Nimmt ein Hartz-4-Empfänger eine Beschäftigung auf, so gibt es immer einen Grundfreibetrag beim Einkommen, der nicht mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird. Ein Betrag von bis zu 100 Euro brutto dürfen sich Leistungsbezieher monatlich anrechnungsfrei zu Hartz 4 dazuverdienen.