Die letzten 3 Monate reichen vollkommen aus.
Wichtig ist aber: Wenn man ALG 2 bezieht oder sonstige Leistungen vom Jobcenter, sollte man sich intensiv mit dem BGB, Grundrechten/Menschenrechte bla bla und vorallem StGB und SGB beschäftigen, da das Jobcenter und das wissen nicht sehr viele oder wollen es einfach nicht wahrhaben, tagtäglich Straftaten und verbrechen gegen die Menschheit begeht, das klingt unglaublich ist aber wahr! Ich hatte auch mal ALG 2 bezogen und ich weiß wovon ich spreche.
Ein kleiner Einblick in meine alte Zeit: Ich bekam ALG 2 lächerliche 24€, ja richtig gelesen, 24€ davon musste ich mir Essen, Trinken, Kleidung etc. kaufen und wenn man 24€ auf z.B. 30 Tage rechnet, weiß man wie viel Geld ich pro Tag zu leben hatte, nämlich ganze 80 Cent! Ich hatte keinerlei eigenes Einkommen, kein erspartes und nichts. Dann sollte ich mal zu einem Termin aber ich besitze bis heute kein Führerschein und kein Auto und von 80 cent kann man sich weder Taxi noch Bahn leisten aber dem Jobcenter war das einfach scheiß egal gewesen, die haben mich sogar dazu angestiftet bzw. hatten es versucht das ich schwarz mit dem Zug fahre (Straftat begehe!) da hab ich natürlich nicht mitgespielt und dann direkt 10% Sanktion reingeballert bekommen, d.h. 10% bei 24€ = 3 Monate mit 0€, tolles Leben sowas... Dann wollten die das ich die EGV direkt vor Ort unterschreibe, ohne Bedenkzeit von 14 Tage, hab ich mich geweigert denn ich weiß das die einem 14 Tage einräumen müssen und jemand zu einer Unterschrift zwingen ist verboten! daraufhin hat er mir sofort ein Verwaltungsakt reingeballert, hab ich natürlich Beschwerde eingelegt und dieser Beschwerde wurde stattgegeben und die AV sofort aufgehoben. Ich weiß aber noch von vielen anderen Straftaten die das Jobcenter so begeht, durch andere Leute, ehemalige Mitarbeiter die ich so kenne, Anwälte und Medien.
Was ich damit sagen will:
Wenn das Jobcenter dir eine Sanktion reinballert - Widerspruch einlegen!
Wenn das Jobcenter dich zwingen will etwas zu unterschreiben - NIEMALS UNTERSCHREIBEN!
Wenn das Jobcenter dir eine AV / Sanktion reindrückt - Widerspruch einlegen!
Also: NIEMALS etwas Unterschreiben vom Jobcenter und immer gegen alles Widerspruch einlegen, ich weiß, das passt dem Jobcenter nicht in dem Kram aber Pech gehabt, man muss seine Rechte kennen. Ach übrigens: Sollten die dich in eine Maßnahme stecken, geh einfach hin aber unterschreib dort NIEMALS etwas, das Jobcenter kann und darf dich dafür nicht sanktionieren, gibt sogar ein Gerichtsurteil dazu und du bist ja hingegangen, somit hast du deine "Mitwirkungspflicht" erfüllt, dich dazu zwingen ein Vertrag etc. zu unterschreiben kann und darf das Jobcenter nicht und wie gesagt sanktionieren dürfen die dich auch nicht dafür.
Solltest du eine Straftat vom Jobcenter gegen deine Person bemerken, sofort Anwalt und Polizei einschalten. Gegen Bescheide wo du denkst die sind nicht korrekt Widerspruch einlegen, wenn der abgelehnt wird sofort vor Gericht klagen.
Ich habe das auch immer so gehandhabt und deswegen auch schon öfter Stress mit dem Chef vom Jobcenter gehabt aber mir ist das völlig egal, ich kenn die Gesetze und meine Rechte, ich weiß genau was ich darf und nicht darf und vorallem was das Jobcenter darf und nicht darf und wenn ich bemerke. Halt, hier läuft was nicht mit rechten Dingen ab, dann geh ich da radikal gegen vor. Ich hab übrigens jede Gerichtsverhandlung gegen das Jobcenter gewonnen, kein einzigen verloren und ich denke das sagt schon viel aus...
Für mich ist das Jobcenter ein haufen Schwerkrimineller Straftäter die m.M.n. sofort hinter Gitter gehören!