Antwort auf: Lucaluca
Antwort auf: Jag

Und hier zu bestreiten, dass man selbst nicht gefahren ist, ist ebenso gefährlich wie den Unschuldigen zu spielen.
Denn wenn man nicht gefahren ist, dann ist man verpflichtet bekannt zu geben, wer der Fahrer war. Tut man dies nicht, kann auch das sehr sehr teuer werden. Da sind 36€ ein Witz gegen.


Das stimmt so nicht, dem Rest deines Beitrags stimme ich aber voll und ganz zu. Hier ist es aber so, dass man vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen kann, dass heisst zB jetzt in diesem konkreten Fall, wenn du behauptest du warst dass nicht, dass man dich dann fragt wer hatte dann das Auto gefahren du die Auskunft über dich oder einen anderen vollkommen verweigern kannst. Nur würde ich dies nicht tun, weil das dann nur weitere Procedere mit sich ziehen würde. Das ist der Stress und Aufwand nicht wert.


Das ist korrekt. Allerdings werden die Kosten des Ermittlungsverfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf den Halter zukommen. Und genau deshalb würde ich diesen Weg nicht wählen.
Aber wenn einem 36€ zu wenig sind kann man das natürlich gerne machen.
Wenn ich offensichtlich gegen etwas verstoßen habe, dann sollte ich das auch einsehen.

Jag