Antwort auf: Sunnyboyy17
Hey,
(...)
Im Quartal 3 2021 werde ich dann betriebsbedingt gekündigt.
(...)


Fällt deine Stelle in den Geltungsbereich des KSchG? Falls ja, halte ich eine betriebsbedingte Kündigung anhand deiner Schilderung nämlich für sozial ungerechtfertigt.


Antwort auf: Sysadm
Antwort auf: cooler Albaner 007

Mit kündigen meinte ich, du nimmst die ganze Sache an und hast 3 Jahre Zeit ggf. etwas Besseres zu finden. Findest du in dieser Zeit etwas, kündigst du und unterschreibst den Vertrag bei der anderen Firma (Kündigugnsfrist von 3 Monaten in deinem Fall). Findest du nichts, bleibst du da bzw. wechselst den Standort.


Ist die Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren nicht bei 5 oder 6 Monaten :-O ?


Bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist für den AG(!) sechs Monate. Für den AN beträgt sie unabhängig der Betriebszugehörigkeit vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Allerdings darf im Arbeitsvertrag auch eine längere Frist für den AN vereinbart werden (die Information wäre hier nützlich), diese darf aber nicht länger als die Frist für den AG sein. Abweichende Regelungen können außerdem noch durch einen Tarifvertrag entstehen.


Bearbeitet von Michael1529478 (12.05.2018, 00:29:59)