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Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? - #2826633 - 11.12.2016, 10:50:37
ne sarkilar yazdim
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Wenn man einen Weiterbewilligungsantrag für Hartz IV abgibt, welche und wie viele Kontoauszüge müssen dann als Kopie beigelegt werden?
Im Internet steht, es sollten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sein. Im Antrag selbst ist nur von "einer Kopie aktueller Kontoauszüge" die Rede.

Und ist es egal, welches Datum auf den Kontoauszügen drauf steht oder müssen sie immer vom Monatsanfang sein?

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2826647 - 11.12.2016, 13:27:56
Walking Disaster <3
Nicht registriert


Moin,

grundsätzlich sollten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate ausreichend sein. Manche Behörden möchten auch allerdings Auszüge aus dem gesamten Bezugsraum, je nachdem kann also auch eine Vorlage der letzten 6-12 Monate gemeint sein. Am besten ist es, wenn du bei der Behörde kurz anrufst und dich nach dem genauen Zeitraum erkundigst, der gewünscht ist. Rechtlich gesehen gibt es hier keine genaue Zeitvorgabe. Grundlage ist hier die u.a. die Mitwirkungspflicht, diese bestimmt, welche Angaben gemacht werden müssen, schreibt aber selbst keinen Zeitrahmen vor.

Das Datum spielt auf den Auszügen keine Rolle, sofern sie den gewünschten Zeitraum vollständig erfassen. Wichtig ist hier, dass diese fortlaufend und lückenlos sind, also achte darauf, dass diese vollständig sind.

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2826708 - 11.12.2016, 23:47:59
qballleipzig
​Forumuser

Registriert: 25.07.2008
Beiträge: 1.225
Antwort auf: ne sarkilar yazdim
Wenn man einen Weiterbewilligungsantrag für Hartz IV abgibt, welche und wie viele Kontoauszüge müssen dann als Kopie beigelegt werden?
Im Internet steht, es sollten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sein. Im Antrag selbst ist nur von "einer Kopie aktueller Kontoauszüge" die Rede.

Und ist es egal, welches Datum auf den Kontoauszügen drauf steht oder müssen sie immer vom Monatsanfang sein?


Es müssen gar keine Kopien beigelegt werden. Lediglich vorlegen muss man sie und Einsicht gewähren. Hinterher kann man die Auszüge wieder mitnehmen. Nach der Einsicht durch den Bearbeiter reicht ein Vermerk in die Akte, das die Auszüge keine Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben.

Es gibt eigentlich keine Rechtsform die die Vorlage vorschreibt. Dennoch wird hier dann gern durch das Jobcenter die Mitwirkungspflicht herangezogen, die dich dann zwingt die Auszüge vorzulegen, da es sonst kein Geld mehr gibt.

Private Ausgaben die für die Berechnung nicht relevant sind, können auf den Auszügen geschwärzt werden, geht das Amt ja nichts an. ;-)

PS: Üblicher Weise reichen die letzten drei Monate, am besten ab 1. des Monats .. wenns dann mal dreieinhalb Monate sind (je nach Beginn der Bedürftigkeit Anfangs) ist das ja auch nicht schlimm.


Bearbeitet von qballleipzig (11.12.2016, 23:50:19)
_________________________
Liebe Gruesse
Pit

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: qballleipzig] - #2826743 - 12.12.2016, 11:11:29
ne sarkilar yazdim
Nicht registriert


Eigentlich wird der Weiterbewilligungsantrag doch in Briefkasten dort gesteckt. Andere machen das auch immer so und bisher gab es nie Probleme.
Es macht mir nichts aus, die Kontoauszüge als Kopien mit beizulegen. Aber was bedeutet fortlaufend und lückenlos? Ich habe sie mir bisher nie regelmäßig jede Woche geholt und hatte einige auch schon wieder weggeworfen. Wenn ich jeweils einen aus der Oktober-, November- und Dezemberwoche beilege, müsste das nicht genügen?


Bearbeitet von ne sarkilar yazdim (12.12.2016, 11:12:12)

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2826744 - 12.12.2016, 11:17:53
Nusstorte
Nicht registriert


Antwort auf: ne sarkilar yazdim
Eigentlich wird der Weiterbewilligungsantrag doch in Briefkasten dort gesteckt. Andere machen das auch immer so und bisher gab es nie Probleme.
Es macht mir nichts aus, die Kontoauszüge als Kopien mit beizulegen. Aber was bedeutet fortlaufend und lückenlos? Ich habe sie mir bisher nie regelmäßig jede Woche geholt und hatte einige auch schon wieder weggeworfen. Wenn ich jeweils einen aus der Oktober-, November- und Dezemberwoche beilege, müsste das nicht genügen?


Hallo,

man sollte Kontoauszüge drei Jahre aufheben und nicht einfach wegschmeißen.

Das Jobcenter will gucken ob du Vermògen hast und dadurch keine Leistungen bekommen musst.
Sollten deine jetzigen nicht ausreichen musst du auf die Bank und dir die nochmal ausdrucken lassen

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2826767 - 12.12.2016, 13:39:47
Westfalenstadion

Registriert: 17.12.2014
Beiträge: 142
und vergiss das schwärzen nicht, es geht die nichts an, wo und wie viel du kaufst.

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: Westfalenstadion] - #2826858 - 13.12.2016, 06:54:01
ne sarkilar yazdim
Nicht registriert


schwärzen macht es nur verdächtig.
Müssen es denn nun wirklich alle Kontoauszüge bzw. Umsätze sein; lückenlos und vollständig? Ich habe vor kurzen für 100e bei Amazon (weihnachts Sachen, Geschenke) eingekauft und habe nun Angst, dass die sagen, würde das Geld nur für shoppen ausgeben. Wenn ich das von der Bank ausdrucken lasse, steht es alles mit drauf und wenn ichs schwärzen lassen würde, wäre das wiederum verdächtig, als ob ich etwas zu verbergen hätte. Wie verhängnisvoll kann so ein Amazon Einkauf schlimmstenfalls sein?

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2826861 - 13.12.2016, 07:44:11
MisteriousModerator

Registriert: 02.12.2011
Beiträge: 4.912
Ort: RLP
Hey,

ich versteh deine Logik da nicht. Einerseits willst du nichts schwärzen, andererseits fragst du, ob du wirklich alles vorlegen musst.

Was den Antrag angeht, kann ich dir nicht helfen. Ich kann dir nur den Tipp geben, im Gesetz nachzulesen wie es ist oder bei einem Sachbearbeiter nachzufragen.

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: Misterious] - #2826864 - 13.12.2016, 08:21:29
Niveauvoll
​Susitionell.

Registriert: 16.04.2014
Beiträge: 864
Huhu ^^

Also ich kann dir aus Erfahrung nur sagen wie das vor ein paar Jahren war. Ich musste die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen für einen folge Antrag und hab nie was geschwärzt. Klar darfst du das, aber die wollen hauptsächlich wissen ob du deine Miete zahlst wenn sie nicht direkt an den Vermieter geht, ob du sonstigen angegebenen Verpflichtungen nachkommst und ob die Preisangaben stimmen (Versicherungen bspw.) Und ob du noch andere nicht angegebene Geldeingänge auf dem.konto hast. (Viel bei ebay verkaufen usw ^^ ) Wofür du deinen dir zur Verfügung stehenden Teil letztendlich ausgibst ist dem Amt egal, solange das was sie bei der Bewilligung berücksichtigt haben (Miete, teilweise. Energiekosten usw) auch da landet wofür du es bekommst. Also auch wenn du meinst dir für 100€ Luftballons bei Amazon zu kaufen weil du gern dicke Dinger bläst, ist das vollkommen legitim :-)


Edit: wenn du was schwärzt dann ja eh nur den Empfänger und nicht den Betrag. Von daher ist da auch nichts verdächtig :)


Bearbeitet von Niveauvoll (13.12.2016, 08:24:34)
Bearbeitungsgrund: Siehe Edit
_________________________
Künstliche Intelligenz ist kein Schutz vor natürlicher Dummheit.

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2826879 - 13.12.2016, 09:47:34
Nusstorte
Nicht registriert


Antwort auf: ne sarkilar yazdim
schwärzen macht es nur verdächtig.
Müssen es denn nun wirklich alle Kontoauszüge bzw. Umsätze sein; lückenlos und vollständig? Ich habe vor kurzen für 100e bei Amazon (weihnachts Sachen, Geschenke) eingekauft und habe nun Angst, dass die sagen, würde das Geld nur für shoppen ausgeben. Wenn ich das von der Bank ausdrucken lasse, steht es alles mit drauf und wenn ichs schwärzen lassen würde, wäre das wiederum verdächtig, als ob ich etwas zu verbergen hätte. Wie verhängnisvoll kann so ein Amazon Einkauf schlimmstenfalls sein?


Hallo,

ja, die wollen meistens alles sehen.

Die interessiert aber nicht wofür du das Geld ausgegeben hast, sondern ob du Vermögen (9.000 Euro) hast.
Du brauchst also keine Angst haben

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2826894 - 13.12.2016, 11:02:01
Rajasta
​Carpe Diem

Registriert: 08.09.2012
Beiträge: 399
Antwort auf: ne sarkilar yazdim
Eigentlich wird der Weiterbewilligungsantrag doch in Briefkasten dort gesteckt. Andere machen das auch immer so und bisher gab es nie Probleme.
Es macht mir nichts aus, die Kontoauszüge als Kopien mit beizulegen. Aber was bedeutet fortlaufend und lückenlos? Ich habe sie mir bisher nie regelmäßig jede Woche geholt und hatte einige auch schon wieder weggeworfen. Wenn ich jeweils einen aus der Oktober-, November- und Dezemberwoche beilege, müsste das nicht genügen?



Wieso in den Briefkasten?
Es reicht schon die versendung per Mail an das Jobcenter. (Zumindest hier)

Und Lückenlos der letzten 3 Monate bezieht sich in dem Fall auf die Folgenummern der Kontoauszüge.
Und es sollten 3 komplette Monate abgedeckt sein.
_________________________
Ich bin für das verantwortlich was ich sage/schreibe.
Nicht für das, wie es andere interpretieren!

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: Rajasta] - #2826906 - 13.12.2016, 12:30:22
Sunnyboyy17
Nicht registriert


Hallöschen,

Folgenden Auszug habe ich aus der Quelle datentranfser24.de gefunden zum Thema:

Urteil: „Für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Arbeitslose ihre Kontoauszüge vorlegen. Die Daten seien erforderlich, um den Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen. Allerdings dürfen die Arbeitslosen besondere Ausgaben schwärzen. (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben) Das gilt auch bei Folgeanträgen und ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Behörde Anlass für einen Missbrauchsverdacht hat. (Bundessozialgericht Kassel).


ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen Kontostand mitteilen. Hessisches Landessozialgericht Trotzdem werden meisten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Der Sinn darin ist unklar. Denn es kommt immer auf die Bedürftigkeit bei Antragstellung an. Und rückwirkend wird Hartz 4 nicht gezahlt.

Und die Einnahmen und Ausgaben vor der Antragstellung hat das Jobcenter nicht zu interessieren. Es geht immer nur um die momentane Situation. Das Gleiche gilt bei Weiterbewilligungsanträgen. Auch hier verlangt das Jobcenter oftmals erneut Kontoauszüge. Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Grüße

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2826910 - 13.12.2016, 13:09:44
Nusstorte
Nicht registriert


Antwort auf: Sunnyboyy17
Hallöschen,

Folgenden Auszug habe ich aus der Quelle datentranfser24.de gefunden zum Thema:

Urteil: „Für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Arbeitslose ihre Kontoauszüge vorlegen. Die Daten seien erforderlich, um den Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen. Allerdings dürfen die Arbeitslosen besondere Ausgaben schwärzen. (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben) Das gilt auch bei Folgeanträgen und ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Behörde Anlass für einen Missbrauchsverdacht hat. (Bundessozialgericht Kassel).


ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen Kontostand mitteilen. Hessisches Landessozialgericht Trotzdem werden meisten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Der Sinn darin ist unklar. Denn es kommt immer auf die Bedürftigkeit bei Antragstellung an. Und rückwirkend wird Hartz 4 nicht gezahlt.

Und die Einnahmen und Ausgaben vor der Antragstellung hat das Jobcenter nicht zu interessieren. Es geht immer nur um die momentane Situation. Das Gleiche gilt bei Weiterbewilligungsanträgen. Auch hier verlangt das Jobcenter oftmals erneut Kontoauszüge. Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Grüße


Hallo,

deine Infos sind nicht ganz richtig

Die Aufforderung an den Arbeitsuchenden, Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen, ist deshalb grundsätzlich nicht zu beanstanden (BSG 19.9.2008, B 14 AS 45/07 R, BSGE 101, 260; BSG 19.2.2009, B 4 AS 10/08 R).

Nach BSG, Beschluss vom 15.07.2010 - B 14 AS 45/AS Band 45 Seite 10 B sind auch Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen.

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2827080 - 15.12.2016, 00:14:41
Dave20009
Nicht registriert


Die letzten 3 Monate reichen vollkommen aus.

Wichtig ist aber: Wenn man ALG 2 bezieht oder sonstige Leistungen vom Jobcenter, sollte man sich intensiv mit dem BGB, Grundrechten/Menschenrechte bla bla und vorallem StGB und SGB beschäftigen, da das Jobcenter und das wissen nicht sehr viele oder wollen es einfach nicht wahrhaben, tagtäglich Straftaten und verbrechen gegen die Menschheit begeht, das klingt unglaublich ist aber wahr! Ich hatte auch mal ALG 2 bezogen und ich weiß wovon ich spreche.

Ein kleiner Einblick in meine alte Zeit: Ich bekam ALG 2 lächerliche 24€, ja richtig gelesen, 24€ davon musste ich mir Essen, Trinken, Kleidung etc. kaufen und wenn man 24€ auf z.B. 30 Tage rechnet, weiß man wie viel Geld ich pro Tag zu leben hatte, nämlich ganze 80 Cent! Ich hatte keinerlei eigenes Einkommen, kein erspartes und nichts. Dann sollte ich mal zu einem Termin aber ich besitze bis heute kein Führerschein und kein Auto und von 80 cent kann man sich weder Taxi noch Bahn leisten aber dem Jobcenter war das einfach scheiß egal gewesen, die haben mich sogar dazu angestiftet bzw. hatten es versucht das ich schwarz mit dem Zug fahre (Straftat begehe!) da hab ich natürlich nicht mitgespielt und dann direkt 10% Sanktion reingeballert bekommen, d.h. 10% bei 24€ = 3 Monate mit 0€, tolles Leben sowas... Dann wollten die das ich die EGV direkt vor Ort unterschreibe, ohne Bedenkzeit von 14 Tage, hab ich mich geweigert denn ich weiß das die einem 14 Tage einräumen müssen und jemand zu einer Unterschrift zwingen ist verboten! daraufhin hat er mir sofort ein Verwaltungsakt reingeballert, hab ich natürlich Beschwerde eingelegt und dieser Beschwerde wurde stattgegeben und die AV sofort aufgehoben. Ich weiß aber noch von vielen anderen Straftaten die das Jobcenter so begeht, durch andere Leute, ehemalige Mitarbeiter die ich so kenne, Anwälte und Medien.

Was ich damit sagen will:
Wenn das Jobcenter dir eine Sanktion reinballert - Widerspruch einlegen!
Wenn das Jobcenter dich zwingen will etwas zu unterschreiben - NIEMALS UNTERSCHREIBEN!
Wenn das Jobcenter dir eine AV / Sanktion reindrückt - Widerspruch einlegen!

Also: NIEMALS etwas Unterschreiben vom Jobcenter und immer gegen alles Widerspruch einlegen, ich weiß, das passt dem Jobcenter nicht in dem Kram aber Pech gehabt, man muss seine Rechte kennen. Ach übrigens: Sollten die dich in eine Maßnahme stecken, geh einfach hin aber unterschreib dort NIEMALS etwas, das Jobcenter kann und darf dich dafür nicht sanktionieren, gibt sogar ein Gerichtsurteil dazu und du bist ja hingegangen, somit hast du deine "Mitwirkungspflicht" erfüllt, dich dazu zwingen ein Vertrag etc. zu unterschreiben kann und darf das Jobcenter nicht und wie gesagt sanktionieren dürfen die dich auch nicht dafür.

Solltest du eine Straftat vom Jobcenter gegen deine Person bemerken, sofort Anwalt und Polizei einschalten. Gegen Bescheide wo du denkst die sind nicht korrekt Widerspruch einlegen, wenn der abgelehnt wird sofort vor Gericht klagen.

Ich habe das auch immer so gehandhabt und deswegen auch schon öfter Stress mit dem Chef vom Jobcenter gehabt aber mir ist das völlig egal, ich kenn die Gesetze und meine Rechte, ich weiß genau was ich darf und nicht darf und vorallem was das Jobcenter darf und nicht darf und wenn ich bemerke. Halt, hier läuft was nicht mit rechten Dingen ab, dann geh ich da radikal gegen vor. Ich hab übrigens jede Gerichtsverhandlung gegen das Jobcenter gewonnen, kein einzigen verloren und ich denke das sagt schon viel aus...

Für mich ist das Jobcenter ein haufen Schwerkrimineller Straftäter die m.M.n. sofort hinter Gitter gehören!

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2827082 - 15.12.2016, 00:25:13
Philip prince

Registriert: 09.03.2011
Beiträge: 4
Guten Tag ich habe diese schöne satire von dir gelesen. Und muss sagen ich bin empört. Sich über das Gesetz zu stellen ist nur mir vorbehalten und ich verbitte mir solche privilegierten Aktionen den Leuten die es können zu überlassen danke.

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: Philip prince] - #2827083 - 15.12.2016, 00:34:46
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: Philip prince
Guten Tag ich habe diese schöne satire von dir gelesen. Und muss sagen ich bin empört. Sich über das Gesetz zu stellen ist nur mir vorbehalten und ich verbitte mir solche privilegierten Aktionen den Leuten die es können zu überlassen danke.

Hast du irgendwie Probleme oder schlecht geschlafen oder so? Das ist keine Satire, ich kann gerne mal die Bescheide, Briefe vom Chef des Jobcenter, die Widerspruchsverfahren und Gerichtsurteile einscannen und hier hochladen ;-) dann wird man sehen was das für eine Satire ist! Ich hab ein ganzen Ordner voll von diesen Dokumenten.

220 Seiten davon etwa liegen auch bei meinem Anwalt als Kopie.


Bearbeitet von Dave20009 (15.12.2016, 00:36:41)

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2827085 - 15.12.2016, 03:18:52
xXSuperstefanXx
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Die Kontoauszüge der ersten 3 Monate vor Antragsstellung sind immer Lückenlos vorzulegen, das ist auch im Gesetzbuch mit einer kleinen Klausel zärtlich verankert. Allerdings gilt diese Klausel NUR bei einer erstmaligen Beantragung, was nicht heisst, dass Job Center nicht Stichprobenartig aktuelle Kontoauszüge von dir verlangen kann um eventuellen Betrugsverdacht zu prüfen.

Antwort auf: Dave20009


Ein kleiner Einblick in meine alte Zeit: Ich bekam ALG 2 lächerliche 24€, ja richtig gelesen, 24€ davon musste ich mir Essen, Trinken, Kleidung etc. kaufen und wenn man 24€ auf z.B. 30 Tage rechnet, weiß man wie viel Geld ich pro Tag zu leben hatte, nämlich ganze 80 Cent! Ich hatte keinerlei eigenes Einkommen, kein erspartes und nichts. Dann sollte ich mal zu einem Termin aber ich besitze bis heute kein Führerschein und kein Auto und von 80 cent kann man sich weder Taxi noch Bahn leisten aber dem Jobcenter war das einfach scheiß egal gewesen, die haben mich sogar dazu angestiftet bzw. hatten es versucht das ich schwarz mit dem Zug fahre (Straftat begehe!) da hab ich natürlich nicht mitgespielt und dann direkt 10% Sanktion reingeballert bekommen, d.h. 10% bei 24€ = 3 Monate mit 0€, tolles Leben sowas... Dann wollten die das ich die EGV direkt vor Ort unterschreibe, ohne Bedenkzeit von 14 Tage, hab ich mich geweigert denn ich weiß das die einem 14 Tage einräumen müssen und jemand zu einer Unterschrift zwingen ist verboten! daraufhin hat er mir sofort ein Verwaltungsakt reingeballert, hab ich natürlich Beschwerde eingelegt und dieser Beschwerde wurde stattgegeben und die AV sofort aufgehoben. Ich weiß aber noch von vielen anderen Straftaten die das Jobcenter so begeht, durch andere Leute, ehemalige Mitarbeiter die ich so kenne, Anwälte und Medien.


Dabei verstehe ich so Einiges nicht. Wenn du kein eigenes Einkommen hast, keine Lebensgrundlage auf finanzieller Basis hast du immer das Anrecht auf Lebensmittel Gutscheine, damit kann man sich auch Hygieneartikel kaufen. 24 € ALG II ist undenkbar, es gibt einen Mindestsatz pro Kopf, der einzige denkbare Hintergrund währe, dass deine Eltern zusammen eine große Menge Geld verdienen ODER du Rücklagen hattest, die du hättest verwenden können. Zu dem: Eine 10 % Sanktion bei 24 € wären keine 0 €. 10 % von 24 € wären 0.24 € Ergo, du hättest einen Satz von 23,76 €, in deiner Geschichte. Ausserdem gibt es die Grundsicherung IMMER auch mit einer 100 % Sanktion.

Die Eingliederungs Vereinbarung muss gar nicht unterschrieben werden, auch wenn viele JC behaupten ohne die kriegst du keine Leistungen. Jeder Anwalt wird dir das Gegenteil sagen, denn diese Vereinbarung verstößt gegen einige Menschenrechte. Auch bei Sanktionen sind die JC oft mals sehr schnell, gut zu wissen ist hierbei:

Eine Sanktion darf immer erst im darauf folgenden Monat verhangen werden.
Während eines laufenden Widerspruch Verfahrens, darf die Sanktion nicht verhangen werden. (Wie bei mir aktuell, da wurde die Sanktion trotzdem verhangen = nicht erlaubt)
Ab einer Sanktion von 30 % hat man Anspruch auf Lebensmittel Gutscheine oder Wertgüter.
Vor jeder Sanktion, wirst du angeschrieben dich schriftlich oder vor Ort zu den Vorwürfen zu äußern, erst wenn du darauf nicht reagierst oder keinen plausiblen Grund vorweist folgt die Sanktion.
_________________________
- Red like Roses -

Wichtig ist nicht der Fall, sondern die Landung.


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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: xXSuperstefanXx] - #2827086 - 15.12.2016, 05:00:22
Dave20009
Nicht registriert


Antwort auf: xXSuperstefanXx
Dabei verstehe ich so Einiges nicht. Wenn du kein eigenes Einkommen hast, keine Lebensgrundlage auf finanzieller Basis hast du immer das Anrecht auf Lebensmittel Gutscheine, damit kann man sich auch Hygieneartikel kaufen. 24 € ALG II ist undenkbar, es gibt einen Mindestsatz pro Kopf, der einzige denkbare Hintergrund währe, dass deine Eltern zusammen eine große Menge Geld verdienen ODER du Rücklagen hattest, die du hättest verwenden können. Zu dem: Eine 10 % Sanktion bei 24 € wären keine 0 €. 10 % von 24 € wären 0.24 € Ergo, du hättest einen Satz von 23,76 €, in deiner Geschichte. Ausserdem gibt es die Grundsicherung IMMER auch mit einer 100 % Sanktion.

Das stimmt so nicht, mein Sachbearbeiter damals, der mich übrigens auch mal Anzeigen wollte weil ich ihm die Meinung gegeigt hatte :-D sagte das ich absolut kein Geld mehr bekomme und genau so war es auch, nachdem mir die Sanktion ausgesprochen wurde, bekam ich keinerlei Geld etc. mehr.

Ja die Rente meines Vater (lächerliche 1200€ obwohl er ca. 45 Jahre Schicht gearbeitet hatte in einer Textilfabrik) wurde angerechnet aber meine Eltern hatte eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben das sie mich weder finanziell noch materiell unterstützen (was ja auch der Wahrheit entspricht) die Antwort vom Jobcenter damals: Interessiert uns nicht, das zählt nicht. Auch ein Mietvertrag den meine Eltern aufgesetzt und durch unser Anwalt abgesegnet wurde, wurde vom Jobcenter nicht anerkannt. Ich kann später gerne mal den Bescheid von damals hochladen wo zu sehen ist das ich monatlich nur 24€ (80 cent) pro Tag zu leben hatte, was m.M.n. einfach ein absolutes Verbreches an der Menschheit ist und an der Würde des Menschen.

Ich kann nur eins sagen: ALG 2 zu beziehen ist die Hölle, Betrug, ein schweres Verbrechen an der Menschheit was da abgeht! Auch wenn das eigentlich niemanden etwas angeht aber als ich ALG 2 bezogen hatte, hatte ich mich jeden Tag sehr sehr schlecht gefühlt und hatte sogar Suizid Gedanken dadurch bekommen! Der Druck der dadurch auf einem lastet ist unvorstellbar und jemand der kein ALG 2 bezieht bzw. bezogen hat, kann sich garnicht vorstellen wie schlimm das ist. Bei ALG 2 denken viele immer: Oh tolles leben, ich kann 24/7 Zuhause im Bett liegen und bekomme trotzdem fast mehr Geld als jemand der auf 450€ Basis arbeitet aber das entspricht einfach nicht der Wahrheit, ALG 2 zu beziehen ist schlimm, die Hölle und macht ein Mensch richtig fertig und kaputt und treibt Menschen sogar in die Kriminalität oder sogar in den selbstmord, das beste Beispiel die schweren/tödlichen Angriffe auf Jobcenter Mitarbeiter, diese verdeutlichen sehr gut wie derart schlimm und belastend es ist ALG 2 zu beziehen, mit einem schönen Leben hat das bei weitem nichts zu tun.

Mir tut JEDER leid der ALG 2 beziehen muss, ich würde jedem davon abraten aber leider ist es die letzte Möglichkeit damit man nicht elendig krepiert wenn ich das mal so sagen darf.

Das beziehen von ALG 2 war mit eine der schlimmsten Erfahrungen in meinem Leben.

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2827089 - 15.12.2016, 06:09:30
Markus

Registriert: 27.09.2014
Beiträge: 116
Hallo,

ich lese ja hier nun seit langem mit und was ich nicht verstehe ist, wieso man sich wegen Kontoauszügen den Kopf zerbricht anstatt einfach mal eine ordentliche Bewerbung aufzusetzen. Dann hat man auch keine Probleme mehr mit diesen ganzen Formalitäten verwaltungstechnischer Art. Wenn man wirklich will, findet man auch eine Stelle die weder mit EUR 450 oder Mindestlohn beworben wird. Wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, ist das natürlich ein ganz anderes Paar Schuhe aber ich behaupte mal das man, wenn man jung ist, diese Probleme nicht mit sich bringt und sich nicht überlegen sollte was mehr Zeitaufwand bringt: Entweder Sozialgesetze zu studieren oder eine Bewerbung sauber zu formulieren.

Markus

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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: Markus] - #2827091 - 15.12.2016, 07:54:21
xXSuperstefanXx
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Registriert: 23.08.2006
Beiträge: 1.563
Ort: Dessau
Antwort auf: Markus
Hallo,

ich lese ja hier nun seit langem mit und was ich nicht verstehe ist, wieso man sich wegen Kontoauszügen den Kopf zerbricht anstatt einfach mal eine ordentliche Bewerbung aufzusetzen. Dann hat man auch keine Probleme mehr mit diesen ganzen Formalitäten verwaltungstechnischer Art. Wenn man wirklich will, findet man auch eine Stelle die weder mit EUR 450 oder Mindestlohn beworben wird. Wenn man krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, ist das natürlich ein ganz anderes Paar Schuhe aber ich behaupte mal das man, wenn man jung ist, diese Probleme nicht mit sich bringt und sich nicht überlegen sollte was mehr Zeitaufwand bringt: Entweder Sozialgesetze zu studieren oder eine Bewerbung sauber zu formulieren.

Markus


Ein 450 € Job wird vom JC nicht als fester Job angesehen, man bekommt meistens trotzdem Termine und Maßnahmen zugewiesen, zu Mal man sich von 450 € nicht selber über Wasser halten kann. Nein, man findet manchmal auch mit sehr gutem Lebenslauf und top Bewerbung nicht so leicht einen Job. Ich kenne es selbst sehr gut, ich musste sehr viele Versuche starten, ehe es mal funktioniert hatte. Manchmal lässt es auch die Lebenssituation nicht anders zu.
_________________________
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Wichtig ist nicht der Fall, sondern die Landung.


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Re: Hartz IV Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsantrag ? [Re: ] - #2827102 - 15.12.2016, 10:49:29
Sunnyboyy17
Nicht registriert


Antwort auf: Nusstorte
Hallo,

deine Infos sind nicht ganz richtig

Die Aufforderung an den Arbeitsuchenden, Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorzulegen, ist deshalb grundsätzlich nicht zu beanstanden (BSG 19.9.2008, B 14 AS 45/07 R, BSGE 101, 260; BSG 19.2.2009, B 4 AS 10/08 R).

Nach BSG, Beschluss vom 15.07.2010 - B 14 AS 45/AS Band 45 Seite 10 B sind auch Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen.


Da steht Quelle..... Keiner sagt das es meine Infos sind.

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