Ich denke die Passage bezieht sich darauf, wenn man das Design nochmal seperat in Höhe/Breite anpasst & ggf. eigene Buchstaben/Zahlen/Grafiken einfügt.

Solang man es nur in den Warenkorb legt, wie gegeben & (unverändert) bestellt - sollte sich (hoffentlich) nichts am Ende, an den üblichen Rückgabebedinungen im Internet (inkl. Erstattung des Kaufpreises ändern). Ausnahme wäre hier tatsächlich, wenn man o.g. Veränderungen nochmal persönlich vornimmt.

Nach § 312d Absatz 2 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nicht bei:
„Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (…).“