namen zu jeder einzelnen Zahl, wird diese Zahl zu einer Telefonnummer und damit einem personenbezogenen Datum.

Dem Profil bei Knuddels ist auch mehr als nur Alter und Geschlecht zuzuordnen. Auch E-Mail-Adresse (personenbezogen), Wohnort, Zahlungsinformationen, Handynummer. und Nickname. Nicknamen selbst können übrigens auch durchaus persönlich und eindeutig sein (Siehe BibisBeautyPalace auf Youtube). Knuddels benutzt verschiedene Techniken um mehr über den Nutzer oder seinen zu erfahren. Unter Anderem Browser Fingerprinting (Canvas Images) beim html-Chat sowie nicht dokumentiertes und daher möglicherweise ILLEGALES Abfragen der Hardware-Identifikationen bei der Benutzung des Knuddels-Windowsprogramms.