Hm, aus meiner Sichtweise finde ich dies eher nicht so kritisch.
Gehen wir mal von aus das es jetzt wirklich ein Privatparkplatz war, hier hat dann auch laut Schilderung des TE weder das Ordnungsamt noch die Polizei eine Handlung durchgeführt.
Hier muss auch überhaupt keine Behörde tätig werden, da es ein Privatgrundstück ist. Hier hat man eher Glück gehabt, dass es dafür ein Verwarngeld gibt und das Auto nicht abgeschleppt wurde. Da wären wir dann nämlich im dreistelligen Bereich unterwegs.
Es geht hier um eine offene Forderung von 36 Euro (ob der Preis moralisch anfechtbar/unverhältnismäßig ist weiß ich nicht) selbst wenn es ein Prozess geben sollte und es Aussage gegen Aussage steht, was liegt hier vor? Ein Kennzeichen und eine Beschreibung des Wagens, die kann man sich sonst wo herholen, wenn es hier kein Beweisfoto geben sollte finde ich stehen die Chancen sehr gut.
Solche Firmen haben sicher besseres zu tun als willkürlich Geschichten zu erfinden. Aber die werden sich auch schon abgesichert haben, hier das Unschuldslamm zu spielen halte ich für sehr riskant.
Es ist eine zivilrechtliche Geschichte, selbst über Kontaktleute bei den Zulassungsstellen haben die nur den Halter - so und wer hat den Wagen nun wirklich gelenkt, wer war der Fahrer? Das muss auch bewiesen werden, das Auto stand nur einsam da, noch nichteinmal zehn Minuten. Und da hört es schon auf, ganz zu schweigen das sich die Halterdaten sehr wahrscheinlich nicht legal beschafft wurden, denn man glaubt es nicht es gibt auch sowas wie Datenschutz, und eine Zulassungsstelle Gericht, Staatsanwaltschaft oder was auch immer wird wegen einer Lappalie von 36 Euro da groß Theater anzetteln und Daten "offiziell" rausrücken? Es gibt Schlimmeres.
Erst einmal - es kann
jeder eine Halterauskunft beantragen, dafür benötigt man keine Kontakte, keinen Staatsanwalt oder was auch immer. Du brauchst nur Gründe. Und die liegen hier im Interesse der Firma ganz klar vor.
Und hier zu bestreiten, dass man selbst nicht gefahren ist, ist ebenso gefährlich wie den Unschuldigen zu spielen.
Denn wenn man nicht gefahren ist, dann ist man verpflichtet bekannt zu geben, wer der Fahrer war. Tut man dies nicht, kann auch das sehr sehr teuer werden. Da sind 36€ ein Witz gegen.
Da wir hier kein Juraforum sind, finde ich das Halbwissen was hier verbreitet wird sehr gefährlich.
Von mir daher die Bitte - bleibt dabei, ob es solche Erfahrungen schon einmal gab, verzichtet aber bitte auf Spekulationen (die bis hierher völlig falsch waren).
Jag