Wenn man einen Weiterbewilligungsantrag für Hartz IV abgibt, welche und wie viele Kontoauszüge müssen dann als Kopie beigelegt werden?
Im Internet steht, es sollten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sein. Im Antrag selbst ist nur von "einer Kopie aktueller Kontoauszüge" die Rede.
Und ist es egal, welches Datum auf den Kontoauszügen drauf steht oder müssen sie immer vom Monatsanfang sein?
Es müssen gar keine Kopien
beigelegt werden. Lediglich
vorlegen muss man sie und Einsicht gewähren. Hinterher kann man die Auszüge wieder mitnehmen. Nach der Einsicht durch den Bearbeiter reicht ein Vermerk in die Akte, das die Auszüge keine Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben.
Es gibt eigentlich keine Rechtsform die die Vorlage vorschreibt. Dennoch wird hier dann gern durch das Jobcenter die Mitwirkungspflicht herangezogen, die dich dann zwingt die Auszüge vorzulegen, da es sonst kein Geld mehr gibt.
Private Ausgaben die für die Berechnung nicht relevant sind, können auf den Auszügen geschwärzt werden, geht das Amt ja nichts an.
PS: Üblicher Weise reichen die letzten drei Monate, am besten ab 1. des Monats .. wenns dann mal dreieinhalb Monate sind (je nach Beginn der Bedürftigkeit Anfangs) ist das ja auch nicht schlimm.