Wenn du dein Widerrufsrecht in Anspruch nimmst und das Notebook zurücksendest, solltest du dir ein neues bestellen und nicht umtauschen lassen. Durch den Umtausch kann es durchaus sein, dass die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt der Bestellung gilt und nicht dem evtl. Rücktausch. So verhält es sich ja auch bei der Garantie bzw. Gewährleistung. Die verlängert sich nicht, wenn du ein neues Gerät bekommst.
Wenn du einfach ein neues bestellst, kannst du so oft damit weiter machen, bis der Verkäufer deine Bestellung nicht mehr entgegen nimmt. Du hast kein Recht bei dem Verkäufer einzukaufen. Der Verkäufer hat das Recht deinen Kauf ohne Gründe abzulehnen.