Die Kontoauszüge der ersten 3 Monate vor Antragsstellung sind immer Lückenlos vorzulegen, das ist auch im Gesetzbuch mit einer kleinen Klausel zärtlich verankert. Allerdings gilt diese Klausel NUR bei einer erstmaligen Beantragung, was nicht heisst, dass Job Center nicht Stichprobenartig aktuelle Kontoauszüge von dir verlangen kann um eventuellen Betrugsverdacht zu prüfen.

Antwort auf: Dave20009


Ein kleiner Einblick in meine alte Zeit: Ich bekam ALG 2 lächerliche 24€, ja richtig gelesen, 24€ davon musste ich mir Essen, Trinken, Kleidung etc. kaufen und wenn man 24€ auf z.B. 30 Tage rechnet, weiß man wie viel Geld ich pro Tag zu leben hatte, nämlich ganze 80 Cent! Ich hatte keinerlei eigenes Einkommen, kein erspartes und nichts. Dann sollte ich mal zu einem Termin aber ich besitze bis heute kein Führerschein und kein Auto und von 80 cent kann man sich weder Taxi noch Bahn leisten aber dem Jobcenter war das einfach scheiß egal gewesen, die haben mich sogar dazu angestiftet bzw. hatten es versucht das ich schwarz mit dem Zug fahre (Straftat begehe!) da hab ich natürlich nicht mitgespielt und dann direkt 10% Sanktion reingeballert bekommen, d.h. 10% bei 24€ = 3 Monate mit 0€, tolles Leben sowas... Dann wollten die das ich die EGV direkt vor Ort unterschreibe, ohne Bedenkzeit von 14 Tage, hab ich mich geweigert denn ich weiß das die einem 14 Tage einräumen müssen und jemand zu einer Unterschrift zwingen ist verboten! daraufhin hat er mir sofort ein Verwaltungsakt reingeballert, hab ich natürlich Beschwerde eingelegt und dieser Beschwerde wurde stattgegeben und die AV sofort aufgehoben. Ich weiß aber noch von vielen anderen Straftaten die das Jobcenter so begeht, durch andere Leute, ehemalige Mitarbeiter die ich so kenne, Anwälte und Medien.


Dabei verstehe ich so Einiges nicht. Wenn du kein eigenes Einkommen hast, keine Lebensgrundlage auf finanzieller Basis hast du immer das Anrecht auf Lebensmittel Gutscheine, damit kann man sich auch Hygieneartikel kaufen. 24 € ALG II ist undenkbar, es gibt einen Mindestsatz pro Kopf, der einzige denkbare Hintergrund währe, dass deine Eltern zusammen eine große Menge Geld verdienen ODER du Rücklagen hattest, die du hättest verwenden können. Zu dem: Eine 10 % Sanktion bei 24 € wären keine 0 €. 10 % von 24 € wären 0.24 € Ergo, du hättest einen Satz von 23,76 €, in deiner Geschichte. Ausserdem gibt es die Grundsicherung IMMER auch mit einer 100 % Sanktion.

Die Eingliederungs Vereinbarung muss gar nicht unterschrieben werden, auch wenn viele JC behaupten ohne die kriegst du keine Leistungen. Jeder Anwalt wird dir das Gegenteil sagen, denn diese Vereinbarung verstößt gegen einige Menschenrechte. Auch bei Sanktionen sind die JC oft mals sehr schnell, gut zu wissen ist hierbei:

Eine Sanktion darf immer erst im darauf folgenden Monat verhangen werden.
Während eines laufenden Widerspruch Verfahrens, darf die Sanktion nicht verhangen werden. (Wie bei mir aktuell, da wurde die Sanktion trotzdem verhangen = nicht erlaubt)
Ab einer Sanktion von 30 % hat man Anspruch auf Lebensmittel Gutscheine oder Wertgüter.
Vor jeder Sanktion, wirst du angeschrieben dich schriftlich oder vor Ort zu den Vorwürfen zu äußern, erst wenn du darauf nicht reagierst oder keinen plausiblen Grund vorweist folgt die Sanktion.
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- Red like Roses -

Wichtig ist nicht der Fall, sondern die Landung.